2587/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Motter, Partner und Partnerinnen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Verbesserungen der Sicherheit von Spielplätzen
Laut einer Studie des Instituts "Sicher Leben" verunglücken jährlich rund 8.200 Kinder auf
Spielplätzen. 35 Prozent dieser Unfälle ereignen sich beim Benützen von Spielplatzgeräten.
Nach einer exemplarischen Untersuchung von 69 Wiener Spielplätzen kamen die Autoren
der Studie zu dem Ergebnis, daß kaum einer der untersuchten Spielplätze den geltenden
Sicherheitskriterien entsprach. Festgestellt wurden Sicherheitsdefizite im Design der Geräte
(zu niedrige Geländer, zu kurzer Auslauf, hervorstehende Schrauben usw.), Mängel bei der
Raumaufteilung (fehlende Begrenzungen, zu viele Türen usw.) und vor allem eine
mangelhafte Wartung der Spielplätze. Aufgrund dieser Ergebnisse wurde vom Institut
"Sicher Leben" ein Maßnahmenpaket gefordert, wodurch die Sicherheitsstandards von
Spielplätzen verbessert werden sollen.
Obwohl die Zuständigkeit für die Wartung und Instandhaltung von Spielplätzen bei den
jeweiligen Betreibern liegt, werfen die oben angeführten Zahlen und die Schwere der Unfälle
die Frage auf, ob die gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind, umso mehr, da es
offensichtlich nur in Wien eine Landesverordnung betreffend die Errichtung und Betreibung
eines Spielplatzes gibt
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
Anfrage
1) Gibt es eine bundesweite Regelung über die Errichtung von Spielplätzen, wenn ja,
welche?
2) Sind Ihnen die entsprechenden Regelungen der Bundesländer bekannt, wenn ja, wie
lauten diese im einzelnen?
3) Ist Ihnen der Maßnahmenkatalog des Instituts "Sicher Leben" bekannt?
4) Planen Sie seitens Ihres Ministeriums konkrete Maßnahmen gesetzlicher oder
informativer Natur, die die Umsetzung dieser Forderungen zum Inhalt haben?
4a) Wenn ja, wie werden diese ausschauen?
4b) Wenn nein, mit welcher Begründung?