2587/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Motter, Partner und Partnerinnen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Verbesserungen der Sicherheit von Spielplätzen

Laut einer Studie des Instituts "Sicher Leben" verunglücken jährlich rund 8.200 Kinder auf

Spielplätzen. 35 Prozent dieser Unfälle ereignen sich beim Benützen von Spielplatzgeräten.

Nach einer exemplarischen Untersuchung von 69 Wiener Spielplätzen kamen die Autoren

der Studie zu dem Ergebnis, daß kaum einer der untersuchten Spielplätze den geltenden

Sicherheitskriterien entsprach. Festgestellt wurden Sicherheitsdefizite im Design der Geräte

(zu niedrige Geländer, zu kurzer Auslauf, hervorstehende Schrauben usw.), Mängel bei der

Raumaufteilung (fehlende Begrenzungen, zu viele Türen usw.) und vor allem eine

mangelhafte Wartung der Spielplätze. Aufgrund dieser Ergebnisse wurde vom Institut

"Sicher Leben" ein Maßnahmenpaket gefordert, wodurch die Sicherheitsstandards von

Spielplätzen verbessert werden sollen.

Obwohl die Zuständigkeit für die Wartung und Instandhaltung von Spielplätzen bei den

jeweiligen Betreibern liegt, werfen die oben angeführten Zahlen und die Schwere der Unfälle

die Frage auf, ob die gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind, umso mehr, da es

offensichtlich nur in Wien eine Landesverordnung betreffend die Errichtung und Betreibung

eines Spielplatzes gibt

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

Anfrage

1) Gibt es eine bundesweite Regelung über die Errichtung von Spielplätzen, wenn ja,

welche?

2) Sind Ihnen die entsprechenden Regelungen der Bundesländer bekannt, wenn ja, wie

lauten diese im einzelnen?

3) Ist Ihnen der Maßnahmenkatalog des Instituts "Sicher Leben" bekannt?

4) Planen Sie seitens Ihres Ministeriums konkrete Maßnahmen gesetzlicher oder

informativer Natur, die die Umsetzung dieser Forderungen zum Inhalt haben?

4a) Wenn ja, wie werden diese ausschauen?

4b) Wenn nein, mit welcher Begründung?