2605/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Lafer, Partik-Pablé, DI Hofmann

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Unterbringung ausländischer Gäste im Gendarmerieeinsatzkommando (GEK)

Wr. Neustadt

Informationen der unterfertigten Abgeordneten zur Folge werden im

Gendarmerieeinsatzkommando Wr. Neustadt, in dem die Spezialeinheit "Kobra" untergebracht

ist, ausländische Gäste beherbergt, unter anderem soll auf Wunsch des ehemaligen

Bundesministers Dr. Rudolf Scholten, der iranische Literat Salman Rushdie sowie Mitglieder

des saudi-arabischen Königshauses untergebracht worden sein, für die aus Steuermitteln im

Vorraum des ökumenischen Raumes eine Fußwaschanlage installiert worden sein soll.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRAGE:

1.) Ist Ihnen bekannt, daß ausländische Gäste im GEK untergebracht werden?

2.) Wann genau und für wie lange wurde Salman Rushdie im GEK untergebracht?

3.) Ist es richtig, daß die Unterbringung von Salman Rushdie auf Initiative des damaligen

Bundesministers Dr. Scholten erfolgte?

4,) Mit welcher Begründung erfolgte die Unterbringung von Salman Rushdie im GEK?

5.) Welche Kosten - aufgeschlüsselt nach Einzelposten - ergaben sich durch seine

Unterbringung im GEK?

6.) Erhielt Salman Rushdie auch Personenschutz durch Beamte des GEK?

Wenn ja, warum, wie viele Beamte waren wie lange zu seiner Bewachung abgestellt,

welche Kosten entstanden dadurch und wer hat sie zu tragen?

7.) Welche Mitglieder des saudi-arabischen Königshauses wurden im GEK untergebracht?

8.) Wann genau und für wie lange wurden die jeweiligen Mitglieder des saudi-arabischen

Königshauses im GEK untergebracht?

9.) Aus welchen Gründen erfolgten die Unterbringungen im GEK?

10.) Warum wurde im GEK eine Fußwaschanlage errichtet?

11.) Auf welche Höhe belaufen sich die dadurch angefallenen Kosten?

10.) Wie viele Personen wurden - aufgeschlüsselt nach Nationalitäten - bisher im GEK als

Gäste untergebracht?

11.) Aus welchen Gründen erfolgte im jeweiligen Einzelfall eine Unterbringung im GEK?

12.) Auf welche Höhe belaufen sich die dadurch entstandenen Kosten, wie genau schlüsseln

sich diese auf und wer hat sie zu tragen?

13.) Wem obliegt generell die Entscheidung, wer im GEK als Gast untergebracht wird?

14.) Halten sie die Unterbringung von ausländischen Gästen und den sich dadurch für die

Gäste ergebenden Einblick in die sicherheitstechnischen Anlagen und Abläufe im GEK

für ein Sicherheitsrisiko für die dort stationierte Spezialeinheit "Kobra"?

Wenn nein, warum nicht?