2605/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Lafer, Partik-Pablé, DI Hofmann
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Unterbringung ausländischer Gäste im Gendarmerieeinsatzkommando (GEK)
Wr. Neustadt
Informationen der unterfertigten Abgeordneten zur Folge werden im
Gendarmerieeinsatzkommando Wr. Neustadt, in dem die Spezialeinheit "Kobra" untergebracht
ist, ausländische Gäste beherbergt, unter anderem soll auf Wunsch des ehemaligen
Bundesministers Dr. Rudolf Scholten, der iranische Literat Salman Rushdie sowie Mitglieder
des saudi-arabischen Königshauses untergebracht worden sein, für die aus Steuermitteln im
Vorraum des ökumenischen Raumes eine Fußwaschanlage installiert worden sein soll.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1.) Ist Ihnen bekannt, daß ausländische Gäste im GEK untergebracht werden?
2.) Wann genau und für wie lange wurde
Salman Rushdie im GEK untergebracht?
3.) Ist es richtig, daß die Unterbringung von Salman Rushdie auf Initiative des damaligen
Bundesministers Dr. Scholten erfolgte?
4,) Mit welcher Begründung erfolgte die Unterbringung von Salman Rushdie im GEK?
5.) Welche Kosten - aufgeschlüsselt nach Einzelposten - ergaben sich durch seine
Unterbringung im GEK?
6.) Erhielt Salman Rushdie auch Personenschutz durch Beamte des GEK?
Wenn ja, warum, wie viele Beamte waren wie lange zu seiner Bewachung abgestellt,
welche Kosten entstanden dadurch und wer hat sie zu tragen?
7.) Welche Mitglieder des saudi-arabischen Königshauses wurden im GEK untergebracht?
8.) Wann genau und für wie lange wurden die jeweiligen Mitglieder des saudi-arabischen
Königshauses im GEK untergebracht?
9.) Aus welchen Gründen erfolgten die Unterbringungen im GEK?
10.) Warum wurde im GEK eine Fußwaschanlage errichtet?
11.) Auf welche Höhe belaufen sich die dadurch angefallenen Kosten?
10.) Wie viele Personen wurden - aufgeschlüsselt nach Nationalitäten - bisher im GEK als
Gäste untergebracht?
11.) Aus welchen Gründen erfolgte im jeweiligen Einzelfall eine Unterbringung im GEK?
12.) Auf welche Höhe belaufen sich die dadurch entstandenen Kosten, wie genau schlüsseln
sich diese auf und wer hat sie zu tragen?
13.) Wem obliegt generell die Entscheidung, wer im GEK als Gast untergebracht wird?
14.) Halten sie die Unterbringung von ausländischen Gästen und den sich dadurch für die
Gäste ergebenden Einblick in die sicherheitstechnischen Anlagen und Abläufe im GEK
für ein Sicherheitsrisiko für die dort stationierte Spezialeinheit "Kobra"?
Wenn nein, warum nicht?