2610/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Schwimmer, Edeltraud Gatterer, Dr. König, Dr. Spindelegger

und Kollegen

an den Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

betreffend Stärkung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates stellt heute eine gewichtige Vertretung

der Bevölkerung von 40 Mitgliedsländern auf paneuropäischer Ebene mit derzeit 286

Mitgliedern (und 286 Ersatzmitgliedern) dar, die von den nationalen Parlamenten aus ihrer

Mitte gewählt oder entsandt werden Daneben gehören die Vertreter vier weiterer europäischer

Parlamente als "Sondergäste", Delegierte des israelischen und des kanadischen Parlamentes als

Beobachter der Versammlung an.

Der Versammlung kommt in der Tätigkeit des Europarates eine große Bedeutung zu, die in

den Jahren seit dem Zusammenbruch des Kommunismus auch durch ihre Beteiligung am

Aufnahmeverfahren und den dabei gerade gegenüber der Versammlung eingegangenen

Verpflichtungen der neuen Mitgliedsstaaten in bezug auf Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit

und Demokratie und das "Monitoring-Verfahren" zur Einhaltung dieser Verpflichtungen noch

unterstrichen wurde. Die Versammlung verabschiedet in ihren vier jährlichen Sessionen und im

Ständigen Ausschuß auch eine große Anzahl von Texten in Form von Meinungen,

Empfehlungen, Entschließungen oder Richtlinien, gerichtet an das Ministerkommitee des

Europarates, an Parlamente, Regierungen oder politische Parteien, die zur Weiterentwicklung

der europäischen Integration im weiteren Sinne auf den Gebieten der Politik, der

Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, des Minderheitenschutzes, des sozialen

Fortschritts, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der Kultur, der Wissenschaft und Forschung

und anderen Gebieten beitragen.

Noch wird aber der Bedeutung der Versammlung in den Statuten und Verfahren des

Europarates nicht so Rechnung getragen, wie es ihrem Charakter als europäischer

Volksvertretung entspricht.

So ist in der Praxis schon seit geraumer Zeit die Bezeichnung "Parlamentarische

Versammlung" bzw. im Original "Parliamentary Assembly.' bzw.' "Assemblee parlementaire"

geläufig, während die geltende Satzung des Europarates von 1949 noch immer offiziell den

Begriff ,.Beratende Versammlung" verwendet.

Während in den Mitgliedsstaaten des Europarates es im Sinne der Gewaltenteilung üblich ist,

daß die Volksvertretung über die Budgethoheit verfügt, und auch das Europäische Parlament

den jährlichen Gesamthaushaltsplan verabschiedet und seinen Vollzug kontrolliert, bestimmt im

Europarat jedoch das Ministerkomitee des Europarates selbst über die Budgetmittel der

Parlamentarischen Versammlung !

Im Außenpolitischen Bericht 1996, herausgegeben vom Bundesministerium für Auswärtige

Angelgenheiten (III-89 d.B) werden die Beratungen der Parlamentarischen Versammlung

über den Entwurf einer Konvention für den Schutz der Menschenrechte und der Würde des

Menschen in Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (Konvention über

Menschenrechte und Biomedizin) als eine der Höhepunkte des Jahres 1996 bezeichnet.

Tatsächlich wurden eine Reihe von Anregungen und Änderungswünschen, wenn auch leider

nicht alle, die seit 1994 von der Parlamentarischen Versammlung in ihren Stellungnahmen zum

Konventionsentwurf gemacht wurden, von dem vom Ministerkomitee beauftragten

Konventionsentwurf gemacht wurden, von dem vom Ministerkomitee beauftragten

Expertenkommitee (CDBI) und schließlich auch vom Ministerkomitee selbst übernommen Uni

diese sachlich sehr wertvollen Beiträge, wie das Beispiel Konvention über Menschenrechte und

Biomedizin beweist, in einem institutionalisierten Mitentscheidungsprozeß zu fixieren, beschloß

die Parlamentarische Versammlung schon 1993 in der Empfehlung ) 212 zur Annahme eines

revidierten Europarat-Statuts an das Ministerkommitee, alle Entwurf zu Konventionen,

Übereinkommen und Protokolle vor der Annahme durch das Ministerkomitee der

Parlamentarischen Versammlung zur Genehmigung vorzulegen Diese Empfehlung war eine

der Initiativen der Parlamentarischen Versammlung im Zuge der Vorbereitungen für den ersten

Europarats-Gipfel in Wien im Oktober 1993 Das Ministerkommitee hat seither dazu keine

Entscheidung getroffen. Nun steht der zweite Gipfel im Herbst 1997 in Straßburg an, Diese

Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten des Europarates bietet

daher auch die Chance einer Stärkung der Parlamentarischen Versammlung im Sinne einer

weiteren Demokratisierung des Europarates

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1. ) Wird Österreich im Ministerkommitee des Europarates die Anpassung der Europarat-Satzung

an die gängige Praxis der Bezeichnung "Parlamentarische Versammlung" statt .,Beratende

Versammlung" befürworten und unterstützen ?

2. ) Wird Österreich im Ministerkomitee des Europarates die Parlamentarische Versammlung

darin unterstützen, das Haushaltsrecht für seinen eigenen Bereich zu erlangen ?

3. ) Unterstützt Österreich die Forderung der Parlamentarischen Versammlung nach

Verankerung von Mitwirkungsrechten bei der Annahme von Konventionen, Übereinkommen

und Protokollen und deren Änderungen bzw. Ergänzungen.?

4.) Welche Vorschläge/Maßnahmen zur Stärkung der Position der Parlamentarischen

Versammlung im Rahmen des Europarates werden von österreichischer Seite am zweiten

Europarats-Gipfel eingebracht werden "