2610/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Schwimmer, Edeltraud Gatterer, Dr. König, Dr. Spindelegger
und Kollegen
an den Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
betreffend Stärkung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates stellt heute eine gewichtige Vertretung
der Bevölkerung von 40 Mitgliedsländern auf paneuropäischer Ebene mit derzeit 286
Mitgliedern (und 286 Ersatzmitgliedern) dar, die von den nationalen Parlamenten aus ihrer
Mitte gewählt oder entsandt werden Daneben gehören die Vertreter vier weiterer europäischer
Parlamente als "Sondergäste", Delegierte des israelischen und des kanadischen Parlamentes als
Beobachter der Versammlung an.
Der Versammlung kommt in der Tätigkeit des Europarates eine große Bedeutung zu, die in
den Jahren seit dem Zusammenbruch des Kommunismus auch durch ihre Beteiligung am
Aufnahmeverfahren und den dabei gerade gegenüber der Versammlung eingegangenen
Verpflichtungen der neuen Mitgliedsstaaten in bezug auf Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit
und Demokratie und das "Monitoring-Verfahren" zur Einhaltung dieser Verpflichtungen noch
unterstrichen wurde. Die Versammlung verabschiedet in ihren vier jährlichen Sessionen und im
Ständigen Ausschuß auch eine große Anzahl von Texten in Form von Meinungen,
Empfehlungen, Entschließungen oder Richtlinien, gerichtet an das Ministerkommitee des
Europarates, an Parlamente, Regierungen oder politische Parteien, die zur Weiterentwicklung
der europäischen Integration im weiteren Sinne auf den Gebieten der Politik, der
Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, des Minderheitenschutzes, des sozialen
Fortschritts, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der Kultur, der Wissenschaft und Forschung
und anderen Gebieten beitragen.
Noch wird aber der Bedeutung der Versammlung in den Statuten und Verfahren des
Europarates nicht so Rechnung getragen, wie es ihrem Charakter als europäischer
Volksvertretung entspricht.
So ist in der Praxis schon seit geraumer Zeit die Bezeichnung "Parlamentarische
Versammlung" bzw. im Original "Parliamentary Assembly.' bzw.' "Assemblee parlementaire"
geläufig, während die geltende Satzung des Europarates von 1949 noch immer offiziell den
Begriff ,.Beratende Versammlung" verwendet.
Während in den Mitgliedsstaaten des Europarates es im Sinne der Gewaltenteilung üblich ist,
daß die Volksvertretung über die Budgethoheit verfügt, und auch das Europäische Parlament
den jährlichen Gesamthaushaltsplan verabschiedet und seinen Vollzug kontrolliert, bestimmt im
Europarat jedoch das Ministerkomitee des Europarates selbst über die Budgetmittel der
Parlamentarischen Versammlung !
Im Außenpolitischen Bericht 1996, herausgegeben vom Bundesministerium für Auswärtige
Angelgenheiten (III-89 d.B) werden die Beratungen der Parlamentarischen Versammlung
über den Entwurf einer Konvention für den Schutz der Menschenrechte und der Würde des
Menschen in Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (Konvention über
Menschenrechte und Biomedizin) als eine der Höhepunkte des Jahres 1996 bezeichnet.
Tatsächlich wurden eine Reihe von Anregungen und Änderungswünschen, wenn auch leider
nicht alle, die seit 1994 von der Parlamentarischen Versammlung in ihren Stellungnahmen zum
Konventionsentwurf gemacht wurden, von dem vom
Ministerkomitee beauftragten
Konventionsentwurf gemacht wurden, von dem vom Ministerkomitee beauftragten
Expertenkommitee (CDBI) und schließlich auch vom Ministerkomitee selbst übernommen Uni
diese sachlich sehr wertvollen Beiträge, wie das Beispiel Konvention über Menschenrechte und
Biomedizin beweist, in einem institutionalisierten Mitentscheidungsprozeß zu fixieren, beschloß
die Parlamentarische Versammlung schon 1993 in der Empfehlung ) 212 zur Annahme eines
revidierten Europarat-Statuts an das Ministerkommitee, alle Entwurf zu Konventionen,
Übereinkommen und Protokolle vor der Annahme durch das Ministerkomitee der
Parlamentarischen Versammlung zur Genehmigung vorzulegen Diese Empfehlung war eine
der Initiativen der Parlamentarischen Versammlung im Zuge der Vorbereitungen für den ersten
Europarats-Gipfel in Wien im Oktober 1993 Das Ministerkommitee hat seither dazu keine
Entscheidung getroffen. Nun steht der zweite Gipfel im Herbst 1997 in Straßburg an, Diese
Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten des Europarates bietet
daher auch die Chance einer Stärkung der Parlamentarischen Versammlung im Sinne einer
weiteren Demokratisierung des Europarates
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. ) Wird Österreich im Ministerkommitee des Europarates die Anpassung der Europarat-Satzung
an die gängige Praxis der Bezeichnung "Parlamentarische Versammlung" statt .,Beratende
Versammlung" befürworten und unterstützen ?
2. ) Wird Österreich im Ministerkomitee des Europarates die Parlamentarische Versammlung
darin unterstützen, das Haushaltsrecht für seinen eigenen Bereich zu erlangen ?
3. ) Unterstützt Österreich die Forderung der Parlamentarischen Versammlung nach
Verankerung von Mitwirkungsrechten bei der Annahme von Konventionen, Übereinkommen
und Protokollen und deren Änderungen bzw. Ergänzungen.?
4.) Welche Vorschläge/Maßnahmen zur Stärkung der Position der Parlamentarischen
Versammlung im Rahmen des Europarates werden von österreichischer Seite am zweiten
Europarats-Gipfel eingebracht werden "