2611/J XX.GP

 

der Abgeordneten Apfelbeck, Mag. Firliniger

und Kollegen

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend Prüfung der Karawankenautobahn

Lange nach Fertigstellung des Rechnungshofberichtes sind Protokolle hervorgekommen, die

vom Rechnungshof offenbar bereits im Jahre 1995 mit Mitarbeitern der ÖBA über die

Abrechnungspraxis an der A 11 und die Handhabung der Bauaufsicht im Baulos Rosegg A 11

aufgenommen wurden. Nach den Angaben in den Protokollen wurden z.B. bei der Abrechnung

der Steinkeile, des Lärmschutzwalles sowie der Bruchsteinmauer an der Rosegger

Landesstraße zahlreiche Manipulationen zu Lasten der Steuerzahler vorgenommen bzw.

versucht. Die Mitarbeiter seien dazu verhalten worden, die Abrechnungen grundsätzlich

"firmenfreundlich durchzuführen".

Da diese Protokolle im Bericht des Rechnungshofes keinen Niederschlag gefunden haben

stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Präsidenten des Rechnungshofes folgende

ANFRAGE

1. Wann wurden die oben erwähnten Protokolle mit welchen Bediensteten der örtlichen

Bauaufsicht aufgenommen?

2. Über wessen Veranlassung wurden die Protokolle aufgenommen?

3. Welche Bediensteten des Rechnungshofes waren mit der Aufnahme und der Bearbeitung

der Protokolle betraut?

4. Wurden bei der Erstellung der Protokolle auch verantwortliche Organe der Kärntner

Straßenverwaltung beigezogen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Veranlassungen wurden auf Grund der Protokolle seitens des Rechnungshofes

getroffen und wem wurden Abschriften der Protokolle überlassen?

6. Wurden die verantwortlichen Organe der Kärntner Straßenverwaltung mit dem Inhalt der

Protokolle befaßt ?

Wenn ja, wann und um welche Organe handelt es sich dabei?

Wenn nein, warum nicht?

7. Wurde der Inhalt der Protokolle durch die Aussagen der belasteten Bediensteten des Landes

Kärnten und der Baufirmen bestätigt"

Wenn ja, was war das Ergebnis der Befragung dieser Personen?

Wenn nein, warum nicht?

8. Ist durch die Aussagen der belasteten Bediensteten des Landes Kärnten und der Baufirmen

der sich auf Grund des Inhaltes der Protokolle ergebende Verdacht ausgeräumt worden?

Wenn ja, durch welche konkreten Aussagen ?

9. Welche Verantwortlichkeit trifft in diesem Zusammenhang die begleitende Kontrolle?

10.Wurden zu den Vorgängen auch die begleitende Kontrolle befragt?

Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnis ?

Wenn nein, warum nicht ?

11 .Welche Aufgaben kamen im gegebenen Zusammenhang der begleitenden Kontrolle z.B.

hinsichtlich einer Stichprobenkontrolle im Rahmen der Aufmaßermittlung zu?

12.Wurden die Protokolle im Hinblick auf strafrechtliche Auswirkungen geprüft und eine

Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet?

Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt, gegen welche Personen und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

13.Welche anderen Stellen wurden vom Inhalt der Protokolle in Kenntnis gesetzt?

14.Weshalb fanden die belastenden Aussagen der Protokolle im Bericht des Rechnungshofes

keinen Niederschlag und wer ist dafür verantwortlich?