2611/J XX.GP
der Abgeordneten Apfelbeck, Mag. Firliniger
und Kollegen
an den Präsidenten des Rechnungshofes
betreffend Prüfung der Karawankenautobahn
Lange nach Fertigstellung des Rechnungshofberichtes sind Protokolle hervorgekommen, die
vom Rechnungshof offenbar bereits im Jahre 1995 mit Mitarbeitern der ÖBA über die
Abrechnungspraxis an der A 11 und die Handhabung der Bauaufsicht im Baulos Rosegg A 11
aufgenommen wurden. Nach den Angaben in den Protokollen wurden z.B. bei der Abrechnung
der Steinkeile, des Lärmschutzwalles sowie der Bruchsteinmauer an der Rosegger
Landesstraße zahlreiche Manipulationen zu Lasten der Steuerzahler vorgenommen bzw.
versucht. Die Mitarbeiter seien dazu verhalten worden, die Abrechnungen grundsätzlich
"firmenfreundlich durchzuführen".
Da diese Protokolle im Bericht des Rechnungshofes keinen Niederschlag gefunden haben
stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Präsidenten des Rechnungshofes folgende
ANFRAGE
1. Wann wurden die oben erwähnten Protokolle mit welchen Bediensteten der örtlichen
Bauaufsicht aufgenommen?
2. Über wessen Veranlassung wurden die Protokolle aufgenommen?
3. Welche Bediensteten des Rechnungshofes waren mit der Aufnahme und der Bearbeitung
der Protokolle betraut?
4. Wurden bei der Erstellung der Protokolle auch verantwortliche Organe der Kärntner
Straßenverwaltung beigezogen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Veranlassungen wurden auf Grund der Protokolle seitens des Rechnungshofes
getroffen und wem wurden Abschriften der Protokolle überlassen?
6. Wurden die verantwortlichen Organe der Kärntner Straßenverwaltung mit dem Inhalt der
Protokolle befaßt ?
Wenn ja, wann und um welche Organe handelt es sich dabei?
Wenn nein, warum nicht?
7. Wurde der Inhalt der Protokolle durch die Aussagen der belasteten Bediensteten des Landes
Kärnten und der Baufirmen bestätigt"
Wenn ja, was war das Ergebnis der Befragung dieser Personen?
Wenn nein, warum nicht?
8. Ist durch die Aussagen der belasteten Bediensteten des Landes Kärnten und der Baufirmen
der sich auf Grund des Inhaltes der Protokolle ergebende Verdacht ausgeräumt worden?
Wenn ja, durch welche konkreten Aussagen ?
9. Welche Verantwortlichkeit trifft in diesem Zusammenhang die begleitende Kontrolle?
10.Wurden zu den Vorgängen auch die begleitende Kontrolle befragt?
Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnis ?
Wenn nein, warum nicht ?
11 .Welche Aufgaben kamen im gegebenen Zusammenhang der begleitenden Kontrolle z.B.
hinsichtlich einer Stichprobenkontrolle im
Rahmen der Aufmaßermittlung zu?
12.Wurden die Protokolle im Hinblick auf strafrechtliche Auswirkungen geprüft und eine
Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet?
Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt, gegen welche Personen und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
13.Welche anderen Stellen wurden vom Inhalt der Protokolle in Kenntnis gesetzt?
14.Weshalb fanden die belastenden Aussagen der Protokolle im Bericht des Rechnungshofes
keinen Niederschlag und wer ist dafür verantwortlich?