2617/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Berichte nach den UN-Konventionen
Österreich ist aufgrund verschiedener UN-Konventionen verpflichtet, in regelmäßigen
Abständen Berichte über die innerstaatliche Umsetzung internationaler Verträge zu
verfassen. Die Bundesregierung ist dabei - auch im internationalen Vergleich - nachlässig.
Unmittelbar nach der Fertigstellung der Menschenrechtsberichte sollten diese, folgen Sie
Herr Minister einem Vorschlag von amnesty international, auch an das Parlament ergehen
und dort debattiert werden.
Der Bericht nach der Kinderrechtskonvention, der im September 1994 fällig war, wurde im
Oktober 1 996 an den Ausschuß für die Rechte des Kindes übermittelt. Die Berichte nach
der Frauenrechtskonvention, die seit April 1991 ansständig sind, wurden in einem Bericht
im Oktober 1996 zusammengefaßt und an das Außenministerium übermittelt. Beim UN-
Ausschuß gegen die Diskriminierung der Frau ist er jedoch bis jetzt nicht eingelangt.
Derzeit sind die Berichte an den UN-Rassendiskriminierungsausschuß seit Juni 1993 , an den
UN-Menschenrechtsausschuß seit April 1993 und an den UN-Ausschuß gegen die Folter
seit August 1992 von österreichischer Seite ausständig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Der Bericht nach der Kinderrechtskonvention, der im September 1994 fällig war, wurde
im Oktober 1996 an den Ausschuß fiir die Rechte des Kindes übermittelt. Warum kam
es zu dieser zeitlichen Verzögerung? Können Sie sich vorstellen, daß dieser Bericht auch
dem Parlament zur Debatte vorgelegt wird?
2. Die Berichte nach der Frauenrechtskonvention, die seit April 1991 ausständig sind,
wurden in einem Bericht im Oktober 1996 zusammengefaßt und an das
Außenministerium übermittelt. Beim UN-Ausschuß gegen die Diskriminierung der Frau
ist er jedoch bis jetzt nicht eingelangt. Wann wird dieser Bericht vom Außenministerium
an den Ausschuß gegen die Diskriminierung der Frau weitergegeben werden ?
3. Die Berichte an den UN-Rassendiskriminierungsausschuß sind seit Juni 1993 ausständig.
Wann werden diese erstellt und weitergegeben
werden?
4. An den UN-Menschenrechtsausschuß fehlen die Berichte seit April 1993. Wann werden
diese fertiggestellt und abgeschickt werden?
5 . An den UN-Ausschuß gegen die Folter sind die Berichte seit August 1992 von
österreichischer Seite ausständig. Wann werden diese fertiggestellt und abgeschickt
werden?
6. Erachten Sie es für politische zweckmäßig, wenn in Zukunft, die genannten Berichte
auch dem Parlament zur Debatte vorgelegt werden ?