2617/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Berichte nach den UN-Konventionen

Österreich ist aufgrund verschiedener UN-Konventionen verpflichtet, in regelmäßigen

Abständen Berichte über die innerstaatliche Umsetzung internationaler Verträge zu

verfassen. Die Bundesregierung ist dabei - auch im internationalen Vergleich - nachlässig.

Unmittelbar nach der Fertigstellung der Menschenrechtsberichte sollten diese, folgen Sie

Herr Minister einem Vorschlag von amnesty international, auch an das Parlament ergehen

und dort debattiert werden.

Der Bericht nach der Kinderrechtskonvention, der im September 1994 fällig war, wurde im

Oktober 1 996 an den Ausschuß für die Rechte des Kindes übermittelt. Die Berichte nach

der Frauenrechtskonvention, die seit April 1991 ansständig sind, wurden in einem Bericht

im Oktober 1996 zusammengefaßt und an das Außenministerium übermittelt. Beim UN-

Ausschuß gegen die Diskriminierung der Frau ist er jedoch bis jetzt nicht eingelangt.

Derzeit sind die Berichte an den UN-Rassendiskriminierungsausschuß seit Juni 1993 , an den

UN-Menschenrechtsausschuß seit April 1993 und an den UN-Ausschuß gegen die Folter

seit August 1992 von österreichischer Seite ausständig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1 . Der Bericht nach der Kinderrechtskonvention, der im September 1994 fällig war, wurde

im Oktober 1996 an den Ausschuß fiir die Rechte des Kindes übermittelt. Warum kam

es zu dieser zeitlichen Verzögerung? Können Sie sich vorstellen, daß dieser Bericht auch

dem Parlament zur Debatte vorgelegt wird?

2. Die Berichte nach der Frauenrechtskonvention, die seit April 1991 ausständig sind,

wurden in einem Bericht im Oktober 1996 zusammengefaßt und an das

Außenministerium übermittelt. Beim UN-Ausschuß gegen die Diskriminierung der Frau

ist er jedoch bis jetzt nicht eingelangt. Wann wird dieser Bericht vom Außenministerium

an den Ausschuß gegen die Diskriminierung der Frau weitergegeben werden ?

3. Die Berichte an den UN-Rassendiskriminierungsausschuß sind seit Juni 1993 ausständig.

Wann werden diese erstellt und weitergegeben werden?

4. An den UN-Menschenrechtsausschuß fehlen die Berichte seit April 1993. Wann werden

diese fertiggestellt und abgeschickt werden?

5 . An den UN-Ausschuß gegen die Folter sind die Berichte seit August 1992 von

österreichischer Seite ausständig. Wann werden diese fertiggestellt und abgeschickt

werden?

6. Erachten Sie es für politische zweckmäßig, wenn in Zukunft, die genannten Berichte

auch dem Parlament zur Debatte vorgelegt werden ?