2641/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

betreffend geplante Entnahmen aus der AUVA für Zwecke der Pensionssicherung

Den Zeitungen war zu entnehmen, daß seitens des Bundesministeriums für Arbeit,

Gesundheit & Soziales auch für das Budget 98/99 geplant ist, der AUVA einen namhaften

Betrag für Zwecke der Pensionssicherung zu entnehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1 . Stimmt es, daß Entnahmen aus dem Budget der AUVA geplant sind?

Wenn ja, wofür und in welcher Höhe?

2. Welche Beträge wurden der AUVA seit 1980 entnommen und wofür wurde sie

verwendet? (Bitte aufgliedern nach einzelnen Jahren)

3. Halten Sie eine kurz- bis mittelfristige Finanzplanung unter solchen Vorzeichen für

möglich bzw. welche Haltung nehmen die Gremien der Selbstverwaltung dazu ein?

4. Handelte es sich bei den bisherigen Entnahmen um solche aus den laufenden Budgets

oder um Überschüsse?

5. Mußte die AUVA wegen der Budgetentnahmen Rückstellungen auflösen oder Kredite

aufnehmen?

Wenn ja, in welcher Höhe (aufgegliedert nach Jahren)?

6. Ist es richtig, daß die Entnahmen in den vergangenen Jahren immer wieder dazu geführt

haben, daß die budgetierten Ansätze für Unfallverhütung und Vorbeugung von

Berufskrankheiten nicht eingehalten werden konnten?

7. Wie hoch waren jeweils die Differenzen zwischen Voranschlag und Budgetabschluß in

den Jahren seit 1990 im Bereich Unfallverhütung und Vorbeugung von

Berufskrankheiten?

8. Im ASchG 1994 wurde vereinbart, daß mit 1.1.1999 Arbeitsstätten zwischen 11 und 50

ArbeitnehmerInnen und mit 1.1.2000 Arbeitsstätten zwischen 1 und 10

ArbeitnehmerInnen durch den Bund und die AUVA eine arbeitsmedizinische und

sicherheitstechnische Betreuung erhalten sollen. Der Aufbau dieser sicherheitstechnischen

und arbeitsmedizinischen Betreuung macht entsprechende finanzielle Sicherungen

notwendig .

* Wie hoch sind die Beträge, die die AUVA für den Aufbau dieser

sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung für das Jahr 1998 bzw. 1999

vorgesehen hat?

* Wurden in den vergangenen Jahren schon entsprechende Rückstellungen getroffen?

* Wurde bzw. wird der Aufbau der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen

Betreuung für Klein- und Mittelbetriebe durch die Budgetentnahmen des Bundes

beeinträchtigt?

9. Welche budgetäre Vorsorge bzw. Bedeckung im Dienstpostenplan hat der Bund

getroffen, um seine Verpflichtung aus dem ASchG einhalten zu können?

10. Wird der Artikel V1 des ASchG zeit- und fristgerecht umgesetzt werden können,

sodaß mit 1.1. 1999 die Arbeitsstätten zwischen 11 und 50 ArbeitnehmerInnen und ab

1.1.2000 die Arbeitsstätten mit 1 bis 10 AN tatsächlich eine arbeitsmedizinische und

sicherheitstechnische Betreuung erhalten?