2648/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

betreffend Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes für Arbeitslosengeldanspruch

Die im Rahmen des Sparpaketes durchgeführte Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes

für die Bemessung des Arbeitslosengeldanspruches hat in der Praxis zu einigen Problemen

geführt. Besonders gravierende Ungerechtigkeiten treten offensichtlich dann auf, wenn sich

im nun ganzjährigen Durchrechnungszeitraum sowohl voll als auch Teilzeitarbeitsperioden

befinden. Problematisch wird dies insbesondere in jenen Fällen, wo bereits eine

vorhergehende Arbeitslosenperiode vorliegt und der Versuch unternommen wird, mittels

einer vorübergehenden Teilzeitbeschäftigung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt in eine

Vollzeitbeschäftigung übergeht, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Dies hat

für einzelne Betroffene die Auswirkung, daß ihr Arbeitslosengeld bei einer neuerlichen

Arbeitslosigkeit wesentlich niedriger ausfällt, als es gewesen wäre, wenn sie diesen Versuch

des erneuten Einstiegs in den Arbeitsmarkt nicht unternommen hätten. Wir sind nicht der

Meinung, daß dies im Sinne des Gesetzgebers sein kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Bei wievielen Personen (getrennt nach Frauen und Männern) kam es seit der

Änderung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Berechnung der

Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes zu einer Berücksichtigung

von sowohl Teilzeit als auch Vollzeitarbeitsperioden?

2. Welche Auswirkungen hatten die berücksichtigten Teilzeitarbeitsperioden auf die

Höhe des Arbeitslosengeldes in diesen Fällen?

3. Welche Einkommensjahre wurden seit der Änderung der entsprechenden gesetzlichen

Bestimmungen für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes berücksichtigt?

* Für wieviele Personen war es das Jahr 1996?

* Für wieviele Personen war es das Jahr 1995?

* Für wieviele Personen war es das Jahr 1994?

* Für wieviele Personen waren es noch weiter zurückliegende Zeiträume?

4. Wie wirkten sich die weiter als 1996 zurückliegenden Berechnungszeiträume auf die

Höhe des Arbeitslosengeldes für die betroffenen Personen aus?

5 . Welche positiven und negativen Erfahrungen wurden auf den Arbeitsämtern seit der

gesetzlichen Änderung des Durchrechnungszeitraumes mit diesen neuen

Bestimmungen gemacht und welche Auswirkungen hatten diese für die betroffenen

Arbeitslosen?

6. Ist daran gedacht, ungewollte Härten, welche durch diese neuen Bestimmungen

entstanden sind, zu korrigieren?

Wenn ja, welche, in welcher Form und wann?

Wenn nein, warum nicht?

7. Wie hoch sind die bisherigen Einsparungen aus dieser Maßnahme?