2675/J XX.GP
der Abgeordneten Kiss, Platter
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Überwachung des TATblatts
In ihrer Anfragebeantwortung 2245/AB XX,GP zu 2249/J vom 10. April 1997 geben Sie an,
daß die Staatsanwaltschaft mit dem im TATblatt plus 69 Nummer vom 30. Jänner 1 997
publizierten Verkauf von Anschlagsanleitungen erst am 9. Mai 1997 befaßt wurde.
Weiters stellen sie fest, daß diese Veröffentlichungen keine mit Strafe bedrohte Handlung
darstellen, und daß daher die erfolgte Anzeige am 20. Mai 1 997 zurückgelegt wurde,
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende
ANFRAGE
1 . Warum wurde die Staatsanwaltschaft mit der TATblatt Nummer plus 69 vom 30. Jänner
1997 erst am 9, Mai 1997 befaßt?
2. Wie beurteilen Sie unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Sicherheit, daß der Verkauf
von Anschlagsanleitungen in Österreich ein legales Vorgehen darstellt?
3, Halten Sie in diesem Zusammenhang eine Novellierung des StGB fiir angebracht?
4. Wenn ja, welche Sehritte werden Sie dahingehend einleiten?
5, Wurden Sie dureh die Sicherheitsbehörden über den Verkauf von Anschlagsanleitungen im
TATblatt im Jahr 1996 informiert?
6. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in Bezug auf welche Ausgaben?
7, Haben Ihnen die Sicherheitsbehörden 1996 und 1997 Belege anderer Publikationen zur
Überprüfung möglicher strafrechtlich relevanter Tatbestände übermittelt?
8. Wennja, um welche Publikationen und Inhalte handelt es sich, und was waren die
Ergebnisse der Überprüfungen ?