2679/J XX.GP
der Abgeordneten Johann Schuster
und Kollegen
an die Bundesministerin fur Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Tabakkonsum
Die durch das Rauchen verursachten Krankheiten (ca. 25 verschiedene nachgewiesene
Arten) belasten die Weltwirtschaft laut WHO jedes Jahr mit rund 340 Mrd. Mark. In
Österreich sterben jährlich etwa 14.000 Menschen vorzeitig durch Schäden, die durch
das Rauchen verursacht werden und 30 Prozent aller Krebserkrankungen sind
tabakassozuert.
Neueste Studien der WHO zeigen überdies auf, daß nicht nur die Raucher selbst, sondern
auch Passivraucher besonders gefährdet sind. In Deutschland sind jährlich ca. 400
Todesfälle durch Lungenkrebs aufs Passivrauchen zurückzufuhren. Auch amerikanische
Studien belegen: Die Folgen des Passivrauchens sind viel gravierender als bisher
angenommen. Wer regelmäßig passiv mitinhaliert, verdoppelt sein Krebs- bzw.
Herzinfarkt-Risiko.
Diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die erheblichen gesundheitlichen
Schäden, die das Rauchen anrichtet, sollten uns dazu anregen, das österreichische
Tabakgesetz zu aktualisieren bzw. gewisse Teilbereiche wie den Nichtraucherschutz zu
verschärfen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales folgende
ANFRAGE:
1.) In Deutschland wurde am Mittwoch, dem 4. Juni 1997, ein neues
Nichtrauchefschutzgesetz in erster Lesung behandelt. Finden Sie den Nichtraucherschutz
im Österreichlschen Tabakgesetz ausreichend?
2.) Wären Sie bereit, den Nichtraucherschutz auch im Österreichischen Tabakgesetz
auszuweiten?
3.) In Schulen nimmt der Konsum von süchtigmachenden Stoffen wie z.B. Tabak ständig
zu. Bis zu 50 Prozent der Jugendlichen geben an, gelegentlich zu rauchen. Was halten
Sie von dem Vorschlag, in Österreich ein Rauchverbot für Jugendliche in der
Öffentlichkeit sowie ein
verschärftes Verkaufsverbot für Jugendliche zu erlassen?
4) In § 5 Absatz 3 Tabakgesetz heißt es, daß der Bundesminister für Gesundheit unter
Bedachtnahme auf die einschlägigen Rechtsakte der Europäischen Union durch
Verordnung auch andere als die in § 5 Absatz 2 genannten Warnhinweise über die
gesundheitsschädigende Wirkung des Rauchens vorschreiben kann. Machen Sie von
diesem Recht Gebrauch?
5.) Wenn nein, warum nicht?
6.) § 9 Absatz 1 Tabakgesetz räumt dem Gesundheitsminister das Recht ein, die
Einhaltung der §§ 3 bis 7 des Tabakgesetzes zu überwachen. Findet diese Überwachung
statt9
7.) Wenn ja, auf welche Art und Weise überwachen Sie die Einhaltung der §§ 3 bis 7 des
Tabakgesetzes?
8.) Wieviele Überprüftingen nach § 9 Tabakgesetz haben bisher seit Inkrafttreten des
neuen Tabakgesetzes stattgefunden?
9.) Wieviele Aufsichtsorgane werden bzw. wurden seit Inkrafttreten des Tabakgesetzes
für die Überprüfungstätigkeit gemäß § 9 TabakG zur Durchführung des
Ermittlungsverfahrens verwendet?
10.) Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, jene Bestimmungen im Tabakgesetz, die
Tabakwerbung in Zeitungen, welche sich an Jugendliche wenden, betrifft, zu
verschärfen?