2679/J XX.GP

 

der Abgeordneten Johann Schuster

und Kollegen

an die Bundesministerin fur Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Tabakkonsum

Die durch das Rauchen verursachten Krankheiten (ca. 25 verschiedene nachgewiesene

Arten) belasten die Weltwirtschaft laut WHO jedes Jahr mit rund 340 Mrd. Mark. In

Österreich sterben jährlich etwa 14.000 Menschen vorzeitig durch Schäden, die durch

das Rauchen verursacht werden und 30 Prozent aller Krebserkrankungen sind

tabakassozuert.

Neueste Studien der WHO zeigen überdies auf, daß nicht nur die Raucher selbst, sondern

auch Passivraucher besonders gefährdet sind. In Deutschland sind jährlich ca. 400

Todesfälle durch Lungenkrebs aufs Passivrauchen zurückzufuhren. Auch amerikanische

Studien belegen: Die Folgen des Passivrauchens sind viel gravierender als bisher

angenommen. Wer regelmäßig passiv mitinhaliert, verdoppelt sein Krebs- bzw.

Herzinfarkt-Risiko.

Diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die erheblichen gesundheitlichen

Schäden, die das Rauchen anrichtet, sollten uns dazu anregen, das österreichische

Tabakgesetz zu aktualisieren bzw. gewisse Teilbereiche wie den Nichtraucherschutz zu

verschärfen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales folgende

ANFRAGE:

1.) In Deutschland wurde am Mittwoch, dem 4. Juni 1997, ein neues

Nichtrauchefschutzgesetz in erster Lesung behandelt. Finden Sie den Nichtraucherschutz

im Österreichlschen Tabakgesetz ausreichend?

2.) Wären Sie bereit, den Nichtraucherschutz auch im Österreichischen Tabakgesetz

auszuweiten?

3.) In Schulen nimmt der Konsum von süchtigmachenden Stoffen wie z.B. Tabak ständig

zu. Bis zu 50 Prozent der Jugendlichen geben an, gelegentlich zu rauchen. Was halten

Sie von dem Vorschlag, in Österreich ein Rauchverbot für Jugendliche in der

Öffentlichkeit sowie ein verschärftes Verkaufsverbot für Jugendliche zu erlassen?

4) In § 5 Absatz 3 Tabakgesetz heißt es, daß der Bundesminister für Gesundheit unter

Bedachtnahme auf die einschlägigen Rechtsakte der Europäischen Union durch

Verordnung auch andere als die in § 5 Absatz 2 genannten Warnhinweise über die

gesundheitsschädigende Wirkung des Rauchens vorschreiben kann. Machen Sie von

diesem Recht Gebrauch?

5.) Wenn nein, warum nicht?

6.) § 9 Absatz 1 Tabakgesetz räumt dem Gesundheitsminister das Recht ein, die

Einhaltung der §§ 3 bis 7 des Tabakgesetzes zu überwachen. Findet diese Überwachung

statt9

7.) Wenn ja, auf welche Art und Weise überwachen Sie die Einhaltung der §§ 3 bis 7 des

Tabakgesetzes?

8.) Wieviele Überprüftingen nach § 9 Tabakgesetz haben bisher seit Inkrafttreten des

neuen Tabakgesetzes stattgefunden?

9.) Wieviele Aufsichtsorgane werden bzw. wurden seit Inkrafttreten des Tabakgesetzes

für die Überprüfungstätigkeit gemäß § 9 TabakG zur Durchführung des

Ermittlungsverfahrens verwendet?

10.) Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, jene Bestimmungen im Tabakgesetz, die

Tabakwerbung in Zeitungen, welche sich an Jugendliche wenden, betrifft, zu

verschärfen?