2680/J XX.GP

 

der Abgeordneten Reinhard GAUGG, BÖHACKER

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend ausstehende Personalvertretungswahlen im Bereich der Zollwache

Durch Umstrukturierungen im Bereich der Zollwache ist es in den Jahren 1996 und 1997 in

Teilbereichen zu massiven Personalreduktionen gekommen. Weil sich die Zahl der bei der

letzten Wahl wahlberechtigten Bediensteten bei vielen Dienststellen- und einigen

Fachausschüssen sowie beim Zentralausschuß um mehr als 25 v.H. verringert hat, ist deren

Tätigkeiten vor Ablauf der Zeit, für welche sie gewählt wurden, gemäß den Bestimmungen des §

23 Abs. 2 lit. c PVG 1967 vorzeitig beendet. Aufgrund des § 24 PVG 1967 sind in den Fällen des

§ 23 Abs. 2 lit. b bis g Neuwahlen für den Rest der gesetzlichen Tätigkeitsdauer binnen sechs

Wochen nach Beendigung der Tätigkeitsdauer des abtretenden Ausschusses auszuschreiben.

Da diese zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die Ausschreibung von Neuwahlen im

Bereich der Zollwache nicht eingehalten werden, richten die unterfertigten Abgeordneten daher

an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

ANFRAGE

1. Stimmt es, daß es im Bereich der Zollwache zu derartigen Personalreduktionen

gekommen ist?

Wenn ja, in welchen konkreten Dienststellen- und Fachausschußbereichen hat sich seit

der letzten Wahl die Zahl der wahlberechtigten Bediensteten um mehr als 25 v.H.

verändert und zu welchem Zeitpunkt ist diese Veränderung des Personalstandes

eingetreten?

2. Zu welchem Zeitpunkt hat sich seit der letzten Wahl die Zahl der wahlberechtigten

Bediensteten im Bereich des Zentralausschusses um 25 v.H. verringert?

3. Welche Personalstände weisen die betroffenen Dienststellen- und Fachausschußbereiche

und der Zentralausschuß per Stichtag 1.7.1997 auf?

4. Wie viele Mandate würden per Stichtag 1.7.1997 gegenüber der letzten

personalvertretungswahl in den Bereichen der Dienststellen- und Fachausschüsse

wegfallen und um welche konkreten Personalvertretungsausschüsse handelt es sich

dabei?

5. Stimmt es, daß derzeit der Zentralausschuß der Zollwache aus sechs Mitgliedern

zusammengesetzt ist, wobei gemäß den Bestimmungen des § 26 Abs. 4 drei Mitglieder

und gemäß § 26 Abs. 5 PVG 1967 per Verordnung zwei weitere Mitglieder vom Dienst

freigestellt sind?

Wenn ja, von welchen Wählergruppen werden die fünf Dienstfreistellungen beansprucht

und wie war das Stimmen- und Prozentergebnis der einzelnen Wählergruppen anläßlich

der letzten Personalvertretungswahlen?

6. Stimmt es, daß aufgrund des Personalstandes der Zollwache deren Zentralausschuß seit

längerer Zeit nur mehr aus fünf Mitgliedern bestehen dürfte?

Wenn ja, trifft es zu, daß es demnach in diesem Bereich eine überhöhte Zahl von

Dienstfreistellungen gibt und beabsichtigen Sie eine Änderung der genannten Verordnung?

7. Wieviele Dienstfreistellungen stünden der Zollwache gemäß § 26 Abs. 4 PVG 1967

aufgrund des derzeitigen Personalstandes zu?

8. Werden Sie nach einer Neuwahl im Bereich der Zollwache wiederum zwei weitere

Mitglieder aufgrund des § 26 Abs. 5 PVG 1967 per Verordnung vom Dienst freistellen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, wieviele dann?

9. Welche monatlichen Durchschnittskosten sind der Republik Österreich durch die derzeit

fünf vom Dienst freigestellten Mitglieder des Zentralausschusses Zollwache in den

Monaten Jänner 1996 bis Juni 1997 erwachsen?

10. Wie hoch sind die Reisekosten, die in diesen 18 Monaten von den fünf vom Dienst

freigestellten Mitgliedern durch Inlandsreisen verursacht wurden?

11. Welche Beträge an Reisekosten wurden durch die Mitglieder des Zentralausschusses

zusätzlich für ihre Tätigkeiten in den Fachausschüssen für Vorarlberg, Tirol, Salzburg und

Oberösterreich abgerechnet?

12. Für wieviele Kilometer wurde den vom Dienst freigestellten Mitgliedern des

Zentralausschusses das Kilometergeld ausbezahlt?

13 Für wieviele Kilometer wurde den Vorsitzenden der Fachausschüsse für die FLD-Bereiche

Vorarlberg, Tirol und Salzburg das Kilometergeld ausbezahlt?

14. Stimmt es, daß der Fachausschuß für den FLD-Bereich Salzburg dem

Zentralwahlausschuß mit Schreiben vom 15. Jänner 1996 gemäß § 23 Abs. 4 in

Verbindung mit § 23 Abs. 2 lit. c PVG 1967 mitgeteilt hat, daß sich der Personalstand im

dortigen FLD-Bereich um 25 v.H. verringert hat?

Wenn ja, wie hat der Zentralwahlausschuß auf diese Mitteilung reagiert?

15. Stimmt es, daß BezInsp. RAUTER - damals Mitglied des Zentralausschusses der

Zollwache … mit Schreiben vom 2. Mai 1996 wegen der Nichteinhaltung des

Neuwahltermines durch den Zentralwahlausschuß eine Beschwerde bei der

Personalvertretungs-Aufsichtskommission eingebracht hat?

Wenn ja, stimmt es, daß der Zentralwahlausschuß der Zollwache trotz dreier Ersuchen

durch die Personalvertretungs-Aufsichtskommission bis zum 7. April 1997 nicht reagiert

und keine Stellungnahme abgegeben hat?

16. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, damit es im Bereich der Zollwache zu

den gesetzlich vorgeschriebenen Neuwahlen und damit zu einer Einsparung an

Dienstfreistellungen und Reisekosten kommen wird?