2680/J XX.GP
der Abgeordneten Reinhard GAUGG, BÖHACKER
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend ausstehende Personalvertretungswahlen im Bereich der Zollwache
Durch Umstrukturierungen im Bereich der Zollwache ist es in den Jahren 1996 und 1997 in
Teilbereichen zu massiven Personalreduktionen gekommen. Weil sich die Zahl der bei der
letzten Wahl wahlberechtigten Bediensteten bei vielen Dienststellen- und einigen
Fachausschüssen sowie beim Zentralausschuß um mehr als 25 v.H. verringert hat, ist deren
Tätigkeiten vor Ablauf der Zeit, für welche sie gewählt wurden, gemäß den Bestimmungen des §
23 Abs. 2 lit. c PVG 1967 vorzeitig beendet. Aufgrund des § 24 PVG 1967 sind in den Fällen des
§ 23 Abs. 2 lit. b bis g Neuwahlen für den Rest der gesetzlichen Tätigkeitsdauer binnen sechs
Wochen nach Beendigung der Tätigkeitsdauer des abtretenden Ausschusses auszuschreiben.
Da diese zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die Ausschreibung von Neuwahlen im
Bereich der Zollwache nicht eingehalten werden, richten die unterfertigten Abgeordneten daher
an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. Stimmt es, daß es im Bereich der Zollwache zu derartigen Personalreduktionen
gekommen ist?
Wenn ja, in welchen konkreten Dienststellen- und Fachausschußbereichen hat sich seit
der letzten Wahl die Zahl der wahlberechtigten Bediensteten um mehr als 25 v.H.
verändert und zu welchem Zeitpunkt ist diese Veränderung des Personalstandes
eingetreten?
2. Zu welchem Zeitpunkt hat sich seit der letzten Wahl die Zahl der wahlberechtigten
Bediensteten im Bereich des Zentralausschusses um 25 v.H. verringert?
3. Welche Personalstände weisen die betroffenen Dienststellen- und Fachausschußbereiche
und der Zentralausschuß per Stichtag
1.7.1997 auf?
4. Wie viele Mandate würden per Stichtag 1.7.1997 gegenüber der letzten
personalvertretungswahl in den Bereichen der Dienststellen- und Fachausschüsse
wegfallen und um welche konkreten Personalvertretungsausschüsse handelt es sich
dabei?
5. Stimmt es, daß derzeit der Zentralausschuß der Zollwache aus sechs Mitgliedern
zusammengesetzt ist, wobei gemäß den Bestimmungen des § 26 Abs. 4 drei Mitglieder
und gemäß § 26 Abs. 5 PVG 1967 per Verordnung zwei weitere Mitglieder vom Dienst
freigestellt sind?
Wenn ja, von welchen Wählergruppen werden die fünf Dienstfreistellungen beansprucht
und wie war das Stimmen- und Prozentergebnis der einzelnen Wählergruppen anläßlich
der letzten Personalvertretungswahlen?
6. Stimmt es, daß aufgrund des Personalstandes der Zollwache deren Zentralausschuß seit
längerer Zeit nur mehr aus fünf Mitgliedern bestehen dürfte?
Wenn ja, trifft es zu, daß es demnach in diesem Bereich eine überhöhte Zahl von
Dienstfreistellungen gibt und beabsichtigen Sie eine Änderung der genannten Verordnung?
7. Wieviele Dienstfreistellungen stünden der Zollwache gemäß § 26 Abs. 4 PVG 1967
aufgrund des derzeitigen Personalstandes zu?
8. Werden Sie nach einer Neuwahl im Bereich der Zollwache wiederum zwei weitere
Mitglieder aufgrund des § 26 Abs. 5 PVG 1967 per Verordnung vom Dienst freistellen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wieviele dann?
9. Welche monatlichen Durchschnittskosten sind der Republik Österreich durch die derzeit
fünf vom Dienst freigestellten Mitglieder des Zentralausschusses Zollwache in den
Monaten Jänner 1996 bis Juni 1997 erwachsen?
10. Wie hoch sind die Reisekosten, die in diesen 18 Monaten von den fünf vom Dienst
freigestellten Mitgliedern durch Inlandsreisen
verursacht wurden?
11. Welche Beträge an Reisekosten wurden durch die Mitglieder des Zentralausschusses
zusätzlich für ihre Tätigkeiten in den Fachausschüssen für Vorarlberg, Tirol, Salzburg und
Oberösterreich abgerechnet?
12. Für wieviele Kilometer wurde den vom Dienst freigestellten Mitgliedern des
Zentralausschusses das Kilometergeld ausbezahlt?
13 Für wieviele Kilometer wurde den Vorsitzenden der Fachausschüsse für die FLD-Bereiche
Vorarlberg, Tirol und Salzburg das Kilometergeld ausbezahlt?
14. Stimmt es, daß der Fachausschuß für den FLD-Bereich Salzburg dem
Zentralwahlausschuß mit Schreiben vom 15. Jänner 1996 gemäß § 23 Abs. 4 in
Verbindung mit § 23 Abs. 2 lit. c PVG 1967 mitgeteilt hat, daß sich der Personalstand im
dortigen FLD-Bereich um 25 v.H. verringert hat?
Wenn ja, wie hat der Zentralwahlausschuß auf diese Mitteilung reagiert?
15. Stimmt es, daß BezInsp. RAUTER - damals Mitglied des Zentralausschusses der
Zollwache … mit Schreiben vom 2. Mai 1996 wegen der Nichteinhaltung des
Neuwahltermines durch den Zentralwahlausschuß eine Beschwerde bei der
Personalvertretungs-Aufsichtskommission eingebracht hat?
Wenn ja, stimmt es, daß der Zentralwahlausschuß der Zollwache trotz dreier Ersuchen
durch die Personalvertretungs-Aufsichtskommission bis zum 7. April 1997 nicht reagiert
und keine Stellungnahme abgegeben hat?
16. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, damit es im Bereich der Zollwache zu
den gesetzlich vorgeschriebenen Neuwahlen und damit zu einer Einsparung an
Dienstfreistellungen und Reisekosten kommen wird?