2711/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend "Entschädigung für Bergschäden (nach dem Verkauf der Salmen AG)"
Der ÖIAG-Aufsichtsrat hat am 14. April 1997 den Verkauf der Österreichischen Salmen AG
(ÖSAG) an das "Konsortium Androsch/RLB Oberösterreich/Dr. Kurt Thomanek"
beschlossen. Die Entscheidung fiel deswegen zugunsten dieser Gruppe, weil diese ein
umfassendes Konzept mit einer expansiven Vorwärtsstrategie vorgelegt hatte. Damit wurde
auch die Sahne am Dürrnberg bei Hallein an dieses Konsortium verkauft.
Im Bundesland Salzburg wurde bereits seit Monaten dieser Verkauf, so insbesondere die
rechtliche Gültigkeit der "Salinenkonvention von 1829" und damit die
,,Schichtenberechtigungen" am Dürrnberg bei Hallein diskutiert. Von Vertretern aus dem
benachbarten Bayern wurde darüber hinaus gegenüber der Salmen AG Verstöße gegen die
"Salinenkonvention 1829" behauptet. Aufgrund dieser Diskussionen haben in Salzburg und
Bayern Betroffene im März 1997 eine "Rechtsschutzgemeinschaft" zur Durchsetzung ihrer
Forderungen gegründet. In Berchtesgaden herrscht auch Unverständnis darüber, daß die
ÖSAG sämtliche Holzschlagrechte in den 8 Forstwäldern ausgenützt, wogegen die
heimischen, bayrischen Sägewerke immer weniger Lohnschnittaufräge trotz
Konventionszusage erhalten. Ein Großteil der in den 8 Forstwäldern geschlagenen
Rundhölzer wurde ohne weitere Bearbeitung in andere Werke der Salmen AG (8ad Ischl,
Hallstatt etc.) geliefert.
In einem Schreiben an die Arbeiterkammer Salzburg hat das Bundesministerium für Finanzen
nun bestätigt, daß die Einhaltung der Salinenkonvention gewährleistet ist und damit auch die
Schichtenberechtigungen aufrecht bleiben.
Neben der Frage der ,,Schichtenberechtigung" ging es aber auch um die in Zukunft
auftretenden Bergschäden und die vorhandenen "Rückstellungen", wobei es nach den
vorliegenden Informationen offen ist, wer in Zukunft für Bergschäden aufzukommen hat
Besondere Kritik gibt es dazu aus dem benachbarten Bayern, da es im Berchtesgadener Land
schon jetzt an Straßen und Gebäuden Bergschäden von rund 7 Mio. Schilling gibt und es auf
der bayerischen Seite eher zu Folgeschäden kornmt, als auf österreichischer Seite, da der
größte Teil des Salzbergwerkes in
Bayern liegt. Nach Angaben des Straßenbauamtes
Traunstein mußten an der Roßfeldstraße während der letiten drei Jahre Sanierungs- und
Ausbesserungsmaßnahmen in Höhe von 350.000 bis 400.000 DM durchgeführt wurden. Auf
der bayrischen Seite hat sich so Bgm. R. Schaupp (Berchtesgaden) - bereits Resignation breit
gemacht, da der Nachweis sehr schwierig zu erbringen ist, ob Schäden an Straßen
(Senkungen) oder an Häusern (Auftreten von Rissen) auf eine wann immer stattgefundene
Stollenarbeit bzw. Bergwerkstätigkeit zurückzuführen ist. Obwohl in früheren Zeiten
durchaus Kulanzregelungen bei Bergschadensfällen vorgenommen wurden, wurden - so nun
die Vorwürfe aus Bayern - Forderungen in den letzten Jahren abgelehnt. Es wurde von der
Salmen AG jeweils ein "Nachweis" (in Form eines Gutachtens) gefordert, daß die Schäden
durch den Salzbergbau entstanden sind.
Der über Jahrhunderte andauerende Salzabbau am Dürrnberg sollte aber nach Ansicht von
Bürgermeister Schaupp auch für die Zukunft der Republik Österreich eine Verpflichtung
gegenüber dem Konventionspartner Bayern sein. Aus Sicht der Bayern wäre es daher von
größter Bedeutung, wenn die "Rückstellungen" für die Bergschäden ausschließlich im
österreichischen Bundesbesitz blieben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Nach welchen Kriterien wurden am Dürrnberg bislang bei derartigen Schadensfällen
(Bergschäden) an betroffene Österreicher bzw. an Bayern (priv. Grundeigentümer)
Entschädigungen geleistet?
2. Wie hoch waren diese Entschädigungszahlungen am Dürrnberg an private
Grundeigentümer 1990, 1991, 1992, 1993, 1994, 1995 und 1996 ? (Ersuche um
detaillierte Aufschlüsselung und Differenzierung zwischen Salzburger und Bayrische
Empfänger.)
3. Welche Geldsumme mußte seit Schließung des Salzbergwerkes am Dürrnberg
insgesamt an Entschädigungszahlungen für "Bergschäden" geleistet werden?
4. Nach welchen Kriterien wurden bislang und wird in Zukunft die Höhe der
Rückstellung für Bergschäden am
Dürrnberg bestimmt?
5. In welcher Form ist die bestehende Rückstellung nach dem Verkauf der Salmen Ag
an das gen. Bieter-Konsortium gesichert?
6. Wie wurden die Frage der Haftung für allfällige zukünftige Bergschäden beim
Verkauf an das genannte Bieter Konsortium gelöst?
7. Wird die derzeit bestehende ,,Subsidiarerhärtung“ des Bundes für Bergschäden auch im
nach dem Verkauf weiterbestehen?
8. Trotz laufender Arbeit im Schaubergwerk und im Erhaltungsbergbau (Aufträge
Bergbehörde) wurden in der Vergangenheit aber zunehmend ,,Fremdfirmen durch die
Salmen AG geholt" - dies insbesondere für Normalerhaltungsarbeiten. Wie stehen
Sie dazu?
9. Nach welchen Kriterien wurden Aufträge von der Salmen AG an diese Fremdfirmen
vergeben?
10. Wie hoch waren die Auftragssummen 1990,1991,1992, 1993, 1994, 1995 sowie
1996 an Fremdfirmen ? (Ersuche um detaillierte Aufschlüsselung in
Schillingbeträgen und Beitragsangabe für den Dürrnberg)
11. Welche Aufträge wurden 1997 durch die Salmen AG vergeben? (Ersuche um
detaillierte Angabe für den Dürrnberg)
12. Von wo stammten die ,,Fremdfirmen", denen seitens der Salmen AG Aufträge erteilt
werden und inwieweit waren sie gegenüber den im Bergbau ausgebildeten und
erfahrenen Schichtenberechtigten besser qualifiziert?