2711/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend "Entschädigung für Bergschäden (nach dem Verkauf der Salmen AG)"

Der ÖIAG-Aufsichtsrat hat am 14. April 1997 den Verkauf der Österreichischen Salmen AG

(ÖSAG) an das "Konsortium Androsch/RLB Oberösterreich/Dr. Kurt Thomanek"

beschlossen. Die Entscheidung fiel deswegen zugunsten dieser Gruppe, weil diese ein

umfassendes Konzept mit einer expansiven Vorwärtsstrategie vorgelegt hatte. Damit wurde

auch die Sahne am Dürrnberg bei Hallein an dieses Konsortium verkauft.

Im Bundesland Salzburg wurde bereits seit Monaten dieser Verkauf, so insbesondere die

rechtliche Gültigkeit der "Salinenkonvention von 1829" und damit die

,,Schichtenberechtigungen" am Dürrnberg bei Hallein diskutiert. Von Vertretern aus dem

benachbarten Bayern wurde darüber hinaus gegenüber der Salmen AG Verstöße gegen die

"Salinenkonvention 1829" behauptet. Aufgrund dieser Diskussionen haben in Salzburg und

Bayern Betroffene im März 1997 eine "Rechtsschutzgemeinschaft" zur Durchsetzung ihrer

Forderungen gegründet. In Berchtesgaden herrscht auch Unverständnis darüber, daß die

ÖSAG sämtliche Holzschlagrechte in den 8 Forstwäldern ausgenützt, wogegen die

heimischen, bayrischen Sägewerke immer weniger Lohnschnittaufräge trotz

Konventionszusage erhalten. Ein Großteil der in den 8 Forstwäldern geschlagenen

Rundhölzer wurde ohne weitere Bearbeitung in andere Werke der Salmen AG (8ad Ischl,

Hallstatt etc.) geliefert.

In einem Schreiben an die Arbeiterkammer Salzburg hat das Bundesministerium für Finanzen

nun bestätigt, daß die Einhaltung der Salinenkonvention gewährleistet ist und damit auch die

Schichtenberechtigungen aufrecht bleiben.

Neben der Frage der ,,Schichtenberechtigung" ging es aber auch um die in Zukunft

auftretenden Bergschäden und die vorhandenen "Rückstellungen", wobei es nach den

vorliegenden Informationen offen ist, wer in Zukunft für Bergschäden aufzukommen hat

Besondere Kritik gibt es dazu aus dem benachbarten Bayern, da es im Berchtesgadener Land

schon jetzt an Straßen und Gebäuden Bergschäden von rund 7 Mio. Schilling gibt und es auf

der bayerischen Seite eher zu Folgeschäden kornmt, als auf österreichischer Seite, da der

größte Teil des Salzbergwerkes in Bayern liegt. Nach Angaben des Straßenbauamtes

Traunstein mußten an der Roßfeldstraße während der letiten drei Jahre Sanierungs- und

Ausbesserungsmaßnahmen in Höhe von 350.000 bis 400.000 DM durchgeführt wurden. Auf

der bayrischen Seite hat sich so Bgm. R. Schaupp (Berchtesgaden) - bereits Resignation breit

gemacht, da der Nachweis sehr schwierig zu erbringen ist, ob Schäden an Straßen

(Senkungen) oder an Häusern (Auftreten von Rissen) auf eine wann immer stattgefundene

Stollenarbeit bzw. Bergwerkstätigkeit zurückzuführen ist. Obwohl in früheren Zeiten

durchaus Kulanzregelungen bei Bergschadensfällen vorgenommen wurden, wurden - so nun

die Vorwürfe aus Bayern - Forderungen in den letzten Jahren abgelehnt. Es wurde von der

Salmen AG jeweils ein "Nachweis" (in Form eines Gutachtens) gefordert, daß die Schäden

durch den Salzbergbau entstanden sind.

Der über Jahrhunderte andauerende Salzabbau am Dürrnberg sollte aber nach Ansicht von

Bürgermeister Schaupp auch für die Zukunft der Republik Österreich eine Verpflichtung

gegenüber dem Konventionspartner Bayern sein. Aus Sicht der Bayern wäre es daher von

größter Bedeutung, wenn die "Rückstellungen" für die Bergschäden ausschließlich im

österreichischen Bundesbesitz blieben.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

Anfrage:

1. Nach welchen Kriterien wurden am Dürrnberg bislang bei derartigen Schadensfällen

(Bergschäden) an betroffene Österreicher bzw. an Bayern (priv. Grundeigentümer)

Entschädigungen geleistet?

2. Wie hoch waren diese Entschädigungszahlungen am Dürrnberg an private

Grundeigentümer 1990, 1991, 1992, 1993, 1994, 1995 und 1996 ? (Ersuche um

detaillierte Aufschlüsselung und Differenzierung zwischen Salzburger und Bayrische

Empfänger.)

3. Welche Geldsumme mußte seit Schließung des Salzbergwerkes am Dürrnberg

insgesamt an Entschädigungszahlungen für "Bergschäden" geleistet werden?

4. Nach welchen Kriterien wurden bislang und wird in Zukunft die Höhe der

Rückstellung für Bergschäden am Dürrnberg bestimmt?

5. In welcher Form ist die bestehende Rückstellung nach dem Verkauf der Salmen Ag

an das gen. Bieter-Konsortium gesichert?

6. Wie wurden die Frage der Haftung für allfällige zukünftige Bergschäden beim

Verkauf an das genannte Bieter Konsortium gelöst?

7. Wird die derzeit bestehende ,,Subsidiarerhärtung“ des Bundes für Bergschäden auch im

nach dem Verkauf weiterbestehen?

8. Trotz laufender Arbeit im Schaubergwerk und im Erhaltungsbergbau (Aufträge

Bergbehörde) wurden in der Vergangenheit aber zunehmend ,,Fremdfirmen durch die

Salmen AG geholt" - dies insbesondere für Normalerhaltungsarbeiten. Wie stehen

Sie dazu?

9. Nach welchen Kriterien wurden Aufträge von der Salmen AG an diese Fremdfirmen

vergeben?

10. Wie hoch waren die Auftragssummen 1990,1991,1992, 1993, 1994, 1995 sowie

1996 an Fremdfirmen ? (Ersuche um detaillierte Aufschlüsselung in

Schillingbeträgen und Beitragsangabe für den Dürrnberg)

11. Welche Aufträge wurden 1997 durch die Salmen AG vergeben? (Ersuche um

detaillierte Angabe für den Dürrnberg)

12. Von wo stammten die ,,Fremdfirmen", denen seitens der Salmen AG Aufträge erteilt

werden und inwieweit waren sie gegenüber den im Bergbau ausgebildeten und

erfahrenen Schichtenberechtigten besser qualifiziert?