2721/J XX.GP

 

der Abgeordneten Bgdr JUNG

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Frauen beim Bundesheer

Gemäß GZ.: 10.055/005-1.9/97 beabsichtigt das Verteidigungsministerium mit 01.01.1998 die

Öffnung des Bundesheeres für Frauen.

Da die angestrebte wirkliche Akzeptanz interessierter Frauen als vollwertige Soldaten nur dann

erfolgen wird, wenn diese Ausbildung und Dienst unter gleichen physischen und psychischen

Voraussetzungen und ohne Bevorzugung versehen, muß diesen Punkten besonderes Augen-

merk gewidmet werden.

Dem oben angeführten Geschäftsstück kann dies jedoch nicht entnommen werden, es ist viel-

mehr zu befürchten, daß aus pseudoemanzipatorischen Gründen Sonderregelungen geschaffen

werden sollen, die die Zielerreichung einer wirklichen Gleichstellung aber höchstens erschwe-

ren und Unzufriedenheit beim bestehenden Kader wecken werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1. Der sogenannte ,,Ausbildungsdienst“ soll als „spezifischer eigenständiger Wehrdienst“, of-

fenbar in eigenen, noch zu schaffenden Strukturen, erfolgen. Dies widerspricht der Praxis aller

vergleichbaren Streitkräfte. Warum wurde diese Form gewählt?

2. "Im Vollziehungsweg soll sichergestellt werden, daß die Anzahl der Frauen im Ausbil-

dungsdienst annähernd den freien Planstellen für eine spätere Übernahme... entspricht."

Da gegenwärtig und auf absehbare Zeit nicht einmal genügend Planstellen für männliche Be-

werber (bereits dienende Zeitsoldaten)verfügbar sind, und sich die Situation weiter verschärfen

wird, ist unklar, ob hier:

2.1 eine Bevorzugung der Frauen zum Tragen kommen soll oder

2.2. ein objektiver Leistungstest mit gleichen Parametern vorgesehen ist.

Sollte dieser vorgesehen sein:

2.3. Wie wird ein solcher Leistungsvergleich aussehen?

3. "Bei positiver Absolvierung aller Ausbildungsschritte ist die Übernahme ... als Militärperson

auf Zeit vorgesehen."

Um dies um setzen zu können, wäre die Reservierung eines Teiles des für 1998 vorgesehenen

Kontingentes an freien Planstellen für diese Zwecke notwendig.

3.1. Ist dies geplant, und wenn ja, in welcher Stärke?

32. Wenn dies nicht erfolgt (oder praktisch nicht erfolgen kann), wie wird den Bedarfsträgern

(die ja dann ihre männlichen Kontingente in der Jahresplanung kürzen müssen) eine brauchbare

Planungsunterlage zur Verfügung gestellt?

4 Eine ,,Nachhollaufbahn von mindestens 6 und höchstens 18 Monaten ..." soll weiblichen

Bediensteten des BMLV einen Umstieg ermöglichen." Um seriös zu sein, müßte eine solche

eigentlich ebenfalls den gesamten "Ausbildungsdienst", also mindestens 12 Monate umfassen,

weil die bisherigen weiblichen Bediensteten des BMLV keinerlei militärische Ausbildung auf-

weisen, und die Kenntnis von Dienstgraden und Kanzleiordnung wohl nicht als Vorwissen an-

gerechnet werden kann. In den verbleibenden 6 Monaten könnte aber kaum eine Unteroffi-

ziers- oder gar Offizierslaufbahn "nachgeholt" werden.

4.1 Welche Funktionen sollen durch solche Nachhollaufbahnen erreicht werden können?

42. Wodurch wird sichergestellt, daß nicht durch "Schnellisiedekurse" der qualitativ hochste-

hende Ausbildungsstand des Heeres verwässert und eine Armee der zwei Klassen geschaffen

wird?

5. In welchen Verwendungen (Waffengattungen) und welchen Funktionen (einschließlich

Kampftruppe) ist der Einsatz von Frauen vorgesehen?

6. Ist ein Höchstalter für die Aufnahme und ein physischer Leistungstest für die Bewerberinnen

vorgesehen?