2726/J XX.GP

 

der Abg. Böhacker, Rosenstingl, Haigermoser und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Finanzierung von Schüler… und Lehrlingsfreifahrten

Mit Ende des Schuljahres 1996/1997 wurden durch den Bundesminister flir Umwelt, Jugend

und Familie die Vertrage über die Durchführung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten der

Verkehrsunternehmen PTA und ÖBB-KWD im Rahmen des FLAG in den Bundesländern bzw.

Verkehrsverbünden Salzburg, Kärnten und Tirol gekündigt. Von dieser Maßnahme sind im

Bundesland Salzburg ca. 27.000 Schüler und Lehrlinge betroffen.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, müßten die Eltern die weitestgehend ermäßigten

Fahrausweise ftir ihre Kinder kaufen und praktisch bis zur Rückverrechnung mit dem

zuständigen Finanzamt bzw. der zuständigen Finanzlandesdirektion vorfinanzieren. Für

Alleinverdiener in der durchschnittlichen Einkommenskategorie kann dies sogar bis zur

Aufnahme von Krediten führen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr die nachstehende

Anfrage

1.) Die einstige Streichung des § 39 c FLAG führt zu einer markanten

Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Bahnunternehmen, da die für die jahrzehntelang

gewünschten niedrigen Bahntarife nunmehr die Ausgleichszahlungen gestrichen wurden.

Im Gegensatz zum Busverkehr schmälert sich die Ertragslage der Bahnunternehmen

gegenüber den Autobussen drastisch. Beabsichtigen Sie oder ein drittes Bundesressort

diese einseitige Wettbewerbsverzerrung auszugleichen?

2.) Verbundtarife sind gestützte Fahrpreise! Wer ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen

Vorgaben und der Kompetenzverteilung für familienpolitische Aufgaben zuständig? Aus

welchen Budgetbereichen ist aus Ihrer Sicht die Schülerfreifahrt zu finanzieren?

3.) Werden Sie bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen dafür eintreten, daß im

Falle einer zukünftig durch den Bund gewünschten Mitfinanzierung bei der

Schülerfreifahrt die Länder auch die notwendigen Finanzmittel bekommen?

4.) Eine Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in die Verbünde kann nur durch die

gleichzeitige Einbindung des ÖKO-Bonusses bzw. der Sozialtarifabgeltung in die

Verbundsysteme funktionieren, um so keine Wettbewerbsverzerrung zwischen Bahn-

und Busunternehmen herbeizuführen. Teilen Sie diese Meinung, wenn nein, warum

nicht?

5.) Sehen Sie die Einbindung der Schüler und Lehrlinge in die Verbundsysteme als sinnvoll

an?

6.) Wenn nein, warum nicht, wenn ja, mit welcher Begründung?

7.) Der Bund leistet in allen Verbünden finanzielle Beiträge. Warum ist dem

Verkehrsministerium als koordinierende Bundesstelle nicht gelungen, eine

Vereinheitlichung zumindest auf der Seite der Fahrscheinverkaufsgeräte und den

Grundzügen des Tarifs durchzusetzen?

8.) Ist es möglich, aufgrund der unterschiedlichen Verbundstrukturen in Österreich eine

österreichweit gültige und für alle gleiche Schüler- und Lehrlingsregelung im

Zusammenhang mit der Einbindung dieser Beförderungsgruppe in die Verbünde

einzuführen? Welche Strategie verfolgt dabei ihr Haus?

9.) Sollte die Schüler und Lehrlingsfrage bis zum Beginn des Schuljahres 1997/1998 nicht

geklärt werden, ist nicht auszuschließen, daß die betroffenen Verkehrsunternehmen die

Verbundverträge kündigen. Wie wirkt sich ein derartiger Schritt dann auf die

Zeitkartenpreise der Pendler aus? Wäre dann die durch den Familienminister geortete

Fahrpreisdifferenz, zwischen den Pendlerfahrausweisen und den Schülertickets, noch

vorhanden?