2735/J XX.GP
der Abgeordneten Rossmann
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Erhöhung der Bürges Höchstzinssätze
Die im Eigentum des Bundes stehende Bürges Förderungsbank erhöhte mit 1. Juli 1997 den
Höchstzinssatz für variabel verzinste Kredite auf 5,25 Prozent p.a. (vorher; 5 Prozent) und den
zuletzt erstmals in die Richtlinien aufgenommene zulässige Höchstzinssatz für fix verzinste
Kredite auf 6 1/8 Prozent (5 7/8 Prozent).
Ganz im Gegensatz dazu steht die Aussage von Minister Farnleitner, in seiner Rede zur
wirschaftlichen Lage am 08. Juli 1997, betreffend niedriger Zinsen; ‹In einer
fremdkapitalorientierten Wirtschaft macht es einen entscheidenden Unterschied, ob Kredite
mehr als 8,5 % wie in den siebziger Jahren, 10 % in den achtziger Jahren und zwischen 4,75
und 6 % heute betragen. Eine einprozentige Zinserhöhung betrifft Österreichs Wirtschaft mit
rund 15 Mrd. Schilling höher als eine Lohnrunde von 1 % (enspricht rund 10 Mrd. Schilling)."
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. Aus welchem Grund wurden die Höchstzinssätze der Bürges Förderungsbank, angesichts
der allgemein sinkenden Zinssätze, mit 1. Juli 1997 angehoben?
2. Erachten Sie eine derartige Vorgangsweise konform gehend mit Ihren Aussagen in Ihrer
Rede zur wirtschaftlichen Lage am 08. Juli 1997?
3. Wie beurteilen Sie diese Erhöhung der Höchstzinssätze in Hinblick auf
Neugründungsinitiativen bzw. Förderungen von Jungunternehmern?
4. In welcher Größenordnung wird die finanzielle Mehrbelastung für alle Kreditnehmer
anzusiedeln sein?