2735/J XX.GP

 

der Abgeordneten Rossmann

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Erhöhung der Bürges Höchstzinssätze

Die im Eigentum des Bundes stehende Bürges Förderungsbank erhöhte mit 1. Juli 1997 den

Höchstzinssatz für variabel verzinste Kredite auf 5,25 Prozent p.a. (vorher; 5 Prozent) und den

zuletzt erstmals in die Richtlinien aufgenommene zulässige Höchstzinssatz für fix verzinste

Kredite auf 6 1/8 Prozent (5 7/8 Prozent).

Ganz im Gegensatz dazu steht die Aussage von Minister Farnleitner, in seiner Rede zur

wirschaftlichen Lage am 08. Juli 1997, betreffend niedriger Zinsen; ‹In einer

fremdkapitalorientierten Wirtschaft macht es einen entscheidenden Unterschied, ob Kredite

mehr als 8,5 % wie in den siebziger Jahren, 10 % in den achtziger Jahren und zwischen 4,75

und 6 % heute betragen. Eine einprozentige Zinserhöhung betrifft Österreichs Wirtschaft mit

rund 15 Mrd. Schilling höher als eine Lohnrunde von 1 % (enspricht rund 10 Mrd. Schilling)."

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

Anfrage

1. Aus welchem Grund wurden die Höchstzinssätze der Bürges Förderungsbank, angesichts

der allgemein sinkenden Zinssätze, mit 1. Juli 1997 angehoben?

2. Erachten Sie eine derartige Vorgangsweise konform gehend mit Ihren Aussagen in Ihrer

Rede zur wirtschaftlichen Lage am 08. Juli 1997?

3. Wie beurteilen Sie diese Erhöhung der Höchstzinssätze in Hinblick auf

Neugründungsinitiativen bzw. Förderungen von Jungunternehmern?

4. In welcher Größenordnung wird die finanzielle Mehrbelastung für alle Kreditnehmer

anzusiedeln sein?