2762/J XX.GP
der Abgeordneten SCHUSTER
Lind Kollegen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend: Familienverträglichkeitsprüfung (FVP)
Symptomatisch für die derzeitige Situation der Familie sind die drastisch
sinkenden Geburten- und Heiratsraten, denen von Seiten des Staates durch
attraktivere Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
entgegengewirkt werden kann.
Die Forderung nach einer FVP basiert darauf, daß sich bei Einführung
neuer Gesetze oder Gesetzesnovellen erst im Zuge ihrer Anwendung und
somit viel zu spät, krasse familiäre Belastungen abzeichnen.
Prinzipiell soll jeder politische Bereich daraufhin untersucht werden, ob
Änderungen in Ausarbeitung sind, die sich zu Lasten der Familien
auswirken könnten.
In der familienpolitischen Gesetzgebung hat der bereits im Umweltrecht
vorherrschende Grundsatz „Vermeiden statt Aufheben familienfeindlicher
Regelungen" zu gelten.
Im Vorfeld der Gesetzwerdung sollte eine Feststellung der unmittelbaren
und mittelbaren Auswirkungen von Verordnungen und Gesetzen auf die
Familien in wirtschaftlicher Hinsicht erfolgen.
Damit können zukünftige reale Belastungen bereits im vorhinein ermittelt
werden.
Auf Grund der obigen Ausführungen richten die unterfertigten Abge-
ordneten an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie folgende
Anfrage:
1) Sind Sie der Meinung, daß bei Anwendung von neuen Verordnungen
und Gesetzen auftretende familiäre Belastungen nicht sofort erkennbar
sind?
2) Wenn nein, warum nicht?
3) Nach dem geltenden Bundesministeriengesetz sind Sie für die
Kompetenzen Umwelt, Jugend und Familie zuständig sind daher dem
Wohle der Familien verpflichtet. Sind Sie auch der Meinung, daß
ergänzend zu Ihrer Kompetenz nach dem geltenden
Bundesministeriengesetz eine Familienverträglichkeitsprüfung
unterstützend wirken könnte?
4) Können Sie sich grundsätzlich die Einführung einer
Familienverträglichkeitsprüfung bei Verordnungen und Gesetzen
vorstellen?
5) Wenn nein, warum nicht?
6) Wenn ja, welche Bereiche werden Sie in das Prüfungsverfahren
mit einbeziehen, da es sich dabei wohl um ein ressortübergreifendes
Instrumentarium handeln müßte?