2762/J XX.GP

 

der Abgeordneten SCHUSTER

Lind Kollegen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend: Familienverträglichkeitsprüfung (FVP)

Symptomatisch für die derzeitige Situation der Familie sind die drastisch

sinkenden Geburten- und Heiratsraten, denen von Seiten des Staates durch

attraktivere Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

entgegengewirkt werden kann.

Die Forderung nach einer FVP basiert darauf, daß sich bei Einführung

neuer Gesetze oder Gesetzesnovellen erst im Zuge ihrer Anwendung und

somit viel zu spät, krasse familiäre Belastungen abzeichnen.

Prinzipiell soll jeder politische Bereich daraufhin untersucht werden, ob

Änderungen in Ausarbeitung sind, die sich zu Lasten der Familien

auswirken könnten.

In der familienpolitischen Gesetzgebung hat der bereits im Umweltrecht

vorherrschende Grundsatz „Vermeiden statt Aufheben familienfeindlicher

Regelungen" zu gelten.

Im Vorfeld der Gesetzwerdung sollte eine Feststellung der unmittelbaren

und mittelbaren Auswirkungen von Verordnungen und Gesetzen auf die

Familien in wirtschaftlicher Hinsicht erfolgen.

Damit können zukünftige reale Belastungen bereits im vorhinein ermittelt

werden.

Auf Grund der obigen Ausführungen richten die unterfertigten Abge-

ordneten an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie folgende

Anfrage:

1) Sind Sie der Meinung, daß bei Anwendung von neuen Verordnungen

und Gesetzen auftretende familiäre Belastungen nicht sofort erkennbar

sind?

2) Wenn nein, warum nicht?

3) Nach dem geltenden Bundesministeriengesetz sind Sie für die

Kompetenzen Umwelt, Jugend und Familie zuständig sind daher dem

Wohle der Familien verpflichtet. Sind Sie auch der Meinung, daß

ergänzend zu Ihrer Kompetenz nach dem geltenden

Bundesministeriengesetz eine Familienverträglichkeitsprüfung

unterstützend wirken könnte?

4) Können Sie sich grundsätzlich die Einführung einer

Familienverträglichkeitsprüfung bei Verordnungen und Gesetzen

vorstellen?

5) Wenn nein, warum nicht?

6) Wenn ja, welche Bereiche werden Sie in das Prüfungsverfahren

mit einbeziehen, da es sich dabei wohl um ein ressortübergreifendes

Instrumentarium handeln müßte?