2796/J XX.GP

 

der Abg. Dkfm. Bauer, Ing. Reichhold, Dr. Pumberger

an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. Barbara Prammer

betreffend Verbraucher( innen )bericht - Lebensmittelbericht

Seit das jeweils zuständige Bundesministerium in periodischen Abständen

den Bericht zur Lage der VerbraucherInnen vorlegt, urgiert der Erst-

unterzeichner bei den Beratungen dieses Berichts im Gesundheitsausschuß

neben einigen anderen Punkten die Einbeziehung der Bereiche Lebens- und

Genußmittel in die Verbraucherberichterstattung - leider bisher vergeblich.

Die Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung

bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegen-

heiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BG31. Nr. 62/11 vom

4.3.1997 nennt unter Punkt 3) Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle

ausdrücklich „Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten,

Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen, Nahrungsmittel-

hygiene" sowie“ Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen

Nahrungsmittelkontrolle“.

Der dem Gesundheitsausschuß zugewiesene Verbraucher(innen)bericht 1996

enthält lediglich magere acht Seiten über Lebensmittel. Demgegenüber hat

das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft kürzlich einen

umfangreichen und ambitionierten Lebensmittelbericht erarbeitet, der den

Abgeordneten des Nationalrates zwar übermittelt wurde, aber mangels

Kenntnisnahme im Ministerrat kein offizieller Regierungsbericht ist,

weshalb er weder vom Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft noch vom

Gesundheitsausschuß beraten werden kann.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin

im Bundeskanzleramt Mag. Barbara Prammer die nachstehende

Anfrage:

1. Haben Sie als für Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle zuständige

Bundesministerin an dem vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

erstellten zweibändigen Lebensmittelbericht mitgewirkt ?

Wenn ja: in welcher Art und Weise ?

Wenn nein: warum nicht ?

2. Wann erhielten Sie erstmals Kenntnis von der Erstellung des

Lebensmittelberichtes ?

3. Haben Sie sich gegen eine Kenntnisnahme des vom Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft erstellten Lebensmittelberichtes durch den

Ministerrat ausgesprochen ?

Wenn ja: warum ?

4. Warum haben Sie als für Naurungsmittelkontrolle zuständige Bundesministerin

in Ihrem Verbraucher(innen)bericht 1996 nur eine magere achtseitige Lebens-

mittelberichterstattung zustande gebracht ?