2796/J XX.GP
der Abg. Dkfm. Bauer, Ing. Reichhold, Dr. Pumberger
an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. Barbara Prammer
betreffend Verbraucher( innen )bericht - Lebensmittelbericht
Seit das jeweils zuständige Bundesministerium in periodischen Abständen
den Bericht zur Lage der VerbraucherInnen vorlegt, urgiert der Erst-
unterzeichner bei den Beratungen dieses Berichts im Gesundheitsausschuß
neben einigen anderen Punkten die Einbeziehung der Bereiche Lebens- und
Genußmittel in die Verbraucherberichterstattung - leider bisher vergeblich.
Die Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung
bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegen-
heiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BG31. Nr. 62/11 vom
4.3.1997 nennt unter Punkt 3) Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle
ausdrücklich „Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten,
Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen, Nahrungsmittel-
hygiene" sowie“ Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen
Nahrungsmittelkontrolle“.
Der dem Gesundheitsausschuß zugewiesene Verbraucher(innen)bericht 1996
enthält lediglich magere acht Seiten über Lebensmittel. Demgegenüber hat
das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft kürzlich einen
umfangreichen und ambitionierten Lebensmittelbericht erarbeitet, der den
Abgeordneten des Nationalrates zwar übermittelt wurde, aber mangels
Kenntnisnahme im Ministerrat kein offizieller Regierungsbericht ist,
weshalb er weder vom Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft noch vom
Gesundheitsausschuß beraten werden kann.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
im Bundeskanzleramt Mag. Barbara Prammer die nachstehende
Anfrage:
1. Haben Sie als für Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle zuständige
Bundesministerin an dem vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
erstellten zweibändigen Lebensmittelbericht mitgewirkt ?
Wenn ja: in welcher Art und Weise ?
Wenn nein: warum nicht ?
2. Wann erhielten Sie erstmals Kenntnis von der Erstellung des
Lebensmittelberichtes ?
3. Haben Sie sich gegen eine Kenntnisnahme des vom Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft erstellten Lebensmittelberichtes durch den
Ministerrat ausgesprochen ?
Wenn ja: warum ?
4. Warum haben Sie als für Naurungsmittelkontrolle zuständige Bundesministerin
in Ihrem Verbraucher(innen)bericht 1996 nur eine magere achtseitige Lebens-
mittelberichterstattung zustande gebracht ?