281/J

 

 

 

der Abgeordneten Motter, und Partner/innen

 

an das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie

 

betreffend Artikel 44 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes

 

 

 

Das "UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes" wurde vom Österreichischen

Nationalrat am 26. Juni 1992 genehmigt und am 16. August 1992 von Österreich ratifiziert.

 

Gemäß Artikel 44 Zi (1) dieser Kinderrechtskonvention ''....verpflichten sich die Vertrags-

staaten, dem Ausschuß über den Generalsekretär der Vereinten Nationen Berichte über die

Maßnahmen, die sie zur VerwirkIiehung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte

getroffen haben, und über die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen und zwar a) innerhalb

von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Übereinkommens für den betreffenden Vertragsstaat

b) danach alle fünf Jahre."

 

Laut einer Anfragebeantwortung (XIX. GP.-NR, l809 AB) Ihres Ministeriums vom

14. September 1995 wurde von der zuständigen Frau Bundesministerin versichert, daß man

um die rasche Fertigstellung dieses Berichtes bemüht sei. Als Termin wurde Herbstbeginn

1995 angegeben.

 

Da dieser Bericht bis dato nicht erfolgt ist und die geforderten zwei Jahre zur fälligen

Berichterstattung längst übersehritten sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

Anfrage

 

 

1. Wann ist voraussichtlich mit der Fertigstellung des Berichts gemäß Art. 44 des

Internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes zu rechnen?

 

2. Wann ist mit der Übermittlung dieses Berichtes an den Generalsekretär der Vereinten

Nationen zu rechnen?

 

3. Wann wird der Bericht dem Österreichischen Nationalrat zur Verfügung gestellt?

 

4. Aus welehen Gründen kommt es zu einer derartigen Verzögerung bei der Erfüllung der

Berichtspflicht an die Vereinten Nationen?