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der Abgeordneten Motter, und Partner/innen
an das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Artikel 44 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Das "UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes" wurde vom Österreichischen
Nationalrat am 26. Juni 1992 genehmigt und am 16. August 1992 von Österreich ratifiziert.
Gemäß Artikel 44 Zi (1) dieser Kinderrechtskonvention ''....verpflichten sich die Vertrags-
staaten, dem Ausschuß über den Generalsekretär der Vereinten Nationen Berichte über die
Maßnahmen, die sie zur VerwirkIiehung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte
getroffen haben, und über die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen und zwar a) innerhalb
von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Übereinkommens für den betreffenden Vertragsstaat
b) danach alle fünf Jahre."
Laut einer Anfragebeantwortung (XIX. GP.-NR, l809 AB) Ihres Ministeriums vom
14. September 1995 wurde von der zuständigen Frau Bundesministerin versichert, daß man
um die rasche Fertigstellung dieses Berichtes bemüht sei. Als Termin wurde Herbstbeginn
1995 angegeben.
Da dieser Bericht bis dato nicht erfolgt ist und die geforderten zwei Jahre zur fälligen
Berichterstattung längst übersehritten sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Wann ist voraussichtlich mit der Fertigstellung des Berichts gemäß Art. 44 des
Internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes zu rechnen?
2. Wann ist mit der Übermittlung dieses Berichtes an den Generalsekretär der Vereinten
Nationen zu rechnen?
3. Wann wird der Bericht dem Österreichischen Nationalrat zur Verfügung gestellt?
4. Aus welehen Gründen kommt es zu einer derartigen Verzögerung bei der Erfüllung der
Berichtspflicht an die Vereinten Nationen?