2830/J XX.GP
der Abg. Mag. Schreiner
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Übernahme der EffectInvest Bank durch die EKC
Laut einer Vereinbarung vom 30.1.1994 abgeschlossen zwischen der EffectInvest Bank AG
und Helmuth Stöberl, verpflichtete sich Herr Stöberl namens einer Investorengruppe, im
Rahmen einer Kapitalerhöhung Inhaberstammaktien zu zeichnen sowie Inhaberstammaktien
von nahestehenden Unternehmen der Gesellschaft zu übernehmen. Die Kapitalerhöhung vom
21.2.1994 im Nominale 30 Mio öS sowie die 43.620 Stück Inhaberstammaktien wurden
sodann zu je gleichen Teilen von den Herren Norbert Nitsch, Alfred Heinle, Werner Werdinig,
Dr. Wolfgang Thum und Herrn Helmuth Stöberl übernommen. Für dieses Geschäft wurden ca.
140 Mio öS aufgewendet. Mit Schreiben vom 1.3.1994 teilte nun Herr Helmuth Stöberl der
EffectInvest Bank unter Hinweis auf mit der Oyster—Holding AG getroffene Vereinbarungen
mit, daß die Inhaberstammaktien auf ein Depot der Oyster—Holding AG bei der EffectInvest
Bank AG zu übertragen sind. Mit der Übernahme von 280.000 Stück zugunsten der RBB -
Bank AG in Wolfsberg verpfändeten Inhaberstammaktien an die EffectInvest Bank war nun
die Oyster—Holding AG per 11.3.1994 im Besitz von 79% der Stamm - und 69 % aller Aktien.
8,59 % aller Aktien wurden nach wie vor von Herrn Werner Werdinig gehalten.
Diesen Sachverhalt teilte auch die EffectInvest Bank am 11.3.1994 schriftlich dem Bundes -
ministerium für Finanzen mit.
Hauptgrund für diese Transaktion der Stammaktien von der Investorengruppe an die Oyster—
Holding AG war, daß in der Öffentlichkeit kein Zusammenhang zwischen der Sanierung der
EffectInvest Bank sowie dem EKC hergestellt werden konnte, wodurch die Sanierung der
EffectInvest Bank rückgängig gemacht
werden hätte müssen.
Diese bestätigt auch Regierungskommissär Dkfm. Paul Loebenstein in seiner Sachverhalts -
darstellung vom 9.3.1994: ...., daß zumindest einer aus der Investorengruppe, der in
Straubing ansässige Helmuth Stöberl, den vom BWG gesetzten Ansprüchen beim Erwerb von
Bankbeteiligungen, die einen einwandfreien Leumund voraussetzen, nicht gerecht werden
dürfte. Zusammen mit seiner Tochter Sabine betreibt er im süddeutschen Raum ein ketten -
briefähnliches „Glüchsspiel‚, besser bekannt unter European Kings Club“ in der
Bankenaufsicht macht man kein Hehl daraus, daß unter den gegebenen Umständen kein
grünes Licht für ein Engagement gegeben werden könne. Zumindest Stöberls Einstieg - ob
auch die anderen Investoren nur dem Kings Club verbandelt sind, ist vorerst nicht bekannt -
müßte rückgängig gemacht werden, sonst droht der EffectInvest Bank der Konzessionsentzug.
Die Übernahme der Aktien durch die Oyster—Holding AG mag zwar optisch nicht
gerade günstig beurteilt werden, sie war m.E. aber zweckmäßig, da die Verbindung der
EffectInvest Bank mit dem in den Glücksspiel - European Kings Club verwickelten Herrn
Stöberl, der nach der Aussage des Sprechers der Investorengruppe, RA Nitsch, der tatsäch-
liche Aktionär war und auch den Großteil der Gelder überwiesen hat, unvertretbar erschien.
Am 19.4.1994 übermittelte das Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/13 an das
Bundesministerium für Inneres, EDOC - Meldestelle, eine Sachverhaltsdarstellung hinsichtlich
des Verdachtes der Geldwäscherei im Zusammenhang mit dem European Kings Club (EKC).
Darin wird das Gesamtengagement der „Gruppe“ mit ca. 130 Mio öS angegeben. In diesem
Schreiben geht das Bundesministerium für Finanzen auch davon aus, daß die „Gruppe“ als
wirtschaftlicher Eigentümer der Bank zu handeln ist.
Am 9.7.1994 fand ein Treffen im Bayrischen Hof in München zum Zwecke der Abstimmung
der „Strategie der Übernahme“ der EffectInvest Bank durch den EKC statt. Daran nahmen u.a.
Damara Bertges (Mitbegründerin des EKC), Norbert Nitsch, Dr. Stanonik, Dr. Fuhrmann
(EffectInvest Bank), RA Rao, Helmuth Stöberl sowie mehrere Mitarbeiter der EffectInvest
Bank teil.
Ende 1996 bzw. Anfang 1997 wurde die EKC-Führung (Bertges, Rast sowie Spachtholz) zu
mehrjährigen Haftstrafen wegen des Betruges an Geldanlegern und der Organisation einer
kriminellen Vereinigung verurteilt.
Die unterfeitigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen o.a. Sachverhalt bekannt?
Wenn ja, hat es von seiten des Bundesministeriums für Finanzen ebenfalls
Untersuchungen gegeben? Was ist das Ergebnis dieser Untersuchungen?
2. Halten Sie es für möglich, daß neben den ca. 130 Mio öS weitere Gelder des EKC in die
EffectInvest Bank geflossen sind?
3. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, daß die EffectInvest Bank de facto mit Geldern,
die aus einer betrügerischen Tätigkeit stammen, saniert worden ist?
4. Sind Sie der Meinung, daß diese Sanierung rückgängig gemacht werden müßte?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, an welche Personen müßten die Gelder überwiesen werden?
5. Halten Sie es für ausgeschlossen, daß diese Sanierung der EffectInvest Bank durch die
Gelder des EKC mit Wissen des Regierungskommissärs Dkfm. Loebenstein erfolgt ist?
Wenn nein, wie beurteilen Sie die Begründung in der Sachverhaltsdarstellung?
Hätte Herr Dkfm. Loebenstein sich nicht sofort bei Auftauchen der Informationen über
die EKC - Verbindung vergewissern und die Sanierung zumindest stoppen müssen?
6. Welche Informationen hat das Bundesministerium für Finanzen über erfolgte Kapitalherab -
setzungen? Ist es richtig, daß die Veröffentlichung der Termine der Generalversammlung,
die bei der Kapitalherabsetzung beschlossen
wurden, nicht ordnungsgemäß erfolgte?
7. Aus welchen Gründen erfolgten diese Kapitalherabsetzungen?
8. Waren diese Kapitalherabsetzungen nach Auffassung der Bankenaufsicht notwendig?
9. Sind Ihnen Ergebnisse der Ermittlungen des Bundesministeriums für Inneres hinsichtlich
Geldwäscherei bekannt?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist das Bundesministerium für Inneres gekommen
und welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
10.Ist es richtig, daß von Seiten der Salzburger Finanzverwaltung Anzeigen gegen bestimmte
Personen wegen des Verdachtes der Geldwäsche erstattet worden sind?
Wenn ja, gegen welche Personen wurden Anzeigen erstattet? Wurden daraufhin
Strafverfahren eingeleitet?