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der Abgeordneten Haigermoser , Rossmann
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Provisionen von Banken bei Wechselgeschäften mit Valuten
Die Höhe der von den Banken beim Wechseln von Valuten verrechneten Provisionen bewegen
sich in einer enormen Bandbreite. So verlangt nach einem in Salzburg durchgeführten Test die
Bank Austria 60 Schilling, die Creditanstalt Bankverein 50 Schilling und die Raiffeisen sowie
die Salzburger Sparkasse nur 15 Schilling. Völlig "kostenlos" wechseln die BAWAG, die
Landeshypothekenbank oder das Bankhaus Carl Spängler.
Erstaunlich aber waren die von der Rieger Bank verlangten Spesen. Dort erhält man für 1000
Mark nur 6291 Schilling, da das Institut 619 Schilling, also fast 10 Prozent an Provision
einbehält.
An sich sollte den Banken als Lohn für ihre Dienstleistung ja der Wechselkursunterschied
zwischen An- und Verkaufskurs reichen. Sicher zu Verärgerungen der oft ausländischen
Kunden führen aber derart überzogene Provisionsforderungen wie sie am Beispiel der Rieger
Bank aufgezeigt wurden. Diese grenzen nicht nur an Wucherei, sondern stellen auch die
schlechtest denkbare Werbung für das ohnehin in Schwierigkeiten befindliche
Fremdenverkehrsland Österreich dar.
Aus diesem Grund stellen die unterfettigten Abgeordneten an den für die Bankenaufsicht
zuständigen Bundesminister für Finanzen die folgende parlamentarische
ANFRAGE
1. Wie beurteilen Sie eine Provision von fast 10 Prozent des Auszahlungsbetrages bei einem
Wechselgeschäft?
2. Existieren für Banken verbindliche Regeln für die Festlegung der Provisionshöhe bei
Wechselgeschäften und wenn ja, wie lauten diese?
3. Wenn nein, gab es schon Vorstöße in diese Richtung und warum wurden diese bis heute
noch nicht umgesetzt?