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der Abgeordneten Haigermoser , Rossmann

 

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend die Provisionen von Banken bei Wechselgeschäften mit Valuten

 

 

Die Höhe der von den Banken beim Wechseln von Valuten verrechneten Provisionen bewegen

sich in einer enormen Bandbreite. So verlangt nach einem in Salzburg durchgeführten Test die

Bank Austria 60 Schilling, die Creditanstalt Bankverein 50 Schilling und die Raiffeisen sowie

die Salzburger Sparkasse nur 15 Schilling. Völlig "kostenlos" wechseln die BAWAG, die

Landeshypothekenbank oder das Bankhaus Carl Spängler.

 

Erstaunlich aber waren die von der Rieger Bank verlangten Spesen. Dort erhält man für 1000

Mark nur 6291 Schilling, da das Institut 619 Schilling, also fast 10 Prozent an Provision

einbehält.

 

An sich sollte den Banken als Lohn für ihre Dienstleistung ja der Wechselkursunterschied

zwischen An- und Verkaufskurs reichen. Sicher zu Verärgerungen der oft ausländischen

Kunden führen aber derart überzogene Provisionsforderungen wie sie am Beispiel der Rieger

Bank aufgezeigt wurden. Diese grenzen nicht nur an Wucherei, sondern stellen auch die

schlechtest denkbare Werbung für das ohnehin in Schwierigkeiten befindliche

Fremdenverkehrsland Österreich dar.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfettigten Abgeordneten an den für die Bankenaufsicht

zuständigen Bundesminister für Finanzen die folgende parlamentarische

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Wie beurteilen Sie eine Provision von fast 10 Prozent des Auszahlungsbetrages bei einem

Wechselgeschäft?

 

2. Existieren für Banken verbindliche Regeln für die Festlegung der Provisionshöhe bei

Wechselgeschäften und wenn ja, wie lauten diese?

 

3. Wenn nein, gab es schon Vorstöße in diese Richtung und warum wurden diese bis heute

noch nicht umgesetzt?