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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Verfehlungen eines Gendarmeriepostenkommandanten

 

 

 

Herr Hubert K. ist Postenkommandant des Gendarmerieposten Kuchel. Im September

I 994 kam es im alkoholisierten Zustand zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung

Herrn K.s mit seiner Frau , bei der es zum Platzen des Trommelfells der Frau kam.

Auf Grund einer diesbezüglichen Anzeige wurde Herr K. im Frühjahr 1995 zu einer

Verurteilung von öS 40.000,-- wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Nach

einer Berufung wurde das erste Urteil dann in zweiter Instanz bestätigt.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende

schriftliche

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1 . Ist dem Innenminister bekannt , daß Herr Hubert K. wegen schwerer

Körperverletzung zu öS 40.000,-- rechtskräftig verurteilt wurde?

 

2. Welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen sind in solchen Fällen vorgesehen

und welche konkreten Konsequenzen wurden in diesem FaII getätigt?

 

3. Welche sonstigen Maßnahmen sind bei solchen Vergehen denkbar? Welche

davon wurden ergriffen?

 

4. Gibt es in diesem Fall Diskrepanzen zwischen dienstrechtlich vorgesehenen

Maßnahmen und den tatsächlich angewendeten Konsequenzen?

 

5 . Sind nach Meinung des Innenministers die gesetzlich vorgesehenen

Disziplinarmaßnahmen ausreichend, insbesondere für wegen schwerer

Körperverletzung verurteilte Exekutivbeamte?

 

6. Wie beurteilt der Innenm inister die Ausw irkungen solcher Verurteilungen von

Postenkommandanten auf das Image der Gendarmerie in der Bevölkerung?