2895/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Schmidt und Partnerlnnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Fragebogen zur Feststellung des Wohnsitzes im Sinne des
burgenländischen Wahlrechtes
Im Jahr 1994 wurde den unterzeichneten Abgeordneten bekannt, daß in Gemeinden
im Burgenland zur Feststellung des Wohnsitzes Fragebögen aufgelegt wurden, in
denen von den Betroffenen detaillierte Auskünfte über die Art und Nutzung der
Unterkunft, über die Wahl der Verkehrsmittel, über die Familienverhältnisse und
sogar über Art und Ausmaß gesellschaftlicher Kontakte und Betätigungen verlangt
werden. In Beantwortung einer darauf gestellten parlamentarischen Anfrage wegen
dieses massiven Eingriffs in die Privatsphäre des Einzelnen stellte der damalige
Innenminister am 7. September 1994 (6518/AB) fest, daß,, die gesellschaftlichen
Kontakte und die kulturellen Betätigungen eines Menschen durchaus maßgeblich“
dafür seien, ob jemand an einem bestimmten Ort den ordentlichen Wohnsitz hat und
folgert daher, daß „die gesetzmäßige Ermittlung personenbezogener Daten als
wünschenswerte (!)Aufgabenerfüllung und nicht als ‚Überwachung der Bürger‘
gesehen wird“.
Die unterzeichneten Abgeordneten vermögen diese Beurteilung nicht nur nicht zu
teilen, sondern sind vor allem durch die dieser Tage beschlossenen neuen
Fahndungsmethoden alarmiert. Da die Rasterfahndung unter bestimmten
Voraussetzungen auch die Abgleichung von Daten ermöglicht, die aufgrund
irgendeines Bundes- oder Landesgesetzes ermittelt werden, ist nämlich die
Bezugnahme in einem nun sogar neu aufgelegten Fragebogen auf die
Landtagswahlordnung unter Umständen von verhängnisvoller Relevanz. Dazu
kommt, daß in der Neuauflage jene am tiefsten in die Privatsphäre eindringende
Frage weiter vertieft wurde, indem sogar eine allfällige politische Betätigung
hinterfragt wird. Nicht nur diese Fragestellung ist ein eklatanter Verstoß gegen
verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte.
Da der Bundesminister für Inneres im Rahmen der parlamentarischen Debatte um
Lauschangriff und Rasterfahndung nicht nur auf einen Bescheid seines Hauses aus
dem Jahr 1995 verwies, der derart beschriebene Fragebögen untersage, sondern
auch seine Bereitschaft erklärte, die Einhaltung sicherzustellen, stellen die
unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Handelt es sich bei der in der Begründung als Bescheid bezeichneten Anweisung
tatsächlich um einen Bescheid oder um einen Erlaß?
2. Wenn es sich um einen Bescheid handelt, auf welches Ansuchen begründet sich
dieser?
3. Wann genau wurde der genannte Bescheid an die Landesregierung des
Burgenlandes ausgestellt?
4. Wenn es sich um einen Erlaß handelt, auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht
dieser?
5. Wie ist der Wortlaut des genannten Bescheides/Erlasses?
6. Haben Sie sich, bzw. Ihr Ressort vergewissert, ob der Bescheid/Erlaß auch
eingehalten wird?
7. Wenn nein: Weshalb nicht?
8. Wenn ja: Was wurde unternommen, um den Inhalt des Bescheides/Erlasses
umzusetzen?
9. Gab es diesbezüglich Kontakte mit dem burgenländischen Landeshauptmann?
10. Wenn ja: Wie lautete die Stellungnahme des Landeshauptmannes dazu?
11. Wann werden Sie gegen den noch immer in burgenländischen Gemeinden
ausgegebenen und nunmehr sogar verschärften Fragebogen vorgehen?
12. In welcher Weise werden Sie das tun?
13. Wie wollen Sie sicherstellen, daß in Zukunft ein derartiger Fragebogen von
Gebietskörperschaften nicht mehr an Bürgerinnen und Bürger zur Beantwortung
ausgegeben wird?
14. Wie können Sie sicherstellen, daß die erhobenen Daten tatsächlich nicht
verrastert werden?