2895/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Schmidt und Partnerlnnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Fragebogen zur Feststellung des Wohnsitzes im Sinne des

burgenländischen Wahlrechtes

Im Jahr 1994 wurde den unterzeichneten Abgeordneten bekannt, daß in Gemeinden

im Burgenland zur Feststellung des Wohnsitzes Fragebögen aufgelegt wurden, in

denen von den Betroffenen detaillierte Auskünfte über die Art und Nutzung der

Unterkunft, über die Wahl der Verkehrsmittel, über die Familienverhältnisse und

sogar über Art und Ausmaß gesellschaftlicher Kontakte und Betätigungen verlangt

werden. In Beantwortung einer darauf gestellten parlamentarischen Anfrage wegen

dieses massiven Eingriffs in die Privatsphäre des Einzelnen stellte der damalige

Innenminister am 7. September 1994 (6518/AB) fest, daß,, die gesellschaftlichen

Kontakte und die kulturellen Betätigungen eines Menschen durchaus maßgeblich“

dafür seien, ob jemand an einem bestimmten Ort den ordentlichen Wohnsitz hat und

folgert daher, daß „die gesetzmäßige Ermittlung personenbezogener Daten als

wünschenswerte (!)Aufgabenerfüllung und nicht als ‚Überwachung der Bürger‘

gesehen wird“.

Die unterzeichneten Abgeordneten vermögen diese Beurteilung nicht nur nicht zu

teilen, sondern sind vor allem durch die dieser Tage beschlossenen neuen

Fahndungsmethoden alarmiert. Da die Rasterfahndung unter bestimmten

Voraussetzungen auch die Abgleichung von Daten ermöglicht, die aufgrund

irgendeines Bundes- oder Landesgesetzes ermittelt werden, ist nämlich die

Bezugnahme in einem nun sogar neu aufgelegten Fragebogen auf die

Landtagswahlordnung unter Umständen von verhängnisvoller Relevanz. Dazu

kommt, daß in der Neuauflage jene am tiefsten in die Privatsphäre eindringende

Frage weiter vertieft wurde, indem sogar eine allfällige politische Betätigung

hinterfragt wird. Nicht nur diese Fragestellung ist ein eklatanter Verstoß gegen

verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte.

Da der Bundesminister für Inneres im Rahmen der parlamentarischen Debatte um

Lauschangriff und Rasterfahndung nicht nur auf einen Bescheid seines Hauses aus

dem Jahr 1995 verwies, der derart beschriebene Fragebögen untersage, sondern

auch seine Bereitschaft erklärte, die Einhaltung sicherzustellen, stellen die

unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

1. Handelt es sich bei der in der Begründung als Bescheid bezeichneten Anweisung

tatsächlich um einen Bescheid oder um einen Erlaß?

2. Wenn es sich um einen Bescheid handelt, auf welches Ansuchen begründet sich

dieser?

3. Wann genau wurde der genannte Bescheid an die Landesregierung des

Burgenlandes ausgestellt?

4. Wenn es sich um einen Erlaß handelt, auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht

dieser?

5. Wie ist der Wortlaut des genannten Bescheides/Erlasses?

6. Haben Sie sich, bzw. Ihr Ressort vergewissert, ob der Bescheid/Erlaß auch

eingehalten wird?

7. Wenn nein: Weshalb nicht?

8. Wenn ja: Was wurde unternommen, um den Inhalt des Bescheides/Erlasses

umzusetzen?

9. Gab es diesbezüglich Kontakte mit dem burgenländischen Landeshauptmann?

10. Wenn ja: Wie lautete die Stellungnahme des Landeshauptmannes dazu?

11. Wann werden Sie gegen den noch immer in burgenländischen Gemeinden

ausgegebenen und nunmehr sogar verschärften Fragebogen vorgehen?

12. In welcher Weise werden Sie das tun?

13. Wie wollen Sie sicherstellen, daß in Zukunft ein derartiger Fragebogen von

Gebietskörperschaften nicht mehr an Bürgerinnen und Bürger zur Beantwortung

ausgegeben wird?

14. Wie können Sie sicherstellen, daß die erhobenen Daten tatsächlich nicht

verrastert werden?