2922/J XX.GP
der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundeskanzler
betreffend Bestellung der Mitglieder des Unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS)
Die einzige wirklich positive Weiterentwicklung anläßlich der Beschlußfassung der
neuen Fremdengesetze im Juni dieses Jahres im Nationalrat ist die Verabschiedung
des Bundesgesetzes über den Unabhängigen Bundesasylsenat. Dieser ist als
unabhängige zweite Instanz für Asylanträge geplant und soll zu einer qualitativen
Verbesserung der Asylverfahren beitragen. Die derzeitige Praxis ist ja bekanntlich
unzureichend, da das Bundesministerium für Inneres in der Regel keine inhaltliche
Prüfung des Sachverhaltes vornahm, sondern die erstinstanzliche Entscheidung
wiederholte und im übrigen nach EU-Standards nicht als unabhängig zu qualifizieren
ist.
Da nun aber mit Einrichtung des UBAS der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof zu
dessen (im Prinzip begrüssenswerter) Entlastung für Asylsuchende stark
eingeschränkt wenn nicht verunmöglicht wird, ist die Unabhängigkeit und die
professionelle Qualifikation der Mitglieder des UBAS vor allem auf der
Leitungsebene von entscheidender Bedeutung.
Wie es scheint, läuft das Auswahlverfahren für den/die Vorsitzende/n und die
Stellvertreter/innen weder transparent ab, noch scheint die Unabhängigkeit der
Kandidatinnen und Kandidaten, die laut den Medien für diese Funktionen in Frage
kommen, von der Verwaltung garantiert zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, daß
der UBAS im wesentlichen genauso zusammengesetzt sein wird, wie die bisherige
Instanz, mit dem entscheidenden Unterschied, daß sie nunmehr als „unabhängig“
gilt und kein weiteres Rechtsmittel gegen von ihr erlassene Bescheide zulässig sein
wird.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
an den Bundeskanzler:
1. Welche Kriterien gelten für die Auswahl der Mitglieder des UBAS, besonders
des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen?
2. Wie wird das Auswahlverfahren ablaufen?
3. Werden sich die Kandidatinnen und Kandidaten einem Hearing stellen können
oder wird das Auswahlverfahren in Form von Einzelgesprächen abgehalten?
4. Wer entscheidet letztendlich über die Bestellung der Mitglieder des UBAS?
5. Wird eine von den betroffenen Bundesministerien unabhängige Instanz oder
unabhängige Experten, beispielsweise
Vertreter/innen des UNHCR, einbezogen,
um die fachliche Qualifikation und die Unabhängigkeit der künftigen Mitglieder
des UBAS wirklich sicherzustellen? Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Vorkehrungen sind getroffen worden, damit bei der Bestellung nicht der
Eindruck von einer vorher abgesprochenen Postenvergabe entsteht, sondern die
Bestellung offen und transparent erfolgt?
7. Werden Sie gewährleisten, daß nur solche Kandidatinnen und Kandidaten zum
Zug kommen, deren persönliche Qualifikation von allen betroffenen
Interessensgruppen (Behörden, Rechtsanwälte, Flüchtlingshilfsorganisationen
etc.) anerkannt wird?
8. Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten aus welchen Berufszweigen und aus
welchen Verwaltungseinheiten haben sich für den UBAS beworben?
9. Falls die Entscheidung über die Zusammensetzung des UBAS zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung bereits gefallen ist. wie lauten die Namen der ernannten
Mitglieder und welche Qualifikationen und Kriterien waren jeweils für die
Ernennung ausschlaggebend?