3003/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Dr. Martin Graf und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres hinsichtlich eigenartiger Über-
wachungsmethoden der Abt. 1 der BPD Leoben.
Wie die ,,Salzburger Nachrichten‘ in ihrer Ausgabe vom 26. September 1997 bericht-
en, soll die ,,Freie Christengemeinde“ von Beamten der Staatspolizei der BPD Leoben
überwacht worden sein.
Im Zuge dieser Überwachung soll es - laut der Anzeige des Chefinspektors der
Kriminalpolizei Leoben, Wolfgang Radaelli, an die Staatsanwaltschaft Leoben - zum un-
erlaubten Einsatz elektronischer Fahndungsmittel gekommen sein.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesmini-
ster für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.) Welcher konkrete Tatverdacht lag gegen die „Freie Christengemeinde" vor, daß die
Ermittlungen nicht durch die Kriminalpolizei, sondern die staatspolizeiliche Abteilung
zu führen waren?
2.) Handelt es sich bei der „Freien Christengemeinde“ um eine Sekte im Sinne der Sekten-
Broschüre des Familienministeriums?-
Wenn nein, um welcher Art Vereinigung handelt es sich sonst?
3.) Von welcher Dienststelle und welchem leitenden Beamten wurde der Einsatz der Über-
wachungskamera angeordnet?
4.) Welcher dringende Tatverdacht lag vor, daß der verdeckte Einsatz eines elektronischen
Überwachungsmittel - contra legem - als „unumgänglich“ angesehen wurde?
5.) Verhält es sich tatsächlich so, daß — lediglich wegen technischer Unzulänglichkeiten —
keine Aufnahmen hergestellt werden konnten?
6.) Wie hoch beziffert sich der finanzielle Aufwand, der mit dem besagten Einsatz ver-
bunden war?
7.) Wurde von den Vorgesetzten des Kriminal-Chefinspektors Radaelli tatsächlich ver-
sucht, den Fall „offensichtlich zu vertuschen“? —
Wenn nein, zu welchen Ergebnissen haben die internen Erhebungen Ihres Ministeriums
in dieser Sache geführt?
8.) Was werden Sie unternehmen, um das erschütterte Vertrauen des Bürgers in den
Rechtsstaat wiederherzustellen?