3022/J XX.GP
Noch immer sind die Hauptrisken der Hepatitis C-Übertragung die Blutübertragungen
sowohl in medizinisch-therapeutischen (Bluttransfusionen) als auch in medizinisch
technischen Bereichen (Zahnarzt etc.), sowie bei Medikamenten und sogar bei
Schutzimpfungen die aus unzureichend geprüften Humanplasma hergestellt werden.
Für Österreich bedeutet dies derzeit 50.000-100.000 Hepatitis-C-Positive, die zumeist
keine Kenntnis von ihrer Erkrankung haben und so das Virus auf andere übertragen.
Weltweit sterben monatlich mehr Menschen an den Folgen von Hepatitis C
(Leberzirrhose, Leberkrebs, Schädigung der Organsysteme durch Nebenwirkungen der
eingesetzten Therapeutika) als jährlich an AIDS.
Um das Risiko der Übertragung von Hepatitis C durch Blut bzw. Blutprodukte und
daraus erzeugte Medikamente und Impfstoffe zu eliminieren, erfolgt bei sämtlichen
Blut- und Plasmaspendern nur eine Untersuchung auf Hepatitis C-Antikörper
(ELISA), was nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft, durch den längst
möglichen Einsatz von molekularbiologischen Methoden (PCR) als überholt
anzusehen ist.
Beim derzeitigen, von Ihrem Ressort durch mangelhafte gesetzliche
Kontrollbestimmungen gebilligten Status Quo stellen die unerkannt Hepatitis C
infizierten Blutspender das potentielle Hauptrisiko für die Weiterverbreitverbreitung
dieses Erregers dar.
„Blut ist Geld“, lautet die Devise der damit Umsätze in Milliardenhöhe
erwirtschaftenden Pharmakonzerne. Blut und Plasmaspender sind keine Idealisten,
sondern verdienen damit das Geld, welches ihnen teilweise ihre Existenz sichert. Auf
einer eigenen Plasmaspenderkarte wird jedem Betroffenen ausgewiesen wie oft im
Monat er als Spender herangezogen werden darf, unkontrolliert ob der Betroffene
Mitglied in mehreren dieser Zentralen ist. Jede 20.OOOte Blutkonserve erweist sich
derzeit als sicher HCV-positiv, Menschen mit teilweise erhöhten Leberwerten dürfen
noch immer zum Blut- und Plasmaspenden herangezogen werden.
Die Kosten für die auftretenden Schäden trägt derzeit der Staat.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für.. Wissenschaft und
Forschung die nachstehende
ANFRAGE:
1. Wie hoch sind die Budget Mittel, die Ihrem Ressort jährlich zur Unterstützung der
Aids-Forschung zur Verfügung stehen?
2. Wie hoch sind die Budget Mittel, die Ihrem Ressort jährlich zur Unterstützung der
Hepatitis C-Forschung zur Verfügung stehen?
3. Welchen Kontrollen werden Blutspender in den Universitätskliniken und den ihnen
angeschlossenen Blutbanken unterworfen?
4. In welcher Art und Weise werden Forschungprojekte, die sich mit den, den
höchsten wissenschaftlichen Standards entsprechende Untersuchungsverfahren für
Blut und Blutprodukte (z.B. PCR) beschäftigen, von Ihrem Ressort gesondert
gefördert?
5. Wie weit ist der in Innsbruck zwingend vorgeschriebene „Neopterin-Test“ in der
Lage das Hepatitis C-Risiko zu minimieren?