303/J

 

 

 

der Abgeordneten Rosenstingl, Prinzhorn und Kollegen

 

an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

 

betreffend: Einführung einer elektronischcn Ökopunkte-Abrechnung

 

Bereits im EU-Beitrittsvertrag ist festgesetzt, daß das Ökopunkte-Systcm bis 1997 auf ein

(elektronisches) Abrechnungssystem umzustellen ist, das keinen Grenzaufenthalt mehr

erfordert. Bislang ist jedoch eine solche Lösung nicht in Sicht, die parallele Einführung eines

Road-Pricing-Systems, die zumindest für LKW aus Synergieüberlegungen geplant war,

scheint in unrealistischer Ferne, seit Deutschland diesbezügliche Pläne schubladisiert hat.

 

Dabei dürften sich jetzt aber ernste Probleme ergeben: Es ist wegen der ab 1997

genehmigungsfreien bilateralen Transporte grundsätzlich kaum zu verhindern, daß LKW ohne

Ökopunkte das Land durchqueren, erst im Widerholungsfall könnte man anhand einer

'schwarzen Liste' versuchen, die 'Schwarzfahrer' dingfest zu machen, doch selbst hier

ergeben sich rechtliche Zweifel, weil nicht klar ist, ob allenfalls andere Fahrer für Vergehen,

die mit ihrem Fahrzeug begangen wurden, eventuell schon längere Zeit zurückliegen,

überhaupt aufgehalten und zur Rechenschaft gezogen werden können. Eine Verfolgung in den

jeweiligen Heimatländern scheint mangels entsprcchender Abkommen völlig unrealistisch.

 

Die einzige Möglichkeit bestünde demnach darin, allfällige 'Schwarzfahrer' unmittelbar vor

dem Verlassen des Landes - also zu einem Zeitpunkt, da sie praktisch nicht mehr umkehren

können - zu erkennen und auch noch aufzuhalten. Daß dies einen gewaltigen Mehraufwand

für Österreich gegenüber dem aktuellen System - möglicherweise bis hin zum Umbau

mancher Grenzanlagen - bedingen würde, scheint klar. Da im Hinblick auf das Schengener

Abkommen ja eigentlich eine Besetzung der Grenzstellen nicht mehr vorgesehen wäre, müße

eigens für die Ökopunktekontrolle eine Überwachung organisiert werden!

 

Andererseits besteht die Gefahr, daß der ohnedies unzureichende 'Transitvertrag' ganz fällt,

wenn Österreich nicht zeitgerecht eine entsprechende Lösung implementiert.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr nachstehende

e . Welche Aktivitäten zur Einführung eines elektronischen Ökopunkteabrechnungssystems

haben Sie bislang im einzelnen gesetzt?

2. lst es richtig, daß die Firma Kapsch beauftragt wurde, ein entsprechendes System zu

konzipieren und bereits eine solche Lösung vorgelegt hat?

3. Wurden auch andere Firmen - etwa im Rahmen einer Ausschreibung - eingeladen,

entsprechende Konzepte zu liefern?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

4. Wie sieht die vorgelegte Lösung im Detail aus?

5. Welche Kosten sind bereits, welche würden bei der Implementierung dieses Systems im

Detail anfallen?

6. Wie lange wird die lmplementierung dieses Systems in Anspruch nehmen?

7. Beteht bereits ein Konsens über dieses oder ein anderes System zwischen Österreich und

den verantwortlichen EU-Stellen?

8. Welche Konsequenzen sind im Fall einer verspäteten oder überhaupt nicht erfolgenden

Einführung eines derartigen Systems zu erwarten?

9. ln welcher Form wird das System gleichzeitig für die Zwecke eines allfällig geplanten

' Road Pricings' -insbesondere für LKW- nutzbar sein?

10.Auf welche Art kann mit dem Systcm zwischcn bilateralcn und Transitfahrten

unterschicdcn werden?

l 1.Auf welche Art können erkannte Ökopunkte - 'Schwarzfahrer' festgehalten und bestraft

werden?

12.Ist es richtig, daß die Verfolgung der Ökopunkte - 'Schwarzfahrer' in den jeweiligen

Heimatländern kaum möglich ist, wenn ja, warum?

13.Welche Strafen sind für derartige Vergehen vorgesehen - die ja bislang nicht auftreten

konnten, weil die fraglichen Fahrzeuge gar nicht nach Österreich einfahren konnten?

 

14.Ist es richtig, daß praktisch die einzige Möglichkeit für Österreich, die fraglichen Fahrer

nicht nur zu registrieren, sondem auch zu bestrafen, darin besteht, sie unmittelbar bei der

Ausreise als 'Schwarzfahrer' zu identifizieren und dann auch sofort aufzuhalten?

 

15.Welche Organe sollen diese Handlungen durchführen, zumal ja im Zuge der Umsetzung

des Schengener Abkommens die Besetzung der Grenzstationen überhaupt aufgegeben

werden soll?

 

16.Wie hoch werden die Kosten für eine derartige zusätzliche Überwachung sein und wie

sollen diese bedcckt werden?

 

17.Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Mißbrauch und Fälschungen

auszuschließen?

 

18.Wieviele Fälle von Fälschungen oder anderen Betrügereien wurdcn beim bestehenden

Ökopunktesystem bisher entdeckt?

 

19.Ist es richtig, daß derzeit bis zu rund 15% der Ökopunktc des bestehenden Systems in den

Verteilungsbürokratien ' verschwinden ; wenn ja, welche Gründe sind dafür maßgeblich

und weche Konsequenzen werden daraus gezogen?