3061/J XX.GP
der Abgeordneten Gaugg
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend der Aufwertung eines E2a-Arbeitsplatzes beim HZA Klagenfurt von
Funktionsgruppe 3 auf Funktionsgruppe 6
Beim Hauptzollamt Klagenfurt war der Arbeitsplatz
"Referent für Zollverfahren beim Zollamt"
bis 1.l.1997 mit Funktionsgruppe E2a/3 (Alt W2 2/3-3) bewertet und ist mit diesem Zeitpunkt
eine Aufwertung auf E2a/6 erfolgt. Diesen Arbeitsplatz bekleidet seit längerem Herrn Rudolf
OFNER, er war ehemaliger Zentralausschußmandatar und ist langiährig bei der Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst in mehreren Gewerkschaftsfunktionen tätig. Durch die Aufwertung dieses
Arbeitsplatzes auf Funktionsgruppe 6 wurde es Herrn Rudolf OFNER ermöglicht, den
Diensttitel Chefinspektor zu führen, außerdem hat dieser Umstand eine nicht unbeträchtliche
Erhöhung seines Einkommens bewirkt.
Herr Cheflnsp. Rudolf OFNER hatte sich aufgrund seiner Freistellung im Zentralausschuß im
alten Gehaltssystem einen Dienstposten mit der Bewertung 3-3/1 und somit zeitlebens die
Dienstklasse V erobert. Nach dem Ausscheiden aus dem Zentralausschuß wurde Herr
ChefInsp. Rudolf OFNER beim HZA Klagenfurt in Ermangelung eines adäquaten
Arbeitsplatzes auf dem oben angeführten Arbeitsplatz mit der alten Bewertung W2 2/3-3
(neue Bewertung E2a 3) eingesetzt. Diese Verwendung auf einem minderbewerteten
Arbeitsplatz bedeutete für Herrn Rudolf OFNER im alten Gehaltssystem keinerlei finanzielle
Einbuße, auch konnte dieser seinen Diensttitel Abteilungsinspektor der Dienstklasse V
beibehalten.
Im neuen Gehaltssystem wurden dem ehemals höchsten Diensttitel Abteilungsinspektor die
Diensttitel Kontrollinspektor und Chefinspektor übergeordnet, auch ist es aufgrund der
Abgeltung für bedeutende Funktionen zu finanziellen Besserstellungen gekommen. Diese
finanzielle Besserstellung und das Führen
des höchsten Diensttitels war dem Herrn Rudolf
OFNER vewehrt, weil es beim HZA Klagenfurt keinen dementsprechenden Arbeitsplatz gibt.
Der Abteilungsleiter Zollwache - in Zollwacheangelegenheiten sein unmittelbarer
Vorgesetzter beim HZA Klagenfurt - ist mit Funktionsgruppe E2a / 5 bewertet. Auf einen
Arbeitsplatz bei einem anderen Zollamt hat sich Herr Rudolf OFNER trotz bestehender
Möglichkeiten nicht beworben.
Da die Aufwertung des oben genannten Arbeitsplatzes in keiner Weise nachvollziehbar und
schlüssig ist, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für
Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. Ist es richtig, daß der Arbeitsplatz des „Referenten für Zollangelegenheiten bis 1.1.1997
bei den Hauptzollämtern Feldkirch, Innsbruck, Salzburg, Linz, Graz, und Klagenfurt mit
Funktionsgruppe E2a/3 bewertet war?
2. Aus welchem Grund wurde mit 1.1.1997 beim HZA Klagenfurt diesem Arbeitsplatz der
Zusatz „mit besonderen Aufgaben betraut“ angefügt und wurde dieser Arbeitsplatz wegen
der „Betrauung mit besonderen Aufgaben“ auf E2a/6 aufgewertet?
3. Ist es richtig, daß dem Arbeitsplatz des „Referenten für Zollangelegenheiten“ beim
Hauptzollamt Klagenfurt lt. Geschäftsverteilungsplan vom 1. Juli 1996 nachstehende
Aufgaben zugewiesen waren:
„Außertarifarische Zollbefreiungen
Angelegenheiten des vereinfachten Verfahrens in der Einfuhr sowie der Zolllagerverfahren
Einfaches Approbationsrecht
ZI:
Vorsitzender der Landessektion Zollwache Kärnten in der GÖD
Mitglied des Landesvorstandes Kärnten in der GÖD
Mitglied der Bundessektion Zollwache in der
GÖD“
4. Ist es richtig, daß dem Arbeitsplatz des „Referenten für Zollangelegenheiten mit
besonderen Aufgaben betraut“ beim Hauptzollamt Klagenfurt, besetzt durch Herrn Rudolf
OFNER, lt. Geschäftsverteilungsplan gültig ab 1. Jänner 1997 nachstehende Aufgaben
zugewiesen sind:
HptSachbearbeiter
Bereich RAH, MAZ, USP Referat 2
Außertarifarische Zollbefreiungen
Einfaches Approbationsrecht
GEFU-GewFunktionär
A990/B0000/C000/D9700
Personalbetreuung
Vorsitzender der Landessektion Kärnten in der GÖD
Mitglied des Landesvorstandes Kärnten in der GÖD
Mitglied der Bundessektion Zollwache in der GÖD“
5. Kann es sein, daß es sich bei den besonderen Aufgaben um den Zusatz
"Personalbetreuung"handelt und welche Bedeutung hat diese im Geschäfstverteilungsplan
aufgenommene Aufgabenzuweisung um Betreuungsaufgaben im Rahmen seiner
zolamtlichen Tätigkeit?
Wenn nein, um welche Betreuungsaufgaben handelt es sich dann?
6. Warum erfolgte bei den übrigen angesprochenen Hauptzollämtern nicht ebenfalls eine
Betrauung der einzelnen „Referenten für Zollverfahren“ mit besonderen Aufgaben,
wodurch ebenfalls eine Einreihung in eine höhere Funktionsgruppe bewirkt hätte werden
können?
7. Mit welchen konkreten „besonderen Aufgabengebieten“ außer der „Personalbetreuung“
wurde Herr Cheflnsp. Rudolf OFNER per 1.1.1997 zusätzlich zu seinem ursprünglichen
Aufgabengebiet betraut und von welchem Beamten mit welcher Arbeitsplatzbewertung
wurden diese Aufgabengebiete bis zu diesem
Zeitpunkt wahrgenommen?
8. War ChefInsp. Rudolf OFNER bis zu diesem Zeitpunkt mit seinem Aufgabengebiet nicht
ausgelastet, sodaß diesem neue Aufgabengebiete zugeteilt werden mußten?
9. Hat Cheflnsp. Rudolf OFNER, wenn dieser mit seinen ursprünglichen Aufgabengebieten
ausgelastet gewesen sein sollte, Teile seines ursprünglichen Aufgabengebietes abgegeben?
Wenn ja, an wen wurden diese Aufgabengebiete abgegeben und welche Bewertung hat der
Arbeitsplatz des Übernehmers?
1O.Wie hat sich die Übernahme dieser ehemals von Cheflnsp. Rudolf OFNER besorgten
Aufgabengebiete für den Übernehmer funktionsmäßig ausgewirkt?
1 l.Welchen Umfang haben die von Cheflnsp. Rudolf OFNER seit 1.1.1997 zu bewältigenden
"besonderen Aufgaben“ im Verhältnis zu seinen ursprünglichen Aufgaben mit Bewertung
E2a/3?
12.Wieviele Akte außer den Akten seines ursprünglichen mit E2a/3 bewerteten
Aufgabengebietes konnte Cheflnsp. Rudolf OFNER vom 1.1.1997 bis 1.9.1997 erledigen?
13.Kann es möglich sein, daß Cheflnsp. Rudolf OFNER vom 1.1.1997 bis 1.9.1997 insgesamt
25 Akte erledigt hat, wobei es sich dabei durchwegs um Gewährung von
Eingangsabgabenbefreiung als Übersiedlungsgut, Ausstellung von Grundlagenbescheiden
für Übersiedlungsgut, Rückerstattung von Eingangsabgaben bei Rückwaren und
Preisgabeerklärungen gehandelt haben soll?
14.Hat sich die Tätigkeit des Cheflnsp. Rudolf OFNER in den Jahre 1995 uns 1996 zum Jahre
1997 wesentlich geändert, oder wurden die unter Punkt 13) angeführten Tätigkeiten bereits
in den Vorjahren wahrgenommen?
15.Wurden durch die „Referenten für zollangelegenheiten“ bei den Hauptzollämtern
Feldkirch, Innsbruck, Salzburg, Linz, und Graz auch derartige Erledigungen durchgeführt
oder weichen deren Aufgabengebiete dermaßen von den von Cheflnsp. Rudolf OFNER im
Jahre 1997 vollzogenen Aufgaben ab?
Wenn ja, in welcher Weise weichen diese ab und sind die abweichenden Tätigkeiten höher
oder niedriger als die von Cheflnsp. Rudolf OFNER vollzogenen Aufgaben einzustufen?
16.Welche konkreten Entscheidungen, in welcher Anzahl, die eine Aufwertung des
Arbeitsplatzes von E2a/3 auf E2a/6 rechtfertigen, mußten durch Cheflnsp Rudolf OFNER
ab 1.1.1997 getroffen werden und rechtfertigen diese Tätigkeiten die vorgenommene
Aufwertung?
17.Wie oft konnte im Bereich der Zollwache bei Verhandlungen im Bundeskanzleramt durch
die Vertreter der Dienstbehörde und die Vertreter der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
eine Aufwertung um 3 Funktionsgruppen erzielt werden und um welche Arbeitsplätze
handelt es sich dabei?