3061/J XX.GP

 

der Abgeordneten Gaugg

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der Aufwertung eines E2a-Arbeitsplatzes beim HZA Klagenfurt von

Funktionsgruppe 3 auf Funktionsgruppe 6

Beim Hauptzollamt Klagenfurt war der Arbeitsplatz

"Referent für Zollverfahren beim Zollamt"

bis 1.l.1997 mit Funktionsgruppe E2a/3 (Alt W2 2/3-3) bewertet und ist mit diesem Zeitpunkt

eine Aufwertung auf E2a/6 erfolgt. Diesen Arbeitsplatz bekleidet seit längerem Herrn Rudolf

OFNER, er war ehemaliger Zentralausschußmandatar und ist langiährig bei der Gewerkschaft

Öffentlicher Dienst in mehreren Gewerkschaftsfunktionen tätig. Durch die Aufwertung dieses

Arbeitsplatzes auf Funktionsgruppe 6 wurde es Herrn Rudolf OFNER ermöglicht, den

Diensttitel Chefinspektor zu führen, außerdem hat dieser Umstand eine nicht unbeträchtliche

Erhöhung seines Einkommens bewirkt.

Herr Cheflnsp. Rudolf OFNER hatte sich aufgrund seiner Freistellung im Zentralausschuß im

alten Gehaltssystem einen Dienstposten mit der Bewertung 3-3/1 und somit zeitlebens die

Dienstklasse V erobert. Nach dem Ausscheiden aus dem Zentralausschuß wurde Herr

ChefInsp. Rudolf OFNER beim HZA Klagenfurt in Ermangelung eines adäquaten

Arbeitsplatzes auf dem oben angeführten Arbeitsplatz mit der alten Bewertung W2 2/3-3

(neue Bewertung E2a 3) eingesetzt. Diese Verwendung auf einem minderbewerteten

Arbeitsplatz bedeutete für Herrn Rudolf OFNER im alten Gehaltssystem keinerlei finanzielle

Einbuße, auch konnte dieser seinen Diensttitel Abteilungsinspektor der Dienstklasse V

beibehalten.

Im neuen Gehaltssystem wurden dem ehemals höchsten Diensttitel Abteilungsinspektor die

Diensttitel Kontrollinspektor und Chefinspektor übergeordnet, auch ist es aufgrund der

Abgeltung für bedeutende Funktionen zu finanziellen Besserstellungen gekommen. Diese

finanzielle Besserstellung und das Führen des höchsten Diensttitels war dem Herrn Rudolf

OFNER vewehrt, weil es beim HZA Klagenfurt keinen dementsprechenden Arbeitsplatz gibt.

Der Abteilungsleiter Zollwache - in Zollwacheangelegenheiten sein unmittelbarer

Vorgesetzter beim HZA Klagenfurt - ist mit Funktionsgruppe E2a / 5 bewertet. Auf einen

Arbeitsplatz bei einem anderen Zollamt hat sich Herr Rudolf OFNER trotz bestehender

Möglichkeiten nicht beworben.

Da die Aufwertung des oben genannten Arbeitsplatzes in keiner Weise nachvollziehbar und

schlüssig ist, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für

Finanzen nachstehende

ANFRAGE

1. Ist es richtig, daß der Arbeitsplatz des „Referenten für Zollangelegenheiten bis 1.1.1997

bei den Hauptzollämtern Feldkirch, Innsbruck, Salzburg, Linz, Graz, und Klagenfurt mit

Funktionsgruppe E2a/3 bewertet war?

2. Aus welchem Grund wurde mit 1.1.1997 beim HZA Klagenfurt diesem Arbeitsplatz der

Zusatz „mit besonderen Aufgaben betraut“ angefügt und wurde dieser Arbeitsplatz wegen

der „Betrauung mit besonderen Aufgaben“ auf E2a/6 aufgewertet?

3. Ist es richtig, daß dem Arbeitsplatz des „Referenten für Zollangelegenheiten“ beim

Hauptzollamt Klagenfurt lt. Geschäftsverteilungsplan vom 1. Juli 1996 nachstehende

Aufgaben zugewiesen waren:

„Außertarifarische Zollbefreiungen

Angelegenheiten des vereinfachten Verfahrens in der Einfuhr sowie der Zolllagerverfahren

Einfaches Approbationsrecht

ZI:

Vorsitzender der Landessektion Zollwache Kärnten in der GÖD

Mitglied des Landesvorstandes Kärnten in der GÖD

Mitglied der Bundessektion Zollwache in der GÖD“

4. Ist es richtig, daß dem Arbeitsplatz des „Referenten für Zollangelegenheiten mit

besonderen Aufgaben betraut“ beim Hauptzollamt Klagenfurt, besetzt durch Herrn Rudolf

OFNER, lt. Geschäftsverteilungsplan gültig ab 1. Jänner 1997 nachstehende Aufgaben

zugewiesen sind:

HptSachbearbeiter

Bereich RAH, MAZ, USP Referat 2

Außertarifarische Zollbefreiungen

Einfaches Approbationsrecht

GEFU-GewFunktionär

A990/B0000/C000/D9700

Personalbetreuung

Vorsitzender der Landessektion Kärnten in der GÖD

Mitglied des Landesvorstandes Kärnten in der GÖD

Mitglied der Bundessektion Zollwache in der GÖD“

5. Kann es sein, daß es sich bei den besonderen Aufgaben um den Zusatz

"Personalbetreuung"handelt und welche Bedeutung hat diese im Geschäfstverteilungsplan

aufgenommene Aufgabenzuweisung um Betreuungsaufgaben im Rahmen seiner

zolamtlichen Tätigkeit?

Wenn nein, um welche Betreuungsaufgaben handelt es sich dann?

6. Warum erfolgte bei den übrigen angesprochenen Hauptzollämtern nicht ebenfalls eine

Betrauung der einzelnen „Referenten für Zollverfahren“ mit besonderen Aufgaben,

wodurch ebenfalls eine Einreihung in eine höhere Funktionsgruppe bewirkt hätte werden

können?

7. Mit welchen konkreten „besonderen Aufgabengebieten“ außer der „Personalbetreuung“

wurde Herr Cheflnsp. Rudolf OFNER per 1.1.1997 zusätzlich zu seinem ursprünglichen

Aufgabengebiet betraut und von welchem Beamten mit welcher Arbeitsplatzbewertung

wurden diese Aufgabengebiete bis zu diesem Zeitpunkt wahrgenommen?

8. War ChefInsp. Rudolf OFNER bis zu diesem Zeitpunkt mit seinem Aufgabengebiet nicht

ausgelastet, sodaß diesem neue Aufgabengebiete zugeteilt werden mußten?

9. Hat Cheflnsp. Rudolf OFNER, wenn dieser mit seinen ursprünglichen Aufgabengebieten

ausgelastet gewesen sein sollte, Teile seines ursprünglichen Aufgabengebietes abgegeben?

Wenn ja, an wen wurden diese Aufgabengebiete abgegeben und welche Bewertung hat der

Arbeitsplatz des Übernehmers?

1O.Wie hat sich die Übernahme dieser ehemals von Cheflnsp. Rudolf OFNER besorgten

Aufgabengebiete für den Übernehmer funktionsmäßig ausgewirkt?

1 l.Welchen Umfang haben die von Cheflnsp. Rudolf OFNER seit 1.1.1997 zu bewältigenden

"besonderen Aufgaben“ im Verhältnis zu seinen ursprünglichen Aufgaben mit Bewertung

E2a/3?

12.Wieviele Akte außer den Akten seines ursprünglichen mit E2a/3 bewerteten

Aufgabengebietes konnte Cheflnsp. Rudolf OFNER vom 1.1.1997 bis 1.9.1997 erledigen?

13.Kann es möglich sein, daß Cheflnsp. Rudolf OFNER vom 1.1.1997 bis 1.9.1997 insgesamt

25 Akte erledigt hat, wobei es sich dabei durchwegs um Gewährung von

Eingangsabgabenbefreiung als Übersiedlungsgut, Ausstellung von Grundlagenbescheiden

für Übersiedlungsgut, Rückerstattung von Eingangsabgaben bei Rückwaren und

Preisgabeerklärungen gehandelt haben soll?

14.Hat sich die Tätigkeit des Cheflnsp. Rudolf OFNER in den Jahre 1995 uns 1996 zum Jahre

1997 wesentlich geändert, oder wurden die unter Punkt 13) angeführten Tätigkeiten bereits

in den Vorjahren wahrgenommen?

15.Wurden durch die „Referenten für zollangelegenheiten“ bei den Hauptzollämtern

Feldkirch, Innsbruck, Salzburg, Linz, und Graz auch derartige Erledigungen durchgeführt

oder weichen deren Aufgabengebiete dermaßen von den von Cheflnsp. Rudolf OFNER im

Jahre 1997 vollzogenen Aufgaben ab?

Wenn ja, in welcher Weise weichen diese ab und sind die abweichenden Tätigkeiten höher

oder niedriger als die von Cheflnsp. Rudolf OFNER vollzogenen Aufgaben einzustufen?

16.Welche konkreten Entscheidungen, in welcher Anzahl, die eine Aufwertung des

Arbeitsplatzes von E2a/3 auf E2a/6 rechtfertigen, mußten durch Cheflnsp Rudolf OFNER

ab 1.1.1997 getroffen werden und rechtfertigen diese Tätigkeiten die vorgenommene

Aufwertung?

17.Wie oft konnte im Bereich der Zollwache bei Verhandlungen im Bundeskanzleramt durch

die Vertreter der Dienstbehörde und die Vertreter der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

eine Aufwertung um 3 Funktionsgruppen erzielt werden und um welche Arbeitsplätze

handelt es sich dabei?