3086/J XX.GP

 

der Abg. Rosenstingl und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend die Kontrolle österreichischer Fahrgenehmigungen

Mit Wirksamkeit des Schengener Abkommens werden die innergemeinschaftlichen

Kontrollen an den Grenzen entfallen. Die österreichische Exekutive darf daher routi-

nemäßig keine Fahrzeuge bei Grenzübertritt mehr anhalten, um die für die Fahrt in

Österreich notwendigen Genehmigungen zu kontrollieren. Das betrifft nicht nur Fahr-

zeuge aus dem Gebiet der Europäischen Union, sondern auch Fahrzeuge aus Nicht-

EU-Staaten.

Österreich ist beim Eintritt von nicht in der EU zugelassenen Fahrzeugen, die über

ein anderes EU-Mitgliedsland einreisen und in späterer Folge österreichisches

Staatsgebiet befahren, auf die Kontrolle des anderen EU-Mitgliedslandes angewie-

sen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissen-

schaft und Verkehr die nachstehende

Anfrage:

1. Welche Rechtsquellen (österreichisches, ausländisches und innergemein-

schaftliches Recht) regeln die Kontrolle österreichischer Fahrgenehmigungen,

die von LKW aus Nicht-EU-Mitgliedsländern für die Fahrt in Österreich benötigt

werden, wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat einreisen und an dessen

Grenze überprüft werden?

2. Wie wird sichergestellt, daß die ausländischen Exekutivorgane die notwendigen

Kenntnisse besitzen, um über die aktuellen österreichischen Vorschriften be-

züglich der benötigten Genehmigungspapiere für die Fahrt durch Österreich

Bescheid zu wissen? Sind Schulungen vorgesehen, und welches Informations-

system zur Aktualisierung der laufenden Ändemngen des österreichischen

Rechts ist diesbezüglich geplant?

3. Welches Kontrollsystem wird in Österreich installiert, um zu sehen, ob die ande-

ren EU-Mitgliedsstaaten ihrer Verpflichtung zur Überprüfung der österreichi-

schen Bestimmungen nachkommen? Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen

für den Fall, daß andere Staaten bei der Einreise eines LKW ihr Hauptaugen-

merk auf die Überprüfung der eigenen Bestimmungen legen, die österreichi-

schen aber unbeachtet lassen?

4. Wieviel Fahrten ausländischer Nicht-EU-Frächter durch Österreich werden von

einem anderen EU -Mitgliedsland aus angetreten?

Sollten hier keine Aufzeichnungen vorliegen, welche Zahl wird von Ihrer Seite

aus angenommen?

5. Wie sieht die zukünftige Entwicklung der Anzahl solcher Fahrten aus, z.B. Zu-

nahme des Verkehrs türkischer Frächter, der auf Fährschiffen nach Italien

kommt und von dort aus EU-Terrain befährt?

6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit

der Kontrolle österreichischer Vorschriften durch ausländische Exekutivorgane?

Gibt es Bestrebungungen, weitere Verträge auszuhandeln oder Konzepte aus-

zuarbeiten? Welcher Zeitplan ist dafür kalkuliert?

7. Gibt es Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Innenminsiter über künftige

Kontrollen solcher Genehmigungen innerhalb des österreichischen Staatsge-

bietes?

8. Welche Intention haben Sie bezüglich der Kontrollen innerhalb des österreichi-

schen Staatsgebietes - wollen Sie eine Beibehaltung der aktuellen Kontroll-

dichte, eine Verstäkung oder eine Verringerung? Welche quantifizierte

Kontrollquote wollen Sie erreichen?

9. Glauben Sie, daß der Innenminister den von Ihnen gewünschten Kontrollvor-

stellungen entsprechen wird?

Wir ersuchen Sie höflichst, die Fragen einzeln zu beantworten und zur Erhaltung der

Klarheit eine Zusammenziehung getrennter Punkte nicht vorzupehmen.