3086/J XX.GP
der Abg. Rosenstingl und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Kontrolle österreichischer Fahrgenehmigungen
Mit Wirksamkeit des Schengener Abkommens werden die innergemeinschaftlichen
Kontrollen an den Grenzen entfallen. Die österreichische Exekutive darf daher routi-
nemäßig keine Fahrzeuge bei Grenzübertritt mehr anhalten, um die für die Fahrt in
Österreich notwendigen Genehmigungen zu kontrollieren. Das betrifft nicht nur Fahr-
zeuge aus dem Gebiet der Europäischen Union, sondern auch Fahrzeuge aus Nicht-
EU-Staaten.
Österreich ist beim Eintritt von nicht in der EU zugelassenen Fahrzeugen, die über
ein anderes EU-Mitgliedsland einreisen und in späterer Folge österreichisches
Staatsgebiet befahren, auf die Kontrolle des anderen EU-Mitgliedslandes angewie-
sen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissen-
schaft und Verkehr die nachstehende
Anfrage:
1. Welche Rechtsquellen (österreichisches, ausländisches und innergemein-
schaftliches Recht) regeln die Kontrolle österreichischer Fahrgenehmigungen,
die von LKW aus Nicht-EU-Mitgliedsländern für die Fahrt in Österreich benötigt
werden, wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat einreisen und an dessen
Grenze überprüft werden?
2. Wie wird sichergestellt, daß die ausländischen Exekutivorgane die notwendigen
Kenntnisse besitzen, um über die aktuellen österreichischen Vorschriften be-
züglich der benötigten Genehmigungspapiere für die Fahrt durch Österreich
Bescheid zu wissen? Sind Schulungen vorgesehen, und welches Informations-
system zur Aktualisierung der laufenden Ändemngen des österreichischen
Rechts ist diesbezüglich geplant?
3. Welches Kontrollsystem wird in Österreich installiert, um zu sehen, ob die ande-
ren EU-Mitgliedsstaaten ihrer Verpflichtung zur Überprüfung der österreichi-
schen Bestimmungen nachkommen? Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen
für den Fall, daß andere Staaten bei der Einreise eines LKW ihr Hauptaugen-
merk auf die Überprüfung der eigenen Bestimmungen legen, die österreichi-
schen aber unbeachtet lassen?
4. Wieviel Fahrten ausländischer Nicht-EU-Frächter durch Österreich werden von
einem anderen EU -Mitgliedsland aus angetreten?
Sollten hier keine Aufzeichnungen vorliegen, welche Zahl wird von Ihrer Seite
aus angenommen?
5. Wie sieht die zukünftige Entwicklung der Anzahl solcher Fahrten aus, z.B. Zu-
nahme des Verkehrs türkischer Frächter, der auf Fährschiffen nach Italien
kommt und von dort aus EU-Terrain befährt?
6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit
der Kontrolle österreichischer Vorschriften durch ausländische Exekutivorgane?
Gibt es Bestrebungungen, weitere Verträge auszuhandeln oder Konzepte aus-
zuarbeiten? Welcher Zeitplan ist dafür kalkuliert?
7. Gibt es Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Innenminsiter über künftige
Kontrollen solcher Genehmigungen innerhalb des österreichischen Staatsge-
bietes?
8. Welche Intention haben Sie bezüglich der Kontrollen innerhalb des österreichi-
schen Staatsgebietes - wollen Sie eine Beibehaltung der aktuellen Kontroll-
dichte, eine Verstäkung oder eine Verringerung? Welche quantifizierte
Kontrollquote wollen Sie erreichen?
9. Glauben Sie, daß der Innenminister den von Ihnen gewünschten Kontrollvor-
stellungen entsprechen wird?
Wir ersuchen Sie höflichst, die Fragen einzeln zu beantworten und zur Erhaltung der
Klarheit eine Zusammenziehung getrennter Punkte nicht vorzupehmen.