3092/J XX.GP
der Abgeordneten Haigermoser und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend die Gewerbeausübung durch Vereine ohne Gewerbeberechtigung
Im Bereich der Überschneidung des Vereinsrechts mit dem Gewerberecht existiert noch immer
eine Grauzone, die es Vereinen ermöglicht unter Umgehung einschlägiger
verwaltungsrechtlicher Vorschriften - vor allem der Gewerbeordnung - gewerblichen
Tätigkeiten nachzugehen. Wie Gutachten und Rechtsprechung zeigen, ist die
Rechtsunsicherheit auf diesem Gebiet enorm.
Unter Verweis auf die Gemeinnützigkeit, die Vereinssatzungen und die mangelnde
Gewinnerzielungsabsicht im Gesamten werden zum Beispiel von Vereinen wie dem
Niederösterreichischen Hilfswerk u. a. Notrufzentralen eingerichtet, ohne auch nur eine
Gewerbeberechtigung flir diese Tätigkeit zu besitzen.
Nach außen hat diese Vereinstätigkeit aber nicht nur das Erscheinungsbild eines
Gewerbebetriebes. Die Leistungen werden massiv beworben und regelmäßig auch
Nichtmitgliedern gegen durchaus marktübliches Entgelt angeboten.
So wünschenswert und notwendig dieses Engagement gerade auf dem Gebiet der Alten- und
Krankenhilfe auch ist, erscheint es auf Dauer unerträglich, daß von der öffentlichen Hand
unterstützte Vereine auf diese Art und Weise privaten Unternehmen, die allen gesetzlichen
Ansprüchen genügen müssen, unlauteren Wettbewerb machen und diese unter Umständen in
den Ruin treiben.
Aus diesem Grunde stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten die folgende
ANFRAGE
Welche Schritte werden Sie setzen, um eine wie oben beschriebene, rechtswidrige und
wettbewerbsvezerrende gewerbliche Betätigung von Vereinen in Zukunft hintanzuhalten?