3092/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haigermoser und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend die Gewerbeausübung durch Vereine ohne Gewerbeberechtigung

Im Bereich der Überschneidung des Vereinsrechts mit dem Gewerberecht existiert noch immer

eine Grauzone, die es Vereinen ermöglicht unter Umgehung einschlägiger

verwaltungsrechtlicher Vorschriften - vor allem der Gewerbeordnung - gewerblichen

Tätigkeiten nachzugehen. Wie Gutachten und Rechtsprechung zeigen, ist die

Rechtsunsicherheit auf diesem Gebiet enorm.

Unter Verweis auf die Gemeinnützigkeit, die Vereinssatzungen und die mangelnde

Gewinnerzielungsabsicht im Gesamten werden zum Beispiel von Vereinen wie dem

Niederösterreichischen Hilfswerk u. a. Notrufzentralen eingerichtet, ohne auch nur eine

Gewerbeberechtigung flir diese Tätigkeit zu besitzen.

Nach außen hat diese Vereinstätigkeit aber nicht nur das Erscheinungsbild eines

Gewerbebetriebes. Die Leistungen werden massiv beworben und regelmäßig auch

Nichtmitgliedern gegen durchaus marktübliches Entgelt angeboten.

So wünschenswert und notwendig dieses Engagement gerade auf dem Gebiet der Alten- und

Krankenhilfe auch ist, erscheint es auf Dauer unerträglich, daß von der öffentlichen Hand

unterstützte Vereine auf diese Art und Weise privaten Unternehmen, die allen gesetzlichen

Ansprüchen genügen müssen, unlauteren Wettbewerb machen und diese unter Umständen in

den Ruin treiben.

Aus diesem Grunde stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten die folgende

ANFRAGE

Welche Schritte werden Sie setzen, um eine wie oben beschriebene, rechtswidrige und

wettbewerbsvezerrende gewerbliche Betätigung von Vereinen in Zukunft hintanzuhalten?