3104/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend oststeirisches Lokal Radio ,,Top Radio“

In der Oststeiermark ist ein Lokalradio mit dem Namen ,,Top -Radio“ in Planung. Dieses soll

auf der Frequenz 106,7 Megaherz und mit 100 Watt Sendeleistung die gesamte Region

versorgen. Ein öS 250.000,- teures Gutachten bestätigt auch die technische Möglichkeit,

vom geplanten Sendestandort das Gebiet beschallen zu können. Das Studio soll entweder

in Weiz oder in Gleisdorf errichtet werden und zwölf fixen bzw. einigen freien Mitarbeitern

sichere Arbeitsplätze bieten.

Einem Artikel der kleinen Zeitung vom 2. Oktober 1997 (in Beilage) ist nun zu entnehmen,

daß der Antrag von "Top-Radio‘ von der Regionalradiobehörde im Bundeskanzleramt mit

der Begründung abgewiesen wurde, es gebe keinen Standort, von dem aus man das

gesamte Gebiet versorgen könnte. Ein oststeirisches Lokalradio ist damit wieder in weite

Ferne gerückt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1. Ist Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt bekannt?

2. Was war der Grund für die Ablehnung des Antrages der Regionalradiobehörde?

3. Wie erklären Sie sich den Widerspruch zwischen dem Gutachten des potentiellen

Radiobetreibers und der Entscheidung der Regionalradiobehörde?

4. Nach welchen Gesichtspunkten werden die Anträge bewertet?

5. Welche Voraussetzungen müßte ,,Top-Radio“ erbringen, um doch noch auf Sendung

gehen zu können?

6. Gibt es in der Oststeiermark noch andere Bewerber für lokale Radiostationen?

Wenn ja, inwieweit können diese mit einem positiven Bescheid rechnen?