3104/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend oststeirisches Lokal Radio ,,Top Radio“
In der Oststeiermark ist ein Lokalradio mit dem Namen ,,Top -Radio“ in Planung. Dieses soll
auf der Frequenz 106,7 Megaherz und mit 100 Watt Sendeleistung die gesamte Region
versorgen. Ein öS 250.000,- teures Gutachten bestätigt auch die technische Möglichkeit,
vom geplanten Sendestandort das Gebiet beschallen zu können. Das Studio soll entweder
in Weiz oder in Gleisdorf errichtet werden und zwölf fixen bzw. einigen freien Mitarbeitern
sichere Arbeitsplätze bieten.
Einem Artikel der kleinen Zeitung vom 2. Oktober 1997 (in Beilage) ist nun zu entnehmen,
daß der Antrag von "Top-Radio‘ von der Regionalradiobehörde im Bundeskanzleramt mit
der Begründung abgewiesen wurde, es gebe keinen Standort, von dem aus man das
gesamte Gebiet versorgen könnte. Ein oststeirisches Lokalradio ist damit wieder in weite
Ferne gerückt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt bekannt?
2. Was war der Grund für die Ablehnung des Antrages der Regionalradiobehörde?
3. Wie erklären Sie sich den Widerspruch zwischen dem Gutachten des potentiellen
Radiobetreibers und der Entscheidung der Regionalradiobehörde?
4. Nach welchen Gesichtspunkten werden die Anträge bewertet?
5. Welche Voraussetzungen müßte ,,Top-Radio“ erbringen, um doch noch auf Sendung
gehen zu können?
6. Gibt es in der Oststeiermark noch andere Bewerber für lokale Radiostationen?
Wenn ja, inwieweit können diese mit einem positiven Bescheid rechnen?