3111/J XX.GP

 

der Abgeordneten Motter und Partnerlnnen

an die Bundesministerin für Arbeit Gesundheit und Soziales

betreffend Nichtanwendung des Bazillenausscheidegesetzes im öffentlichen Dienst

Im April dieses Jahres hat die Bundesstaatliche bakteriologisch-serologische Untersuchungsanstalt

Wien mitgeteilt, daß der Bund massive Einsparungen bei den Untersuchungen (Stuhlproben,

Lungenröntgen) nach dem Bazillenausscheidegesetz vorgenommen hat. Angeblich lassen personelle

Engpässe künftig ausschließlich die Befundung von Mitarbeiterinnen in Lebensmittelbetrieben zu.

Ausgenommen von der Untersuchungspflicht aufgrund verschiedener Erlässe des Gesundheitsressorts

ist hingegen das Personal von Betrieben vor allem Großküchen), die zum überwiegenden Teil von

der öffentlichen Hand geführt werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

• In welchen Situationen und bei welchen Betrieben ist das Bazillenausscheidegesetz nicht mehr

anzuwenden, besonders im Hinblick auf die im diesem Gesetz vorgeschriebenen Untersuchungen?

2. Durch welche Erlässe „wurden seitens Ihres Ressorts diese Ausnahmebestimmungen ermöglicht?

(Bitte nach Möglichkeit uni Beiheftung dieser Erlässe)

3. Welche anderen Ressorts haben inhaltlich ähnlichlautende Erlässe herausgegeben. geschah dies in

Absprache mit dein Gesundheitsministerium oder gar auf Vorschlag Ihres Ressorts?

4. Trifft es zu, daß daher seit spätestens Mitte dieses Jahres in allen durch Erlaß von der Anwendung

des Bazillenausscheidegesetzes ausgenommenen Betrieben keine Stuhlproben mehr an die

pakteriologischen Untersuchungsansstalten eingesendet und befundet werden?

5. Ist es richtig. daß die Nichtnachbesetzung von Planstellen im Bereich der Bundesstaaltlich

bakteriologisch-serologischen Unterssuchungsanstalt zu einem Verzicht auf die Anwendung des

Bazillenausscheidegesetzes geführt hat?

a) Wenn ja, halten Sie dies im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung breiter und besonders

gefährdeter Bevölkerungsschichten (Schulkinder, Pensionist/Innen) für verantwortbar?

b) Was gedenken Sie gegen die personellen Engpässe in diesem Bereich zu unternehmen?

6. Sind Sie der Ansicht, daß die für den gesundheitlichen Zustand unmittelbar verantwortlichen

BetriebsleiterInnen (zB einer Großküche) ohne den Nachweis eines gesundheitlichen Unbe-

denklichkeitszeugnisses durch die Mitarbeiter seriöserweise für die sanitäre Sicherheit garantieren

können?

7. Von den Ausnahmebestimmungen sind überwiegend öffentliche (oder quasi-öffentliche) Betriebe

betroffen. Sind Sie der Meinung. daß die Gefahr von Bazillen-(Salmonellen-) oder ähnlichen

Erkrankungsfällen im öffentlichen Bereich geringer ist als bei privaten Betrieben?