3153/J XX.GP
der Abgeordneten Gaugg
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Aussagen über nicht bezahlte Unternehmenssteuern
Seitens des Österreichischen Gewerkschaftsbundes wurde die Behauptung aufgestellt, daß
sich in österreichischen Unternehmen Steuerrückstände im Ausmaß von bis zu
40 Milliarden Schilling angesammelt hätten. Würde diese Aussage zutreffen, so müßte man
von überfälligen, aber bisher nicht bezahlten Steuern in Milliardenhöhe ausgehen.
Zu dieser Behauptung wurden vereinzelt auch Kontrapositionen veröffentlicht, so zum Bei-
spiel in der Folge 6 der „Nachrichten des Vereins Österreichischer Steuerzahler“ aus dem
Jahr 1994: „Die Rede ist von angeblich fälligen Steuerschulden, die dem Fiskus von den
Unternehmern vorenthalten werden. Horten die Betriebe tatsächlich 40 Milliarden in ihren
Kassen? Natürlich nicht. Die vom neuen Vorsitzenden der Angestelltengewerkschaft Hans
Sallmutter kritisierten ‚40 Milliarden Steuerrückstände von Unternehmern und Freiberuflern‘
sind nämlich zur Hälfte durch Zahlungsfristen gebunden. Auch wissen wir, daß selbst der
rigoroseste Fiskus beim Steuereintreiben mit insolventen Unternehmen seine liebe Not hat.“
Von ÖGB-Seite wurde diese Behauptung aber bis heute nicht zurückgezogen. Nach wie vor
steht der Vorwurf beträchtlicher Steuerrückstände im Raum.
Ein weiteres Indiz dafür ist zum Beispiel das Faktum, daß allein in dem kleinen Finanzamt
Klagenfurt Steuerrückstände in Höhe von 1 Milliarde Schilling bestehen, die bis heute nicht
eingetrieben worden sind.
Sollte es tatsächlich zutreffen, daß die Eintreibung von Steuerrückständen im Ausmaß von
vielen Milliarden Schilling bis heute unterblieben ist, dann stellt sich die Frage, warum im
Zuge der Budgetsanierung nicht zuallererst solche Rückstände eingetrieben worden sind,
um die Belastung durch Sparpakete für die österreichische Bevölkerung minimal zu halten.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. In welchem Ausmaß bestehen Steuerrückstände in Unternehmen, die zur Steuerleistung
in Österreich verpflichtet sind?
2. Wie lange bestehen bereits solche Rückstände?
3. Wann sind diese Rückstände fällig geworden, und welche Fristerstreckungen hat es ge-
geben?
4. In welchem Ausmaß sind diese Außenstände einbringlich, und in welchem Ausmaß sind
sie uneinbringlich?
5. In wie vielen Fällen hat sich die Dauer der Außenstände auf deren Einbringlichkeit aus-
gewirkt?
6. Wie viele Außenstände bestanden insgesamt in Untemehmen1 die inzwischen insolvent
geworden sind?
7. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden oder werden ergriffen werden, um die aus-
ständigen Steuerrückstände einzubringen?
8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in der Finanzverwaltung für die Ein-
bringung zur Verfügung?
9. Welche Modalitäten bestehen für entsprechende Steuerzahlungen?