3175/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Beendigung der Dienstverhältnisse von refundierten VertragsassistentInnen

Wie den Grünen bekannt wurde, soll es ein Schreiben des Ministeriums vom August 1997

geben, daß Dienstverträge für refundierte VertragsassistentInnen nicht mehr verlängert

werden dürfen. Begründet wird das angeblich mit der Streichung der entsprechenden

Planstellen. Diese Planstellen wurden jedoch bereits mit dem Bundesfinanzgesetz 1994

gestrichen, was damals zu einem Stopp der Neueinstellungen aber nicht der Verlängerungen

geführt hat, sodaß diese Begründung etwas vorgeschoben erscheint. An der Universität für

Bodenkultur wären von dieser Maßnahme zum Beispiel etwa 30 Leute betroffen. Für die

Betroffenen bedeutet das den Verlust der Hochschullehrereigenschaft, der Vertretung durch

den Dienststellenausschuß, der Möglichkeit, Reisekostenzuschüsse der Universität zu

erhalten, sowie der Möglichkeit, Diplomarbeiten zu betreuen und andere Einschränkungen,

sich an der Lehre zu beteiligen (vor allein im Hinblick auf die Kürzung der Kontingente für

remunerierte Lehraufträge mit der Dienstrechtsreform).

Der damalige Wissenschaftsminister Erhard Busek hat 1994 in einer Anfragebeantwortung

an die Grünen betont, das Ministerium habe eine Empfehlung abgegeben, teilrechtsfähige

Angestellte nicht schlechter als nach dem VBC zu bezahlen. So schrieb BM Busek wörtlich:

„Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat auch mit dem

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gespräche aufgenommen, um durch

entsprechende Gesetzesänderungen eine weitgehend einheitliche arbeitsrechtliche Gestaltung

der Dienstverhältnisse im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit der Universitäten und

Hochschulen künstlerischer Richtung - auch hinsichtlich der Entlohnung - zu erzielen.“

Im Widerspruch dazu haben sowohl der FWF als auch die Nationalbank fixe

Gehaltssummen für das Projektpersonal in ihren Richtlinien, was bedeutet, daß

jemand mit einem gewissen Dienstalter und/oder Qualifikation NICHT entsprechend

bezahlt werden kann also mit der „Ausgliederung“ der Projektangestellten

tatsächlich ein Lohndumping im öffentlichen Bereich betrieben wird.

Die unterfertigten Abgeodneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Ist es richtig, daß im Sommer 1997 ein Schreiben an die Universitäten erging, mit dem

Inhalt, daß die Dienstverträge für refundierte VertragassistentInnen nicht mehr

verlängert werden?

2) Wenn ja: Was ist der genaue Inhalt dieses Schreibens?

3) Wieviele Personen wären von einer derartigen Maßnahme an den verschiedenen

Universitäten betroffen?

4) Ist es richtig, daß eine derartige Maßnahme einer Änderungskündigung gleichkommt?

Halten Sie das für eine saubere Vorgangsweise?

5) Was werden Sie tun, damit der FWF und andere Stellen, die staatliche Projektgelder

vergeben, eine Bezahlung des Projektpersonals an Universitäten analog zur Bezahlung

von Vertragsassistenten ermöglichen?

6) Wie sehen Sie die Frage der Abfertigungsansprüche in diesen Fällen, in denen die

Beendigung (Nichtverlängerung) des Dienstverhältnisses weder auf einen Wunsch der

DienstnehmerInnen, noch der Dienstgeber (Universitäten) oder ProjektleiterInnen,

sondern auf einen Wunsch des Ministers zurückgeht?

7) Wie verhält sich die Herausgabe einer solchen Weisung zum proklamierten politischen

Ziel einer selbständigeren Verwaltung der Universitäten?