3254/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Diskriminierung von Studierenden aus Kosovo beim Studium
In der ÖH-Zeitschrift „Scope“ (11/97) vom November 1997 heißt es wörtlich: „Die
Lösung: Kurz nach Redaktionsschluß erreichte uns noch folgende - zum Jubel Anlaß
gebende - Mitteilung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr: ‚Wie sich
aus einem soeben eingelangten Bericht der österreichischen Botschaft in Belgrad (...) ergibt,
existiert ein gültiges Abkommen zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und dem
Kosovo.(. ..) Dies erscheint ausreichend, um in Österreich eine Anerkennung von
Zeugnissen, Urkunden oder Bestätigungen der Universität Pristina wieder
vorzunehmen....“‘. Aufgrund dieses Abkommens zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien
und dem Kosovo sei eine Zulassung zum Hochschulstudium nunmehr jederzeit möglich.
Da dem Kosovo 1989 die Autonomie genommen wurde, das Parlament bis heute aufgelöst
ist und die Diskriminierungen in Rest-Jugoslawien fortdauern, ist ein derartiges Abkommen
schwer vorstellbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wann wurde dieses Abkommen abgeschlossen, zwischen wem, wer hat es unterfertigt
und wie lautet der vollständige Text, der Grundlage des Vollzugs des UniStGs
bezüglich Kosovo-Albanerlnnen darstellt?