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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Datenschutz bei Bankkrediten
Nach Recherchen in der Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt scheint
mittlerweile fix zu sein, daß ein Großteil von Österreichs Banken in einer Art
schwarzer Liste minutiöse Aufzeichnungen aller für Kreditinstitute relevanten Daten
und Hinweise auf die Situation von Konten führen. Insgesamt sollen sich auf dieser
UKV-Liste (unerwünschte Kontoverbindungen) über 100.000 Eintragungen, die erst
nach 2 Jahren gelöscht werden, befinden. Diese Einzelinformationen sollen Daten
über Bankkonten in ganz Österreich beinhalten, das Kernstück dabei bilden
Mitteilungen über den Verschuldungsgrad der Kontoinhaber. Die Informationen
werden dabei in verschlüsselter Form eingegeben und abgerufen. Die Zeitschrift
"trend" befragte dazu kürzlich den Leiter der Bankenaufsicht im Finanzministerium ,
Dr. Anton Stanzl, der meinte, davon sei ihm nichts bekannt. So eine Liste würde ja
das Bankgeheimnis verletzen, wenn die Betroffenen nicht ihre ausdrückliche
Zustimmung zur Weitergabe der Daten erteilten.
In Beantwortung einer entsprechenden parlamentarischen Anfrage des Anfragestellers
kündigte der damalige Finanzminister Ferdinand Iacina am 23. Jänner 1995
entsprechende Erhebungen des Finanzministeriums an. Erst nach deren Abschluß
könne eine Beurteilung der Angelegenheit erfolgen. Mittlerweile ist mehr als ein Jahr
vergangen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende schriftliche
ANFRAGE:
1 . Ist dem Finanzministerium das Bestehen einer derartigen UKV-Liste bekannt?
Wenn ja, seit wann?
2. Welche Kreditinstitute sind derzeit nach Informationsstand des
Finanzministeriums an dieser UKV-Liste beteiligt und nehmen ihre
Dienstleistungen in Anspruch?
3. Hält der Finanzminister das Bestehen dieser UKV-Liste für vereinbar mit dem
Bankgeheimnis?
4. Welche Konsequenzen zieht das Finanzministerium aus dem Faktum , daß eine
derartige UKV-Liste besteht?
5 . Wie wird konkret diese UKV-Liste von den Kreditinstituten organisiert? Wo
erfolgt der Datenzusammenschluß? Wieviele Eintragungen beinhaltet nach den
Informationen des Finanzministeriums derzeit die UKV-Liste? Welche
konkreten Vormerkungen werden in der UKV-Liste angeführt?
6. Wann wurden seitens des Finanzministeriums nach den ersten Publizierungen
der Zeitschrift "trend " im November 1994 die ersten Erhebungen
aufgenommen? Wie gestalteten sich die Erhebungen und wann wurden sie mit
welchem konkreten DetaiIergebnis abgeschlossen?