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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Datenschutz bei Bankkrediten

 

 

 

Nach Recherchen in der Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt scheint

mittlerweile fix zu sein, daß ein Großteil von Österreichs Banken in einer Art

schwarzer Liste minutiöse Aufzeichnungen aller für Kreditinstitute relevanten Daten

und Hinweise auf die Situation von Konten führen. Insgesamt sollen sich auf dieser

UKV-Liste (unerwünschte Kontoverbindungen) über 100.000 Eintragungen, die erst

nach 2 Jahren gelöscht werden, befinden. Diese Einzelinformationen sollen Daten

über Bankkonten in ganz Österreich beinhalten, das Kernstück dabei bilden

Mitteilungen über den Verschuldungsgrad der Kontoinhaber. Die Informationen

werden dabei in verschlüsselter Form eingegeben und abgerufen. Die Zeitschrift

"trend" befragte dazu kürzlich den Leiter der Bankenaufsicht im Finanzministerium ,

Dr. Anton Stanzl, der meinte, davon sei ihm nichts bekannt. So eine Liste würde ja

das Bankgeheimnis verletzen, wenn die Betroffenen nicht ihre ausdrückliche

Zustimmung zur Weitergabe der Daten erteilten.

 

In Beantwortung einer entsprechenden parlamentarischen Anfrage des Anfragestellers

kündigte der damalige Finanzminister Ferdinand Iacina am 23. Jänner 1995

entsprechende Erhebungen des Finanzministeriums an. Erst nach deren Abschluß

könne eine Beurteilung der Angelegenheit erfolgen. Mittlerweile ist mehr als ein Jahr

vergangen.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

folgende schriftliche

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1 . Ist dem Finanzministerium das Bestehen einer derartigen UKV-Liste bekannt?

Wenn ja, seit wann?

 

2. Welche Kreditinstitute sind derzeit nach Informationsstand des

Finanzministeriums an dieser UKV-Liste beteiligt und nehmen ihre

Dienstleistungen in Anspruch?

 

3. Hält der Finanzminister das Bestehen dieser UKV-Liste für vereinbar mit dem

Bankgeheimnis?

 

4. Welche Konsequenzen zieht das Finanzministerium aus dem Faktum , daß eine

derartige UKV-Liste besteht?

 

5 . Wie wird konkret diese UKV-Liste von den Kreditinstituten organisiert? Wo

erfolgt der Datenzusammenschluß? Wieviele Eintragungen beinhaltet nach den

Informationen des Finanzministeriums derzeit die UKV-Liste? Welche

konkreten Vormerkungen werden in der UKV-Liste angeführt?

 

6. Wann wurden seitens des Finanzministeriums nach den ersten Publizierungen

der Zeitschrift "trend " im November 1994 die ersten Erhebungen

aufgenommen? Wie gestalteten sich die Erhebungen und wann wurden sie mit

welchem konkreten DetaiIergebnis abgeschlossen?