3336/J XX.GP

 

der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Großruck

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend den Transport von Hunden

Immer wieder erreichen die entsetzte Öffentlichkeit Berichte über unzumutbare

Bedingungen bei Heimtiertransporten, insbesondere von Hunden, die keineswegs

den hohen Anforderungen der Österreicher nach einem strengen Tierschutz bei

Transporten entsprechen. Dies trifft vor allem für Importe aus den ehemaligen

Ostblockländern zu.

Trotz des hohen Tierschutzbewußtseins der österreichischen Bevölkerung, die sich

vorbildliche Tierschutzbestimmungen in allen Bereichen wünschen, vor allem auch

bei Tiertransporten, ist die Situation so, daß hier in Österreich im Vergleich zu

anderen EU - Staaten (z.B. Deutschland) keine bzw. wesentlich weniger detaillierte

oder strenge Regelungen bestehen. Dies hat bereits dazu geführt, daß derartige

Transporte aus dem ehemaligen Ostblock ungehindert nach Österreich passieren

konnten, jedoch aufgrund der strengeren deutschen Bestimmungen an der

deutschen Grenze an einer Ausreise aus Österreich behindert wurden. Dieser

Sachverhalt wurde auch in einem Schreiben der Frau Bundesminister Mag. Prammer

an das Amt der oÖ. Landesregierung festgestellt. Obwohl dieser Vorfall bereits seit

längerem bekannt sein dürfte und eine klare Kompetenzlage für den Bund vorliegt

(Tiertransport), zeichnen sich vorerst keinerlei konkreten Ergebnisse zur

Verbesserung dieser Situation ab.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr folgende

Anfrage:

1. In welchen Gesetzen bzw. Verordnungen und Erlässen ist derzeit der

Transport von Hunden bzw. von anderen Heimtieren geregelt?

2. Erachten Sie die derzeitige Regelung für ausreichend?

3. Gibt es in Ihrem Ressort Untersuchungen bzw. Statistiken über den Transport

von Heimtieren (Hunden) auf Österreichs Straßen/Bahn und wie hoch

schätzen Sie den diesbezüglichen Graubereich? (Bitte um Bekanntgabe

allenfalls verfügbarer Daten.)

4. Die Abgeordneten Dr. Kostelka und Ludmilla Parfuss haben im Antrag 371/A

unter § 9/3/2 zu diesem Thema einen Normierungsbedarf erkannt. Erachten

auch Sie diesbezügliche Verschärfungen bzw. Neuregelungen für

erforderlich/angebracht und werden Sie in diesem Fall Ihrerseits

diesbezügliche Initiativen setzen? Wenn ja, in welchem Zeithorizont?

5. Die Abgeordneten Dr. Kostelka und Ludmilla Parfuss beantragen im Antrag

371/A für diesen Tiertransportbereich eine Kompetenzübertragung an die

Länder. Könnte es sein, daß die beantragenden Abgeordneten in diesem

Punkt kein ausreichendes Vertrauen im Sinne einer tierschutzgerechten

Wahrnehmung der Tiertransportkompetenz in ihr Ressort bzw. in den Bund

haben oder liegen Ihren Informationen zufolge andere Motive vor?

6. Haben Sie mit den beiden Abgeordneten im Sinne einer raschen

Verbesserung in der Sache bereits Gespräche aufgenommen bzw. werden

Sie diesbezügliche Schritte in absehbarer Zeit unternehmen, um diesem

Anliegen der beiden Abgeordneten im Rahmen der bestehenden

Kompetenzverteilung bestmöglich entgegenzukommen?

7. Welche konkreten diesbezüglichen Normierungen auf Basis der bestehenden

Kompetenzlage können Sie sich in Entsprechung des zugrundeliegenden

Anliegens der beiden Abgeordneten vorstellen?

8. Bei welchen Tierkategorien ist Ihrer Auffassung nach eine ausreichende

Tiertransportregelung in Österreich gegeben, bei welchen nicht?

9. Warum besteht gerade im Bereich des Hundetransportes noch immer ein

Mangel, was dazu führt, daß einzelne Abgeordnete eine

Kompetenzverlagerung beantragen, während bei anderen Tiertransporten

umfassende Bestimmungen vorliegen?

10. Erachten Sie es als grundsätzlich sinnvoll, wenn der Tiertransport, der

vermutlich des öfteren auch über Bundesländergrenzen hinweg stattfindet,

entgegen der bisherigen Praxis des Tiertransportes bundesländer-

unterschiedlich geregelt werden soll, wie dies von Dr. Kostelka und Ludmilla

Parfuss beantragt wurde?

11. Sind Sie bereit, auch bei anderen Tiertransportangelegenheiten

Kompetenzabtretungen an die Länder zu akzeptieren?

12. Sind Ihnen die strengeren Regelungen für den Hundetransport aus

Deutschland bekannt?

13. Können Sie sich vorstellen, daß im Hinblick auf den Wunsch der

österreichischen Bevölkerung nach einer vorbildlichen Wahrnehmung der

Tierschutzanliegen auch in Österreich eine vergleichbare strenge Regelung

Platz greift, bzw. werden Sie diesbezügliche Schritte unternehmen?

Wenn ja, mit welchem Zeithorizont?