3342/J XX.GP

 

der Abgeordneten Wallner, Dr. Antoni

und Genossen

an den Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend behindertengerechte Adaption des BRG - Leoben

Das Bundesrealgymnasium II Leoben führt vorbildlicherweise eine integrationsklasse für

Behinderte. Für die Schule ergeben sich dadurch jedoch eine Reihe von Schwierigkeiten, die

dadurch entstehen, daß das Gebäude über keine baulichen Einrichtungen für Behinderte,

insbesondere für Rollstuhlfahrer verfügt. So fehlen im gegenständlichen Schulgebäude ein für

Rollstuhlfahrer unentbehrlicher Behindertenlift, ein Behinderten - WC sowie eine

Auffahrtsrampe vor der Schule. Dies führt dazu, daß die Mitschüler eines an einer

Muskelschwäche erkrankten und somit an den Rollstuhl gefesselten Schülers diesen jeden

Tag mehrmals mitsamt dem Rollstuhl in den 2. Stock der Schule, wo sich das Klassenzimmer

befindet tragen müssen. Dieser Zustand ist einerseits für die Schulleitung aufgrund der

Verletzungsgefahr untragbar und andererseits für den 17- jährigen behinderten Schüler

peinlich und entwürdigend.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1. Hat der Landesschulrat für Steiermark schon einen Antrag auf Errichtung baulicher

Einrichtungen für Behinderte gestellt?

2. Wenn ja, welche bauliche Maßnahmen sind im einzelnen beantragt worden und wie

hoch wären die Kosten für die Verwirklichung?

3. Welche bauliche Maßnahmen sind im Integrationsgesetz vorgesehen?

4. Sind Sie der Meinung, daß Integration für Behinderte in der Schule auch bauliche

Maßnahmen für das Gebäude vorausgesetzt?

5. Wenn ja, welche bauliche Einrichtungen für Behinderte würden Sie als unbedingt

notwendig bezeichnen?

6. Sind Sie der Meinung, daß die Hilfsbereitschaft von Lehrern und Mitschülern solche

bauliche Maßnahmen ersetzen kann?

7. Wenn ja, wie stehen Sie dann zum Problem Verletzungsgefahr?

8. Sind Ihnen gleichgeartete Fälle aus anderen Bundesländern gekannt?

9. Wenn ja, welche Lösungen ‚wurden in diesem Fall bzw. Fällen gefunden?

10. Wann kann im Fall des Bundesrealgymnasiums II Leoben mit der Fertigstellung der

behindertengerechten baulichen Maßnahmen, insbesondere mit der Inbetriebnahme

eines Behindertenliftes gerechnet werden?

 

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