3384/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Gaugg

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Witwenversorgung in der Arbeiterkammer

In einer Zeit schwerwiegender Einschnitte in die Pensionsansprüche der Arbeiter und An-

gestellten stellt sich die Frage, welche Bemühungen die Arbeiterkammer unternimmt, um im

Kreis ihrer eigenen Pensionsbezieher auf Anspruchsrücknahme hinzuwirken.

Insbesondere trifft dies auf Bezieherinnen hoher Witwenpensionen zu. Nachdem im Falle

des ehemaligen steirischen Arbeiterkammer-Präsidenten Rechberger sogar ein Rechtsstreit

vor Gericht mit dem Ziel einer Senkung vorhandener Ansprüche ausgefochten wurde, wäre

es nicht mehr und nicht weniger als ein Gebot der Gleichbehandlung, auf eine Verringerung

exorbitanter Witwenansprüche zu dringen.

Dabei fallen nicht nur bestimmte in der Öffentlichkeit bereits zu vermehrende Mutmaßun-

gen, sondern insbesondere entsprechende Äußerungen der ehemaligen Arbeiterkammer-

Präsidentin Hostasch ins Gewicht: "Die AK hat... nach wie vor "Leichen im Keller", also In-

haber von Altverträgen mit paradiesischen Ansprüchen. Acht oder neun solcher Fälle soll

es noch geben. Aber AK-Chefin Lore Hostasch sieht in ihnen kein politisches Risiko mehr:

‚Da geht es zum Teil um 90jährige Witwen früherer AK-Spitzenleute. Gespräche hat es mit

ihnen gegeben, aber es wäre unseriös, hier Druck zu machen. Wir leben in einem Rechts-

staat.‘“ (Wirtschaftswoche 11. Februar 1997)

Da dieselbe Funktionärin als Sozialministerin inzwischen eine einschneidende Pensionsre-

form zu verantworten hat, wäre es nunmehr unseriös, in dieser Angelegenheit keinen Druck

zu machen. Denn Rechtsstaat kann ja wohl nicht heißen, daß die Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer, die zur Beitragszahlung gezwungen werden Pensionseinschränkungen hin-

zunehmen haben, während gleichzeitig die jenigen Witwen, die aus den Zwangsbeiträgen

mit üppigen Pensionen versorgt werden, völlig ungeschoren aus diesem Sozial Abbau her-

vorgehen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Ge-

sundheit und Soziales nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele „Witwenpensionen“ bezahlt die AK derzeit aus?

2. Welches Ausmaß haben diese Pensionsauszahlungen pro Monat?

3. In welchem Alter stehen die Bezugsberechtigten dieser Pensionen?

4. In wie vielen Fällen übersteigt die Pensionsauszahlung das durchschnittliche Pensions-

einkommen österreichischer Arbeiter und Angestellter?

5. Welche Schritte hat die AK bereits unternommen beziehungsweise wird sie unterneh-

men, um diese Witwen zu einer Reduktion ihrer Ansprüche zu bewegen?

6. Welche Schritte wird die Sozialministerin zur Reduktion der Ansprüche unternehmen,

nachdem sie federführend in einer Pensionsreform war, die für Arbeitnehmerinnen und Ar-

beitnehmer zu Reduktionen geführt hat?