3405/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen an den

Bundesminister für Inneres betreffend dessen bis heute

meritorisch nicht erledigte Beantwortung der schriftlichen

parlamentarischen Anfrage der Abg. Mag. Ewald Stadler

und Kollegen vom 27. Februar 1997 zu 2054/J.

Der Bundesminister für Inneres führte in seiner schriftlichen Anfragebeantwortung

vom 14. April 1997 zu 1970 AB aus:

,,Dipl.-Vw. Mag. DDr. Stephan Tull hat mit Schreiben vom 20.

Februar 1997 eine diesbezügliche Beschwerde an die Bundespoli-

zeidirektion Wien, Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medien-

rechtsangelegenheiten, gerichtete und um Abhilfe ersucht.

Es kommt zunächst dieser Behörde zu, diese Eingabe dem Gesetz

entsprechend zu behandeln, den Sachverhalt (in ihrer Funktion

als Sicherheitsdirektion für Wien) einer vereinsrechtlichen

Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls die erforderlichen

Maßnahmen zu ergreifen.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Inneres daher

folgende

Anfrage:

1.) Hat die zuständige Behörde die angeführte Beschwerde dem Gesetz entsprechend

behandelt und den Sachverhalt einer vereinsrechtlichen Prüfung unterzogen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

2.) Sind Sie bereit, den Sachverhalt in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung

darzustellen?

Wenn nein, warum nicht?