3405/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend dessen bis heute
meritorisch nicht erledigte Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage der Abg. Mag. Ewald Stadler
und Kollegen vom 27. Februar 1997 zu 2054/J.
Der Bundesminister für Inneres führte in seiner schriftlichen Anfragebeantwortung
vom 14. April 1997 zu 1970 AB aus:
,,Dipl.-Vw. Mag. DDr. Stephan Tull hat mit Schreiben vom 20.
Februar 1997 eine diesbezügliche Beschwerde an die Bundespoli-
zeidirektion Wien, Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medien-
rechtsangelegenheiten, gerichtete und um Abhilfe ersucht.
Es kommt zunächst dieser Behörde zu, diese Eingabe dem Gesetz
entsprechend zu behandeln, den Sachverhalt (in ihrer Funktion
als Sicherheitsdirektion für Wien) einer vereinsrechtlichen
Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls die erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Inneres daher
folgende
Anfrage:
1.) Hat die zuständige Behörde die angeführte Beschwerde dem Gesetz entsprechend
behandelt und den Sachverhalt einer vereinsrechtlichen Prüfung unterzogen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
2.) Sind Sie bereit, den Sachverhalt in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung
darzustellen?
Wenn nein, warum nicht?