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der Abgeordneten Herbert Scheibner, Ute Apfelbeck, Mag. Herbert Haupt, Dipl. Ing.

Leopold Schöggl und Kollegen

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Einsätze des Bundesheeres gemäß Wehrgesetz § 2

 

Das Bundesheer leistet, auf Basis des Art. 79 B-VG und des § 2. (1) WG, seit Jahren

sogenannte 'Assistenzeinsätze'. Die vom Bundesheer dabei vollbrachten Leistungen sind

beachtlich. So steht das Bundesheer regelmäßig zur Bekämpfung von Borkenkäferplagen, bei

Überschwemmungskatastrophen, Murenabgängen, Zugsunfällen der ÖBB (z.B. in Melk,

Wien-Hütteldorf und in Vorarlberg), bei Schneeräumungen, bei KFZ-Bergungen (z.B.

Südautobahn), Rettungsflügen bei Bergunfällen, zur Bergung von Großvieh und nicht zuletzt

bei der Vorbereitung von Skipisten (z.B. Streif) im Einsatz.

 

Dabei stellt sich die Frage, wie hoch der Aufwand zur Erfüllung der gestellten Aufgaben war,

beziehungsweise welchen volkswirtschaftlichen Wert diese Einsätze darstellen. Dies nicht

zuletzt deswegen, da das Bundesheer in letzter Zeit wieder heftiger Kritik ausgesetzt ist, und

einigen Einheiten und Verbänden des Bundesheeres (z.B.: Panzergrenadierbrigaden), die

maßgeblich an solchen Einsätzen beteiligt waren, eine öffentliche Präsentation im Rahmen

einer Parade zu den Jubiläumsfeierlichkeiten anläßlich des 40jährigen Bestehens des

Bundesheeres, von der Regierung, verweigert wurde.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Landesverteidigung folgende

 

Anfrage:

 

1) Wieviele 'Assistenzeinsätze' gemäß Wehrgesetz § 2. (1) lit b. hat das Bundesheer in den

letzten drei Jahren durchgeführt?

 

2) Wieviele dieser 'Assistenzeinsätze' waren Einsätze zur Hilfeleistung bei

Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges gemäß Wehrgesetz §

2. (1) lit. c.?

 

3) Wie hoch war dabei der personelle Aufwand?

 

4) Wie hoch war dabei der materielle Aufwand?

 

5) Wurden bei diesen Einsätzen neben Heeresangehörigen auch Zivildiener eingesetzt?

5a) Wenn nein, warum nicht?

 

6) Welche Kosten, in personeller und materieller Hinsicht. sind dem Bundesheer entstanden?

6a) Wurden die, dem Bundesheer entstandenen, Kosten von den jeweiligen Behörden und

Organen des Bundes. der Länder und Gemeinden zur Gänze abgedeckt?

6b) Wenn nein, warum nicht?

6c) Wurden die Kosten nur teilweise abgedeckt?

6d) Wenn ja, wie begründen Sie das?

 

7) Gibt es Berechnungen oder Schätzungen welchen volkswirtschaftlichen Wert diese

Einsätze haben?

7a) Wenn ja, gibt es eine Gegenüberstellung zu den Kosten, die entstanden wären, hätten

private Dienste beziehungsweise hauptberufliche Bedienstete des BMI diese Einsätze

erledigt?