3423/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haigermoser und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend eine gegen das Bundesvergabegesetz verstoßende Auftragsvergabe durch die
Bundesimmobiliengesellschaft
Der Neu- und Umbau des Sicherheitszentrums Klagenfurt wird von der
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages durchgeführt.
Als Bauträger und Projektleiter für die BIG wurde vertraglich Herr DI Wendl bestellt, der in
dieser Funktion auch Ausschreibungen für einzelne Bauleistungen durchzuführen hatte.
Der Senat 2 des Bundesvergabeamtes hat nun in seinem Bescheid vom 17. September 1997,
GZ: F-7/97— 7, festgestellt, daß angesichts der geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens von
213 Millionen Schilling das Bundesvergabegesetz anzuwenden ist und die BIG aufgrund der
gewählten Konstruktion der Vergabe sowohl öffentlicher Auftraggeber als auch vergebende
Stelle dieser Ausschreibung ist. Im Rahmen der Ausschreibung wurde allerdings der Zuschlag
nicht dem Bestbieter, nämlich der FA. Ing. Walter Haslinger, erteilt.
Dieser Bescheid gibt nun zwar der Fa. Haslinger recht, jedoch wird dadurch weder die
gesetzwidrige Auftragsvergabe rückgängig gemacht noch der für die Fa. Haslinger
eingetretene Schaden (Kosten der Anbotserstellung sowie entgangener Gewinn) ersetzt. Ganz
abgesehen davon erwachsen der BIG, auch ohne Berücksichtigung einer allfälligen
Schadenersatzklage, höhere Baukosten als nötig gewesen wäre.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten die nachstehende
ANFRAGE
1. Wie konnte es zu der oben beschriebenen rechtswidrigen Auftragsvergabe kommen?
2. Wer trägt dafür die Verantwortung?
3. In welcher Form werden Sie dafür Sorge tragen, daß der durch die gesetzwidrige
Auftragsvergabe eingetretene Schaden für die Fa. Haslinger und die BIG wieder
gutgemacht wird?
4. Welche Schritte werden Sie setzen, um in Zukunft solche Fehler im Rahmen Ihres
Verantwortungsbereiches zu vermeiden?