3442/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten DDr.Niederwieser, Mag. Guggenberger, Mag. Wurm, Brigitte Tegischer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Nebentätigkeiten von Bediensteten der Universitätskliniken
Im Zusammenhang mit der Übernahme einer privaten Klinik durch die Tiroler Landes -
Krankenanstalten AG. wurde auch öffentlich die Frage releviert, ob es zulässig sein soll, daß
Bedienstete der Med. Fakultät der Universität gleichzeitig in einem privaten Konkurrenzun-
ternehmen tätig sind. So wird etwa in der TT vom 6.12.97 der ehemalige Gesundheitslandes-
rat Dr. Greiderer (SP) mit der Aussage zitiert, daß es wohl nicht sein könne, daß die
Universitätsklinik die ‚teure Medizin“ machen dürfe und die „lukrative Medizin“ die Privat-
klinik (mit teilweise denselben Ärzten) und ein Vertreter des privaten Ärztekonsortiums
schreibt in derselben Ausgabe, u.a. ist die Frage zu stellen, ob die TJLAK den Auftrag hat,
mit öffentlichen Geldern die Voraussetzungen für Nebengeschäfte ihrer Klinikärzte zu finan-
zieren.“.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage
1. Unterliegen auch Nebenbeschäftigungen von Universitätsangehörigen nach dem
Dienstrecht generell einer Genehmigungs- oder Meldepflicht ( § 56 BDG )?
2. Wer genehmigt Nebenbeschäftigungen des ärztlichen Personals einer Universitätsklinik?
3. Wieviele Nebenbeschäftigungen von Angehörigen von Universitätskliniken sind an den
einzelnen medizinischen Fakultäten in Österreich derzeit gemeldet?
4. Wurden Nebenbeschäftigungen auch untersagt, weil sie in einem faktischen Konkurren-
zunternehmen erfolgen und dadurch die Vermutung einer Befangenheit oder der Gefähr-
dung dienstlicher Interessen anzunehmen war?
5. Wenn nein, halten Sie eine solche Konkurrenzierung durch eigene Mitarbeiter für richtig?
6. Sind gesetzliche Änderungen erforderlich, um dies untersagen zu können?
7. Wenn ja, werden Sie in diesem Sinne eine Änderung des Dienstrechtes vorschlagen ?