3444/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten DDr.Niederwieser, Mag. Guggenberger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Nicht - Dienstausübung an der Univ. Augenklinik Innsbruck

An der Universitätsklinik für Augenheilkunde der Universität Innsbruck ist der Ao. Univ.

Professor Dr. M. Z. beschäftigt, über den fallweise in den Medien wegen „neuer" Operations—

methoden berichtet wird. Auch „Informationsabende“ des Genannten über die Beseitigung

von Augenkrankheiten bzw. -fehlern werden in den Medien angekündigt, sodaß auf gewisse

Aktivitäten geschlossen werden kann.

Allerdings finden diese Operationen bzw. Informationsveranstaltungen nicht an der Dienst-

stelle Augenklinik Innsbruck, sondern in einem Sanatorium in Rum statt.

Der Grund liegt dem Vernehmen nach darin, daß sich der betreffende Bundesbedienstete seit

längerer Zeit möglicherweise im Krankenstand befindet oder jedenfalls seit Sommer 1994

nicht an der Dienststelle anwesend sein soll.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister

für Wissenschaft und Verkehr folgende

Anfrage

1. Seit wann ist der genannte Ao. Professor von seiner Dienststelle an der Universitätsklinik

für Augenheilkunde in Innsbruck abwesend?

2. Wie begründet der Genannte seine Abwesenheit?

3. Wie beurteilt sein unmittelbarer Dienstvorgesetzer diese Gründe?

4. Wie beurteilt der Dekan der med. Fakultät diese Gründe ?

5. Wie beurteilt das Bundesministerium die Begründung für die Abwesenheit?

6. Erhielt der Genannte im Zeitraum seit seiner Abwesenheit vom Dienst Bezüge und wenn

ja, für welche Zeiten und in welcher Gesamthöhe?

7. Ist in dieser Sache ein Disziplinarverfahren anhängig und wenn ja, wie ist der aktuelle

Stand?

8. Welche Möglichkeiten einer für alle Seiten akzeptablen Lösung sehen Sie?