3444/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten DDr.Niederwieser, Mag. Guggenberger
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Nicht - Dienstausübung an der Univ. Augenklinik Innsbruck
An der Universitätsklinik für Augenheilkunde der Universität Innsbruck ist der Ao. Univ.
Professor Dr. M. Z. beschäftigt, über den fallweise in den Medien wegen „neuer" Operations—
methoden berichtet wird. Auch „Informationsabende“ des Genannten über die Beseitigung
von Augenkrankheiten bzw. -fehlern werden in den Medien angekündigt, sodaß auf gewisse
Aktivitäten geschlossen werden kann.
Allerdings finden diese Operationen bzw. Informationsveranstaltungen nicht an der Dienst-
stelle Augenklinik Innsbruck, sondern in einem Sanatorium in Rum statt.
Der Grund liegt dem Vernehmen nach darin, daß sich der betreffende Bundesbedienstete seit
längerer Zeit möglicherweise im Krankenstand befindet oder jedenfalls seit Sommer 1994
nicht an der Dienststelle anwesend sein soll.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage
1. Seit wann ist der genannte Ao. Professor von seiner Dienststelle an der Universitätsklinik
für Augenheilkunde in Innsbruck abwesend?
2. Wie begründet der Genannte seine Abwesenheit?
3. Wie beurteilt sein unmittelbarer Dienstvorgesetzer diese Gründe?
4. Wie beurteilt der Dekan der med. Fakultät diese Gründe ?
5. Wie beurteilt das Bundesministerium die Begründung für die Abwesenheit?
6. Erhielt der Genannte im Zeitraum seit seiner Abwesenheit vom Dienst Bezüge und wenn
ja, für welche Zeiten und in welcher Gesamthöhe?
7. Ist in dieser Sache ein Disziplinarverfahren anhängig und wenn ja, wie ist der aktuelle
Stand?
8. Welche Möglichkeiten einer für alle Seiten akzeptablen Lösung sehen Sie?