3489/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend geplante Umwandlung der Bundesmuseen in „Anstalten“
Am 8. April 1977 war in der Tageszeitung „Der Standard“ zu lesen, daß nach den
Vorstellungen von Sektionsleiter Rudolf Wran die Bundesmuseen die Rechtsform einer
„Anstalt“ bekommen und damit die volle Eigenständigkeit erlangen sollen. Weiters war in
diesem Artikel zu lesen, daß weiterhin eine Alimentationspflicht des Staates gegeben sein
sollte, und daß die geplante Autonomie auf Freiwilligkeit seitens der Häuser beruhen sollte.
Als offene Fragen wurden in diesem Artikel lediglich zwei genannt, nämlich ob die
Kunstschätze künftig versichert werden müssen und ob dem künstlerischen Direktor ein
zweiter Geschäftsführer zur Seite gestellt werden soll.
Am 18. November 1997 berichtete die Tageszeitung „Die Presse“ darüber, daß der
Ministerialentwurf für die Ausgliederung der Bundesmuseen fertig sei. Die Bundesmuseen
sollen in wissenschaftliche Anstalten umgewandelt werden, war in diesem Artikel zu lesen
und weiter:
Die bestehenden Personalverträge bleiben unangetastet, Neueintretende werden
„gewöhnliche“ Angestellte, das heißt: Die Pragmatisierung würde wegfallen. Die
Direktoren bekommen kaufmännische Geschäftsführer zur Seite gestellt. Die
Staatshaftung für die Kunstschätze soll bleiben; gäbe es diese nicht, müßten die
Museen gewaltige Versicherungsprämien aufbringen, was insbesondere Verleihungen,
Ausstellungen unmöglich machen würde. Die Erhaltung der Bausubstanz könnte, wie
es heißt, in die Kompetenz der einzelnen Museen verlagert werden. Diese bleiben
aber in Staatsbesitz.
Im Widerspruch zu diesem Presseartikel stehen Aussagen des Kultursprechers der ÖVP,
Franz Morak, der am Rande einer Vorbesprechung für einen Kulturausschuß, der sich mit
der geplanten Umstrukturierung der Museen beschäftigen soll, erklärte, daß es noch keinen
fertigen ministerialentwurf gäbe und noch alles offen sei. Morak erklärte auch, daß es sich
beim in der „Presse“ zitierten Papier um Wünsche der Beamten handle.
In der Öffentlichkeit ist, abgesehen von diesen beiden Pressemeldungen noch völlig
unbekannt, wie nun tatsächlich die Umstrukturierung der Museen vor sich gehen soll. In
anderen Ländern, wie etwa den Niederlanden, hat es dazu eine mehrjährige öffentliche
Debatte gegeben, in der alle wesentlichen Fragen über Zwischenberichte der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht wurden. Hierzulande spielt sich alles hinter verschlossenen Türen ab,
denn es existieren offensichtlich Entwürfe, die aber nicht dem Parlament zur Kenntnis
gebracht werden, sondern ausgewählten
Journalisten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Gibt es, wie die Tageszeitung „Die Presse“ am 18. November 1997 berichtete einen
Ministerialentwurf? Wenn ja: Warum wurde er den Parlamentariern noch nicht
zugestellt? Wenn nein: Worum handelt es sich bei diesem offensichtlich vorhandenen
Papier?
2) Wer sind die Verfasserinnen dieses in der „Presse“ zitierten Papiers? Wer hat daran
mitgearbeitet?
3) Wird es in nächster Zeit einen Bericht über den derzeitigen Diskussionsstand (gelöste
Probleme, noch offene Fragen) zur Umstrukturierung der Bundesmuseen geben? Wenn
ja: Wann ist damit zu rechnen? Wenn nein: Warum wird es keinen geben?
4) Wer hat der Tageszeitung „Die Presse“ den „Ministerialentwurf“ übermittelt? Erfolgte
dies im Auftrag der Ministerin? Wenn nein: In wessen Auftrag erfolgte die
Übermittlung?
Wie sieht der augenblickliche Diskussionsstand in folgenden Fragen aus, welche
Alternativen werden derzeit diskutiert:
5) Ist seitens des Ministeriums daran gedacht, die Museen zu „Anstalten“ zu machen,
d.h. sie in der Rechtsform „Anstalt“ auszugliedern?
6) In Großbritannien wurden die Sammlungen sogenannten ‚Trusts“ übereignet, in den
Niederlanden blieben sie in Staatsbesitz. Werden die Sammlungen der Bundesmuseen
im Staatsbesitz bleiben oder werden sie in die Eigentümerschaft der jeweiligen Anstalt
oder anderen Rechtsform übergehen?
7) Wer wird in Zukunft Eigentümer der Gebäude sein, der Staat oder die Anstalt (bzw.
eine andere Rechtsform)?
8) Wenn die Gebäude in Staatsbesitz bleiben: Wer wird sie verwalten und werden die
Museen dafür Miete bezahlen müssen wie das etwa in den Niederlanden der Fall ist?
9) Wem werden jene Sammlungsgegenstände gehören, die die Museen nach ihre Anstalts-
Werdung (bzw. in einer anderen Rechtsform) erwerben? Gehen sie in den Besitz des
Staates über oder gehören sie der Anstalt (bzw. eine andere Rechtsform)?
10) Werden die Museen in Zukunft als Anstalt (bzw. als andere Rechtsform)
Sammlungsgegenstände veräußern dürfen? Wenn ja: Unter welchen Bedingungen?
11) Derzeit sind in der Regel die Sammlungen nicht versichert oder jedenfalls weit unter
ihrem Wert. Wie wird das sein, wenn die Museen
zu Anstalten geworden sind?
12) Wird es weiterhin eine ministerielle Verantwortung für die Museen geben bzw. werden
die Museen weiterhin der parlamentarischen Kontrolle unterliegen?
13) Was wird mit den bestehenden Personalverträgen passieren? Bleiben sie, wie „Die
Presse“ berichtete „unangetastet“?
14) Wie werden Neueintretende behandelt werden? Werden sie „gewöhnliche“ Angestellte
sein oder wieder Beamte werden?