3489/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend geplante Umwandlung der Bundesmuseen in „Anstalten“

Am 8. April 1977 war in der Tageszeitung „Der Standard“ zu lesen, daß nach den

Vorstellungen von Sektionsleiter Rudolf Wran die Bundesmuseen die Rechtsform einer

„Anstalt“ bekommen und damit die volle Eigenständigkeit erlangen sollen. Weiters war in

diesem Artikel zu lesen, daß weiterhin eine Alimentationspflicht des Staates gegeben sein

sollte, und daß die geplante Autonomie auf Freiwilligkeit seitens der Häuser beruhen sollte.

Als offene Fragen wurden in diesem Artikel lediglich zwei genannt, nämlich ob die

Kunstschätze künftig versichert werden müssen und ob dem künstlerischen Direktor ein

zweiter Geschäftsführer zur Seite gestellt werden soll.

Am 18. November 1997 berichtete die Tageszeitung „Die Presse“ darüber, daß der

Ministerialentwurf für die Ausgliederung der Bundesmuseen fertig sei. Die Bundesmuseen

sollen in wissenschaftliche Anstalten umgewandelt werden, war in diesem Artikel zu lesen

und weiter:

Die bestehenden Personalverträge bleiben unangetastet, Neueintretende werden

„gewöhnliche“ Angestellte, das heißt: Die Pragmatisierung würde wegfallen. Die

Direktoren bekommen kaufmännische Geschäftsführer zur Seite gestellt. Die

Staatshaftung für die Kunstschätze soll bleiben; gäbe es diese nicht, müßten die

Museen gewaltige Versicherungsprämien aufbringen, was insbesondere Verleihungen,

Ausstellungen unmöglich machen würde. Die Erhaltung der Bausubstanz könnte, wie

es heißt, in die Kompetenz der einzelnen Museen verlagert werden. Diese bleiben

aber in Staatsbesitz.

Im Widerspruch zu diesem Presseartikel stehen Aussagen des Kultursprechers der ÖVP,

Franz Morak, der am Rande einer Vorbesprechung für einen Kulturausschuß, der sich mit

der geplanten Umstrukturierung der Museen beschäftigen soll, erklärte, daß es noch keinen

fertigen ministerialentwurf gäbe und noch alles offen sei. Morak erklärte auch, daß es sich

beim in der „Presse“ zitierten Papier um Wünsche der Beamten handle.

In der Öffentlichkeit ist, abgesehen von diesen beiden Pressemeldungen noch völlig

unbekannt, wie nun tatsächlich die Umstrukturierung der Museen vor sich gehen soll. In

anderen Ländern, wie etwa den Niederlanden, hat es dazu eine mehrjährige öffentliche

Debatte gegeben, in der alle wesentlichen Fragen über Zwischenberichte der Öffentlichkeit

zugänglich gemacht wurden. Hierzulande spielt sich alles hinter verschlossenen Türen ab,

denn es existieren offensichtlich Entwürfe, die aber nicht dem Parlament zur Kenntnis

gebracht werden, sondern ausgewählten Journalisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Gibt es, wie die Tageszeitung „Die Presse“ am 18. November 1997 berichtete einen

Ministerialentwurf? Wenn ja: Warum wurde er den Parlamentariern noch nicht

zugestellt? Wenn nein: Worum handelt es sich bei diesem offensichtlich vorhandenen

Papier?

2) Wer sind die Verfasserinnen dieses in der „Presse“ zitierten Papiers? Wer hat daran

mitgearbeitet?

3) Wird es in nächster Zeit einen Bericht über den derzeitigen Diskussionsstand (gelöste

Probleme, noch offene Fragen) zur Umstrukturierung der Bundesmuseen geben? Wenn

ja: Wann ist damit zu rechnen? Wenn nein: Warum wird es keinen geben?

4) Wer hat der Tageszeitung „Die Presse“ den „Ministerialentwurf“ übermittelt? Erfolgte

dies im Auftrag der Ministerin? Wenn nein: In wessen Auftrag erfolgte die

Übermittlung?

Wie sieht der augenblickliche Diskussionsstand in folgenden Fragen aus, welche

Alternativen werden derzeit diskutiert:

5) Ist seitens des Ministeriums daran gedacht, die Museen zu „Anstalten“ zu machen,

d.h. sie in der Rechtsform „Anstalt“ auszugliedern?

6) In Großbritannien wurden die Sammlungen sogenannten ‚Trusts“ übereignet, in den

Niederlanden blieben sie in Staatsbesitz. Werden die Sammlungen der Bundesmuseen

im Staatsbesitz bleiben oder werden sie in die Eigentümerschaft der jeweiligen Anstalt

oder anderen Rechtsform übergehen?

7) Wer wird in Zukunft Eigentümer der Gebäude sein, der Staat oder die Anstalt (bzw.

eine andere Rechtsform)?

8) Wenn die Gebäude in Staatsbesitz bleiben: Wer wird sie verwalten und werden die

Museen dafür Miete bezahlen müssen wie das etwa in den Niederlanden der Fall ist?

9) Wem werden jene Sammlungsgegenstände gehören, die die Museen nach ihre Anstalts-

Werdung (bzw. in einer anderen Rechtsform) erwerben? Gehen sie in den Besitz des

Staates über oder gehören sie der Anstalt (bzw. eine andere Rechtsform)?

10) Werden die Museen in Zukunft als Anstalt (bzw. als andere Rechtsform)

Sammlungsgegenstände veräußern dürfen? Wenn ja: Unter welchen Bedingungen?

11) Derzeit sind in der Regel die Sammlungen nicht versichert oder jedenfalls weit unter

ihrem Wert. Wie wird das sein, wenn die Museen zu Anstalten geworden sind?

12) Wird es weiterhin eine ministerielle Verantwortung für die Museen geben bzw. werden

die Museen weiterhin der parlamentarischen Kontrolle unterliegen?

13) Was wird mit den bestehenden Personalverträgen passieren? Bleiben sie, wie „Die

Presse“ berichtete „unangetastet“?

14) Wie werden Neueintretende behandelt werden? Werden sie „gewöhnliche“ Angestellte

sein oder wieder Beamte werden?