3498/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend demokratiefeindliche Gesinnung des Polizeidirektors Dr. Schweiger

Am 24. Oktober 1997 fand auf dem Mozart-Platz in Salzburg eine Großkundgebung

der Freiheitlichen statt. Etwa 200 Meter vom Veranstaltungsort entfernt führte ein Polizeibe-

amter Ermittlungen gegen einen kriminellen ausländischen Verdächtigen durch.

Der betreffende Polizeibeamte wurde vom nunmehrigen Chef der Abt. 1 der BPD Salz-

burg, Mag. Kitzmantel, einem engen Vertrauten des Polizeidirektors Dr. Schweiger, entdeckt

und von diesem in der irrigen Annahme, der amtshandelnde Polizist nähme an der FPO-

Kundgebung teil, aufgefordert, sofort die Innenstadt zu verlassen.

In weiterer Folge fand u .a. wegen dieses Vorfalls ein Gespräch des Bundespolizeidirek

tors Dr. Schweiger mit dem betreffenden Polizeibeamten statt, an dem mehrere weitere

Polizeibeamte teilnahmen. Im Zuge dieses Gespräches äußerte sich Dr. Schweiger vor Zeugen

wie folgt:

Ich will nicht, daß Mitarbeiter dieses Hauses dienstlich oder privat

(sic!) bei einer FPÖ-Veranstaltung gesehen werden. Im übrigen tun

mir alle Leute leid, die dorthin gehen!"

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie als zustän-

digen Bundesminister nachstehende

Anfrage:

1.) Gibt es in Ihrem Ressortbereich ein Verbot, wonach Mitarbeiter Ihres Hauses als

Privatleute an Parteiveranstaltungen nicht teilnehmen dürfen?

2.) Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Anordnung des Polizeidirektors Dr. Schweiger,

wonach Mitarbeiter der BPD Salzburg weder dienstlich noch privat an einer FPÖ-

Veranstaltung teilnehmen dürfen?

3.) Bezieht sich ein derartiges Verbot ausschließlich auf FPÖ-Veranstaltungen oder sind

hiervon auch Veranstaltungen anderer Parteien erfaßt? Diesfalls ersuchen die

unterfertigten Abgeordneten um Mitteilung, um welche weiteren Parteien es sich

handelt.

4.) Wie verträgt sich die demokratiefeindliche Anordnung des Polizeidirektors Dr. Schwei-

ger mit dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrecht auf Versammlungs-

freiheit?

5.) Ist die demokratiefeindliche Gesinnung des Polizeidirektors Dr. Schweiger bezeichnend

für die Einstellung Ihrer leitenden Beamten oder handelt es sich hierbei um eine

bedenkliche antipluralistische, antidemokratische und autoritäre Gesinnung eines

einzelnen übereifrigen Beamten Ihres Ressorts?

6.) Sind Ihnen oder Ihrem Ministerium die demokratiefeindlichen und bürgerrechtswidrigen

Anordnungen des Polizeidirektors Dr. Schweiger bekannt? — wenn ja, seit wann und in

welcher Weise wurde durch Ihr Ressort darauf reagiert?

7.) Wie werden Sie künftig gewährleisten, daß die Beamten Ihres Ressorts auch dann in den

vollen Genuß ihrer Grund- und Freiheitsrechte kommen, wenn ihnen jemand mit der

Gesinnung des Dr. Schweiger vorgesetzt ist?