3498/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend demokratiefeindliche Gesinnung des Polizeidirektors Dr. Schweiger
Am 24. Oktober 1997 fand auf dem Mozart-Platz in Salzburg eine Großkundgebung
der Freiheitlichen statt. Etwa 200 Meter vom Veranstaltungsort entfernt führte ein Polizeibe-
amter Ermittlungen gegen einen kriminellen ausländischen Verdächtigen durch.
Der betreffende Polizeibeamte wurde vom nunmehrigen Chef der Abt. 1 der BPD Salz-
burg, Mag. Kitzmantel, einem engen Vertrauten des Polizeidirektors Dr. Schweiger, entdeckt
und von diesem in der irrigen Annahme, der amtshandelnde Polizist nähme an der FPO-
Kundgebung teil, aufgefordert, sofort die Innenstadt zu verlassen.
In weiterer Folge fand u .a. wegen dieses Vorfalls ein Gespräch des Bundespolizeidirek
tors Dr. Schweiger mit dem betreffenden Polizeibeamten statt, an dem mehrere weitere
Polizeibeamte teilnahmen. Im Zuge dieses Gespräches äußerte sich Dr. Schweiger vor Zeugen
wie folgt:
Ich will nicht, daß Mitarbeiter dieses Hauses dienstlich oder privat
(sic!) bei einer FPÖ-Veranstaltung gesehen werden. Im übrigen tun
mir alle Leute leid, die dorthin gehen!"
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie als zustän-
digen Bundesminister nachstehende
Anfrage:
1.) Gibt es in Ihrem Ressortbereich ein Verbot, wonach Mitarbeiter Ihres Hauses als
Privatleute an Parteiveranstaltungen nicht teilnehmen dürfen?
2.) Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Anordnung des Polizeidirektors Dr. Schweiger,
wonach Mitarbeiter der BPD Salzburg weder dienstlich noch privat an einer FPÖ-
Veranstaltung teilnehmen dürfen?
3.) Bezieht sich ein derartiges Verbot ausschließlich auf FPÖ-Veranstaltungen oder sind
hiervon auch Veranstaltungen anderer Parteien erfaßt? Diesfalls ersuchen die
unterfertigten Abgeordneten um Mitteilung, um welche weiteren Parteien es sich
handelt.
4.) Wie verträgt sich die demokratiefeindliche Anordnung des Polizeidirektors Dr. Schwei-
ger mit dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrecht auf Versammlungs-
freiheit?
5.) Ist die demokratiefeindliche Gesinnung des Polizeidirektors Dr. Schweiger bezeichnend
für die Einstellung Ihrer leitenden Beamten oder handelt es sich hierbei um eine
bedenkliche antipluralistische, antidemokratische und autoritäre Gesinnung eines
einzelnen übereifrigen Beamten Ihres Ressorts?
6.) Sind Ihnen oder Ihrem Ministerium die demokratiefeindlichen und bürgerrechtswidrigen
Anordnungen des Polizeidirektors Dr. Schweiger bekannt? — wenn ja, seit wann und in
welcher Weise wurde durch Ihr Ressort darauf reagiert?
7.) Wie werden Sie künftig gewährleisten, daß die Beamten Ihres Ressorts auch dann in den
vollen Genuß ihrer Grund- und Freiheitsrechte kommen, wenn ihnen jemand mit der
Gesinnung des Dr. Schweiger vorgesetzt ist?