3501/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend Absenkung der Telefonkosten des Rechnungshofes durch Telefonliberalisierung

Mit 1. Jänner 1998 ist das Monopol der Post auch im Bereich der Festnetz-Telefonie

gefallen. Einzelne Anbieter bieten schon jetzt oder jedenfalls in wenigen Wochen für

Kunden mit mindestens 15 Amtsleitungen Anschlüsse an und behaupten wesentlich billigere

Tarife als die Post zu haben. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter als der Post könnte,

wenn die Ankündigungen der Postkonkurrenten zutreffen, also zu wesentlichen

Einsparungen bei den Telefonkosten in der öffentlichen Verwaltung führen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Wieviele Amtsleitungen hat der Rechnungshof?

2) Wenn es mehr als 15 Amtsleitungen hat: Hat der Rechnungshof nach der Liberalisierung

schon Angebote von allen am Markt befindlichen Anbietern (Post, UTA etc.)

eingeholt, um einen Preisvergleich zu haben?

3) Wenn ja: Würde ein Wechsel zu einem anderen Anbieter als der Post eine Einsparung

für den Rechnungshof bedeuten? Wie hoch würde diese voraussichtlich im

Monatsschnitt sein? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent!)

4) Wie hoch sind derzeit die Telefonkosten des Rechnungshofes im Monatsschnitt?

5) Hat der Rechnungshof betreffend Telefonkosten derzeit Sonderkonditionen bei der Post?

6) Wenn ein Wechsel Einsparungen bringen würde: Wird der Rechnungshof zu einem

anderen Anbieter wechseln? Wenn nicht: Warum nicht?

7) Wenn der Rechnungshof noch keine Angebote eingeholt hat: Warum nicht? Kommt das

nicht einer potentiellen Verschwendung von Steuergeldern gleich?

8) Wird Sie sich dafür einsetzen, daß die gesamte Bundesverwaltung gemeinsam an alle

Anbieter herantritt, im eine Paketlösung zu Sonderkonditionen auszuhandeln?