3516/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales

betreffend extramurale CT-Versorgung in der Region Steyr

In Oberösterreich sind die Computertomographiegeräte derzeit im Großraum Linz

konzentriert. Die Region Steyr mit ca. 150.000 Einwohnern besitzt keine einzige

extramurale Einrichtung auf dem Gebiet der CT-Diagnostik. Der einzige Computer-

tomograph dieser Region befindet sich im Landeskrankenhaus Steyr. Dieses Gerät ist mit

ca. 16.000 Untersuchungen jährlich ausgelastet, die durchschnittliche Wartezeit für

amubulante Patienten beträgt ca. 5 Arbeitstage.

Im Großgeräteplan 1996 wurden Planungsrichtwerte aufgestellt, wobei für Untersuchungen

mit CT-Verfahren ein Erreichbarkeitsrichtwert von 30 Minuten und ein Einwohnerrichtwert

von 38.000 bis 58.000 pro CTGerät festgelegt werden.

Im Zuge der Revision des Großgeräteplanes 1996 wurde eine Stellungnahme des

Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen (ÖBIG) eingeholt. In dieser

Stellungnahme wurde unter Zugrundelegung der Planungsrichtwerte empfohlen, in der

Region Steyr im extramuralen Bereich ein CT-Gerät aufzustellen.

Der Oberösterreichische Landessanitätsrat erteilte deshalb zwei Ärzten in Steyr die

Errichtungsbewilligung für ein Institut für Computertomographie. Trotz dieses positiven

Bescheides verweigert die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse dem neuen Steyrer

Institut einen Kassenvertrag.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Wie ist Ihrer Meinung die oben beschriebene Haltung der Öberösterreichischen

Gebietskrankenkasse mit dem gesundheitspolitischen Ziel, ambulante Patienten im

niedergelassenen Bereich zu versorgen und Ambulanzleistungen aus den Spitälern

auszulagern, zu vereinbaren?

2) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, daß der Großgeräteplan in Oberösterreich

umgesetzt wird?

3) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, daß das Steyrer Institut für

Computertomographie, welchem von der Landessanitätsbehörde bereichts eine

Errichtungsbewilligung erteilt wurde, einen Kassenvertrag bekommt?

4) Bis wann werden Sie diese Maßnahmen ergreifen?

5) Wieviele § 2-Kassenverträge für extramurale CT-Einlieiten sind für Oberösterreich

nach dem Großgeräteplan vorgesehen?

6) Wieviele davon sind noch nicht vergeben und warum nicht?