3600/J XX.GP

 

der Abgeordneten AUER

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend die Einziehung von Führerscheinen aufgrund der Terminnot bei

Nachschulungen.

Nach einem Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten kommt es aufgrund der

Änderung des Führerscheingesetzes zu einem starken Anstieg bei den Nachschulungen.

Betroffen davon sind vor allem Inhaber von Probeführerscheinen sowie Alkosünder.

Für die Nachschulungen ist alleine das Kuratorium für Verkehrssicherheit autorisiert,

das aufgrund der stark gestiegenen Anmeldungen jedoch nicht in der Lage ist, die

Schulungen zeitgerecht anzubieten, sodaß viele Führerscheinbesitzer aufgrund der

Rechtslage und den auszustellenden Bescheiden ihren Führerschein über Monate

verlieren.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr folgende

Anfrage

1) Wieviele Anträge auf Nachschulung konnten bisher aufgrund der Überlastung des

Kuratoriums für Verkehrssicherheit nicht rechtzeitig berücksichtigt werden?

2) Wieviele Nachschulungstermine werden derzeit für Besitzer von

Probeführerscheinen, Alkosünder und Führerscheinbesitzer ohne österreichische

Staatsbürgerschaft angeboten?

3) Wieviele Nachschulungen hat es seit dem Wirksamwerden des geänderten

Führerscheingesetzes gegeben?

4) Wie hoch sind die Kosten einer Nachschulung und müssen die Nachschulungen

ohne garantierten Nachschulungstermin im voraus bezahlt werden?

5) Ist es nach Ihrem Verständnis zulässig, geleistete Nachschulungsgebühren nicht

zurückzuerstatten, wenn aufgrund der nicht zeitgerechten Nachschulung durch das

Kuratorium für Verkehrssicherheit ein Bescheid auf Führerscheinentzug ergangen

ist und keine Möglichkeit für die Betroffenen besteht, durch den Nachweis der

Nachschulung nachträglich die Entzugsfrist von drei Monaten zu verkürzen?

6) Wieviel Exekutiveinsätze hat es bisher gegeben, um aufgrund des fehlenden

zeitgerechten Nachweises einer Nachschulung den Führerschein zu konfiszieren?

7) Laut Auskunft des Kuratoriums für Verkehrssicherheit heißt es, daß „unsere

Kurstermine für Ausländer nicht so häufig" seien und man vom großen Zulauf

„förmlich überrannt“ werde:

Kommt es bei Nachschulungen zu einer Benachteiligung von Führerscheinbesitzern

ohne österreichische Staatsbürgerschaft?

8) Welche Schritte haben Sie bisher unternommen, um zeitgerecht für ein

ausreichendes Angebot an Nachschulungskursen, die im Gesetz verstärkt

vorgesehen sind, zu sorgen?

9) Halten Sie es für richtig, daß ausschließlich das Kuratorium für Verkehrssicherheit

autorisiert ist, Nachschulungen abzuhalten?

10) Im gegenständlichen Fall wurde eine Schulungsgebühr von 6.450 Schilling

einbezahlt, ohne daß die betroffene Lenkerin, Sedina S. (19), die Nachschulung

rechtzeitig absolvieren konnte, sodaß es ihr nicht möglich war, rechtzeitig den

Nachweis einer Nachschulung zu erbringen

Welche konkreten Schritte haben Sie als Verkehrsminister bisher unternommen,

um die offensichtlichen Mängel im Vollzug des Führerscheingesetzes abzustellen?