3632/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend staatspolizeiliche Vermerke betreffend Mitglieder des Vereines AGORA

In einem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten des FPÖ-Klubs im Kärntner Landtag

wurde die Einholung eines Berichtes der Sicherheitspolizeidirektion Kärnten und der

Staatspolizei Klagenfurt betreffend die Mitglieder des Vereines AGORA, die sich für eine

Lokalradiolizenz für ein zweisprachiges Radioprogramm in Kärnten beworben haben,

gefordert. In der Begründung zu diesem Antrag führt der Klubobmann der FPÖ Dr. Strutz

unter anderem aus. ".... das Entscheidende ist, daß in dieser Bewerbergruppe eine Gruppe

vertreten ist, nämlich die Arbeitsgemeinschaft „Offenes Radio AGORA“, in der neben

deklarierten politischen Vertretern und politischen Gruppierungen auch einzelne Personen

vertreten sind, die auch die Geschäfte dieser Gruppe lenken, gegen die einzelne Vermerke

auch von seiten der Staatspolizei, des Militärischen Geheimdienstes vorliegen und von

seiten dieser Gruppierungen größte Bedenken gegen die Betreiber dieses Radios geäußert

werden".

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wurde vom Kärntner Landtag ein Bericht der Sicherheitspolizeidirektion Kärnten und

der Staatspolizei Klagenfurt betreffend die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

Offenes Radio AGORA angefordert?

2. Wenn ja, mit welcher Begründung?

3. Wenn ein derartiger Bericht angefordert wird, wird das Innenministerium einen

solchen Bericht übergeben?

4. Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage wird ein derartiger Bericht

ausgefolgt?

5. Gibt es und gab es Bedenken von seiten der Staatspolizei gegen die

Arbeitsgemeinschaft Offenes Radio AGORA?

6. Wenn ja, um welche Bedenken handelt es sich?

7. Wenn nein, wie kommt der Abgeordnete Dr. Strutz zur Feststellung, daß von seiten

der Staatspolizei Bedenken gegen die Lizenzerteilung an die Arbeitsgemeinschaft

Offenes Radio AGORA bestehen?