3632/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend staatspolizeiliche Vermerke betreffend Mitglieder des Vereines AGORA
In einem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten des FPÖ-Klubs im Kärntner Landtag
wurde die Einholung eines Berichtes der Sicherheitspolizeidirektion Kärnten und der
Staatspolizei Klagenfurt betreffend die Mitglieder des Vereines AGORA, die sich für eine
Lokalradiolizenz für ein zweisprachiges Radioprogramm in Kärnten beworben haben,
gefordert. In der Begründung zu diesem Antrag führt der Klubobmann der FPÖ Dr. Strutz
unter anderem aus. ".... das Entscheidende ist, daß in dieser Bewerbergruppe eine Gruppe
vertreten ist, nämlich die Arbeitsgemeinschaft „Offenes Radio AGORA“, in der neben
deklarierten politischen Vertretern und politischen Gruppierungen auch einzelne Personen
vertreten sind, die auch die Geschäfte dieser Gruppe lenken, gegen die einzelne Vermerke
auch von seiten der Staatspolizei, des Militärischen Geheimdienstes vorliegen und von
seiten dieser Gruppierungen größte Bedenken gegen die Betreiber dieses Radios geäußert
werden".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde vom Kärntner Landtag ein Bericht der Sicherheitspolizeidirektion Kärnten und
der Staatspolizei Klagenfurt betreffend die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
Offenes Radio AGORA angefordert?
2. Wenn ja, mit welcher Begründung?
3. Wenn ein derartiger Bericht angefordert wird, wird das Innenministerium einen
solchen Bericht übergeben?
4. Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage wird ein derartiger Bericht
ausgefolgt?
5. Gibt es und gab es Bedenken von seiten der Staatspolizei gegen die
Arbeitsgemeinschaft Offenes Radio AGORA?
6. Wenn ja, um welche Bedenken handelt es sich?
7. Wenn nein, wie kommt der Abgeordnete Dr. Strutz zur Feststellung, daß von seiten
der Staatspolizei Bedenken gegen die Lizenzerteilung an die Arbeitsgemeinschaft
Offenes Radio AGORA bestehen?