3676/J XX.GP
der Abgeordneten Äpfelbeck, Mag Haupt
und Kollegen
an den Präsidenten des Rechnungshofes
betreffend Vorabinformation der Rechnungshofausschußmitglieder durch Zusendung von
Ergebnissen über vom Rechnungshof durchgeführte Gebarungsüberprüfungen
(„Rohberichte“)
Wie Sie in Ihrer Anfragebeantwortung 3250/AB anmerken, haben Sie in Erfüllung des
Bundes -Verfassungsgesetzes und des Rechnungshofgesetzes 1948 der überprüften Stelle zur
Abgabe einer StelJungnahmc den „Rohbericht“ zu übermitteln, welche dann in den Endbericht
einfließen soll.
Bedauerlicherweise gelangen solche „Rohprüfungsergebnisse“ in die Medien, noch bevor sie
den Mitgliedern des Rechnungshofausschusses mitgeteilt werden.
Die Bekanntgabe der Rohberichte“ scheint gesetzeskonform zu erfolgen, weil im Unterschied
zum Rechnungshof die überprüfte Stelle nicht bis zur Berichterstattung ausdrücklich zur
Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des Rechnungshofes
folgende
ANFRAGE
1. Sehen Sie eine Möglichkeit, die Mitglieder des Rechnungshofausschusses vorab durch
Zusendung des "Rohberichtes" zu informieren?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
2. Besteht überhaupt in der Praxis der Bekanntgabe von „Rohberichten" durch die
überprüften Stellen Gesetzeskonformität, wo doch keine ausdrückliche Erlaubnis
existiert, und die vorzeitige Offenlegung dem Sinn und Zweck des Gesetzes
widerspricht?
3. Wie ist argumentierbar, daß der Rechnungshof zur Wahrung der Vertraulichkeit
verpflichtet ist, die jeweilige überprüfte Stelle jedoch durch das Fehlen einer
ausdrücklichen "Verschwiegenheitsverpflichtung" diese Wahrung de facto
ad absurdum führt?
4. Ist es möglich, die Abgeordneten des Rechnungshofausschusses zumindest bei
Bekanntwerden von Rohberichten in den Medien in vertraulichen Gesprächen über den
genauen Inhalt des Berichtes und den weiteren Verlauf der Endberichterstellung zu
informieren?
a) Wenn nein, welche Bestimmungen müßten auf verfassungsgesetzlicher und
einfachgesetzlicher Ebene wie geändert werden?
5. Wer hat den "Rohbericht“ zur Gebarung des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger an die Medien weitergegeben?