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der Abgeordneten Murauer und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Unregelmäßigkeiten bei der Nachbesetzung der Leitung des
Kriminalbeamteninspektorates bei der Bundespolizeidirektion Linz
Dem Erstanfrager sind Informationen zugekommen, daß es bei der Ausschreibung des Postens
für die Leitung des Kriminalbeamteninspektorates bei der Bundespolizeidirektion Linz zu
verschiedenen Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll.
Die Ausschreibung sei nicht wie gesetzlich festgelegt behördenintern, sondern österreichweit
durchgeführt worden. Neben den vier leitenden Linzer Kriminalbeamten Mj. Z.,
Mj. H., Mj. L. und Oblt. M. haben sich auch Oblt. W. von der BPD Wien und Oblt. S. aus
Wels beworben. Nach objektiv sachlichen Kriterien haben alle oö. Beamten eine bessere
Eignung für diesen Dienstposten als deren Wiener Kollege. So ist etwa Mj. Z. seit 15 Jahren
leitender Beamter,während Oblt. W. unter den Bewerbern über die kürzeste Dienstzeit in einer
leitenden Position verfügt. Bei einer Dienststellenversammlung haben sich zudem 92 % der 80
anwesenden Personen gegen die Bestellung von Herrn W. ausgesprochen. Das erscheint
besonders in Hinblick auf die anstehenden internen Strukturreformen zur verbesserten
Bekämpfung der organisierten Kriminalität problematisch, da mit massivem internen
Widerstand zu rechnen ist.
Hinzu kommt noch, daß die Bewerbung von Herrn W. erst eine Woche nach Ablauf der
Bewerbungsfrist erfolgte. Auch die Presse wurde bereits auf diese Ungereimtheiten
aufmerksam.
Polizeidirektor Dr. Stark hat dessen ungeachtet dem Bundesministerium für Inneres
Oblt. W. als für die Funktion in höchstem Maße geeignet vorgeschlagen.
In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Warum wurde die Ausschreibung entgegen dem anderslautenden Ausschreibungsgesetz
österreichweit und nicht behördenintern vorgenommen?
2. Warum wurde die Bewerbung von Oblt. W. noch berücksichtigt, obwohl sie erst
eine Woche nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgte?
3. Teilen Sie angesichts der Entscheidung der Dienststellenversammlung die
Befürchtungen, daß die unbedingt notwendige Bereitschaft zur Kooperation mit dem
Vorgesetzten gefährdet ist? Wenn nein, warum nicht?
4. Was war ausschlaggebend, daß die Entscheidung entgegen aller sachlichen Kriterien
zugunsten von Herrn W. gefallen ist?