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der Abgeordneten Murauer und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Unregelmäßigkeiten bei der Nachbesetzung der Leitung des

Kriminalbeamteninspektorates bei der Bundespolizeidirektion Linz

 

Dem Erstanfrager sind Informationen zugekommen, daß es bei der Ausschreibung des Postens

für die Leitung des Kriminalbeamteninspektorates bei der Bundespolizeidirektion Linz zu

verschiedenen Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll.

Die Ausschreibung sei nicht wie gesetzlich festgelegt behördenintern, sondern österreichweit

durchgeführt worden. Neben den vier leitenden Linzer Kriminalbeamten Mj. Z.,

Mj. H., Mj. L. und Oblt. M. haben sich auch Oblt. W. von der BPD Wien und Oblt. S. aus

Wels beworben. Nach objektiv sachlichen Kriterien haben alle oö. Beamten eine bessere

Eignung für diesen Dienstposten als deren Wiener Kollege. So ist etwa Mj. Z. seit 15 Jahren

leitender Beamter,während Oblt. W. unter den Bewerbern über die kürzeste Dienstzeit in einer

leitenden Position verfügt. Bei einer Dienststellenversammlung haben sich zudem 92 % der 80

anwesenden Personen gegen die Bestellung von Herrn W. ausgesprochen. Das erscheint

besonders in Hinblick auf die anstehenden internen Strukturreformen zur verbesserten

Bekämpfung der organisierten Kriminalität problematisch, da mit massivem internen

Widerstand zu rechnen ist.

Hinzu kommt noch, daß die Bewerbung von Herrn W. erst eine Woche nach Ablauf der

Bewerbungsfrist erfolgte. Auch die Presse wurde bereits auf diese Ungereimtheiten

aufmerksam.

Polizeidirektor Dr. Stark hat dessen ungeachtet dem Bundesministerium für Inneres

Oblt. W. als für die Funktion in höchstem Maße geeignet vorgeschlagen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Warum wurde die Ausschreibung entgegen dem anderslautenden Ausschreibungsgesetz

österreichweit und nicht behördenintern vorgenommen?

 

2. Warum wurde die Bewerbung von Oblt. W. noch berücksichtigt, obwohl sie erst

eine Woche nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgte?

 

3. Teilen Sie angesichts der Entscheidung der Dienststellenversammlung die

Befürchtungen, daß die unbedingt notwendige Bereitschaft zur Kooperation mit dem

Vorgesetzten gefährdet ist? Wenn nein, warum nicht?

 

4. Was war ausschlaggebend, daß die Entscheidung entgegen aller sachlichen Kriterien

zugunsten von Herrn W. gefallen ist?